Artenschutz
Nach wie vor zählen Landschildkröten zu den streng geschützten Arten, für die besondere Regelungen bzgl. der Melde- und Kennzeichnungspflicht bestehen. Mit dem Jahreswechsel 2014-2015 wurde für streng geschützte Landschildkröten, verbunden mit einer Anpassung der Dokumentations- und Nachweispflichten, der Tierausweis eingeführt.
Die neuen Regelungen machen der Halterin / dem Halter die Dokumentation ein Stück weit einfacher, da nach der ersten Anmeldung des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde, alle Dokumentationen in der Hand der Besitzerin / des Besitzers bleiben und nur noch auf Nachfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde vorgelegt werden müssen.
Der Tierausweis ist vergleichbar mit dem Personalausweis, muss jedoch nicht durch die Behörde verlängert werden. Ist er erst einmal als Anlage zur EU-Bescheinigung behördlich gesiegelt, können Halterinnen und Halter von Schildkröten dies nun in Eigenregie durchführen. Wichtig ist nach wie vor die regelmäßige Dokumentation in den vorgeschriebenen Zeiträumen. Alle Dokumentationen sind aufzubewahren.
Lückenhafte Unterlagen führen dazu, dass die EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) ihre Gültigkeit verliert. In dem Fall können Verkäufer und Käufer mit einem Bußgeld belegt werden.
Bei der Erstmeldung eines Jungtieres und Beantragung einer EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) sind alle auf das Tier bezogenen Unterlagen und entsprechende Fotos bei der Unteren Landschaftsbehörde einzureichen. Die gesiegelte Fotodokumentation erhält die Besitzerin / der Besitzer zusammen mit der Vermarktungsgenehmigung zurück. Alle weiteren Fotodokumentationen sind eigenverantwortlich durchzuführen.
Der Erwerb eines Tieres ist mit Kopie der gültigen EU-Bescheinigung und Farbkopien der bisherigen Tierausweise (bzw. der früheren Fotodokumentationen) bei der Unteren Landschaftsbehörde anzumelden. Nach behördlicher Prüfung der Identität des Tieres erhält die Besitzerin / der Besitzer den letzten Tierausweis gesiegelt für Ihre Nachweisführung wieder zurück.
Bei Abgabe eines Tieres müssen alle Dokumente zum Tier an den neuen Halter übergeben werden. Der neue Besitzer ist auf die unverzügliche Anmeldung des Tieres unter Vorlage aller Dokumente (EU-Bescheinigung und alle Tierausweise) hinzuweisen. Die Abgabe ist der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen.
Informationen zum Landeshundegesetz NRW für die Stadt Dortmund
Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund
Eine Übersicht zu allen wichtigen Hinweisen beim Thema der Haltung gefährlicher Tiere in der Stadt Dortmund
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