Artenschutz
Tier- oder Pflanzenarten, die in der EG-Verordnung in Anhang B gelistet sind dürfen nur mit ausgefüllten Herkunftsnachweisen (z.B. Zuchtbelege, alte Cites-Bescheinigungen, Rechnungen, etc.) gekauft oder verkauft werden. Mit diesem Herkunftsnachweis bestätigen Züchter/Händler/Verkäufer, dass es sich um eine legale Nachzucht in Gefangenschaft, um einen legalen Fang aus freier Wildbahn oder legalen Import handelt.
Muster für Züchter/Händler an Tierhalter
Die Regeln für den Kauf oder Verkauf gelten auch für tote Tiere oder für Teile und Erzeugnisse aus Exemplaren artgeschützter Arten.
Hier ist jedoch das Alter der Exemplare von Bedeutung. Dabei gelten verschiedene Stichdaten, wie z.B. die Erstinbesitznahme vor 1976 (Verarbeitung, Fang, Tötung), in diesem Fall ist die Vermarktung gestattet. Es wird jedoch eine Vermarktungsgenehmigung benötigt. Sind die Objekte älter als 50 Jahre ist keine Vermarktungsgenehmigung erforderlich (Antiquitätenregelung).
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
Beantragung oder Verlängerung eines Fischerei - /Jagdscheins? Anmeldung zur Prüfung? Entdecken Sie die (Online-) Services des Umweltamtes Dortmund.
Alle wichtigen Themen des Umweltamtes Dortmund rund um Jagd und Fischerei finden Sie hier im Überblick.
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Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Nordrhein-Westfalen: Gesetzliche Regelungen und wichtige Informationen.
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Sonderfischereischein für Menschen mit Behinderungen in Dortmund: Informationen und Anfragen bei der Unteren Fischereibehörde.
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