Artenschutz
Handel mit Anhang B-Arten
Tier- oder Pflanzenarten, die in der EG-Verordnung in Anhang B gelistet sind, dürfen nur mit ausgefüllten Herkunftsnachweisen gekauft oder verkauft werden, zum Beispiel Zuchtbelege, alte Cites-Bescheinigungen, Rechnungen, etc. Mit einem Herkunftsnachweis bestätigen Züchter*innen, Händler*innen und Verkäufer*innen, dass es sich um eine legale Nachzucht in Gefangenschaft, um einen legalen Fang aus freier Wildbahn oder legalen Import handelt.
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Muster für Züchter*innen / Händler*innen an Tierhalter*innen
Die Regeln für den Kauf oder Verkauf gelten auch für tote Tiere oder für Teile und Erzeugnisse aus Exemplaren artgeschützter Arten.
Hier ist jedoch das Alter der Exemplare von Bedeutung. Dabei gelten verschiedene Stichdaten, wie zum Beispiel die Erstinbesitznahme vor 1976 (Verarbeitung, Fang, Tötung). In diesem Fall ist die Vermarktung gestattet. Es wird jedoch eine Vermarktungsgenehmigung benötigt. Sind die Objekte älter als 50 Jahre ist keine Vermarktungsgenehmigung erforderlich (Antiquitätenregelung).
Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Simandoa-Höhlenschabe" des Zoos Dortmund.
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Informationen zu aktuellen Baustellen im Zoo Dortmund
Informationen über den Freund*innen und Förder*innen des Zoo Dortmund
Erfahren Sie mehr über den Feuersalamander, sein bevorzugtes Habitat und die Bedrohung durch den Hautpilz Bsal in Dortmund.
Informationen zu den Öffnungszeiten des Zoos Dortmund
Informationen zum Gesamtkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahr 2020 als Strategie gegen den Eichenprozessionsspinner
Besonders auffällig ist der lange Hals, der die Giraffen unverwechselbar macht. Sie gehören in die nähere Verwandtschaft der Paarhufer.
Informationen zu Führungsangeboten und -buchungen im Zoo Dortmund
Die südamerikanischen Seebären sind deutlich kleiner als die Seelöwen, gehören allerdings genauso zu den Ohrenrobben.
Die Familie der Tapire gehört zu den primitivsten Großsäugern der Welt. Der schwarzweiße Schabrackentapir stellt eine von vier Tapirarten dar.
Sonderfischereischein für Menschen mit Behinderungen in Dortmund: Informationen und Anfragen bei der Unteren Fischereibehörde.
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