Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Tiere
  4. Artenschutz
  5. Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten
Umweltamt zur Fachbereichsstartseite

Artenschutz

Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Änderungen im Artenschutz

Nach wie vor zählen Landschildkröten zu den streng geschützten Arten, für die besondere Regelungen bezüglich der Melde- und Kennzeichnungspflicht bestehen. Mit dem Jahreswechsel 2014 / 2015 sind der Tierausweis eingeführt sowie die Dokumentations- und Nachweispflichten angepasst worden.

Die neuen Regelungen vereinfachen die Dokumentation für die Halter*innen. Denn nach der ersten Anmeldung des Tieres bei der Unteren Landschaftsbehörde, behält der*die Besitzer*in alle Dokumentationen und legt sie nur auf Nachfrage bei der Unteren Landschaftsbehörde vor.

Der Tierausweis ist vergleichbar mit dem Personalausweis, muss jedoch nicht durch die Behörde verlängert werden. Ist er erst einmal als Anlage zur EU-Bescheinigung behördlich gesiegelt, können Halter*innen von Schildkröten dies nun in Eigenregie durchführen. Wichtig ist nach wie vor die regelmäßige Dokumentation in den vorgeschriebenen Zeiträumen. Alle Dokumentationen sind aufzubewahren.

Lückenhafte Unterlagen führen dazu, dass die EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) ihre Gültigkeit verliert. Verkäufer*innen und Käufer*innen können mit einem Bußgeld belegt werden.

Bei der Erstmeldung eines Jungtieres und Beantragung einer EU-Bescheinigung (Vermarktungsgenehmigung) sind alle auf das Tier bezogenen Unterlagen und entsprechende Fotos bei der Unteren Landschaftsbehörde einzureichen. Die gesiegelte Fotodokumentation erhält der*die Besitzer*in zusammen mit der Vermarktungsgenehmigung zurück. Alle weiteren Fotodokumentationen sind eigenverantwortlich durchzuführen.

Der Erwerb eines Tieres ist mit Kopie der gültigen EU-Bescheinigung und Farbkopien der bisherigen Tierausweise (bzw. der früheren Fotodokumentationen) bei der Unteren Landschaftsbehörde anzumelden. Nach behördlicher Prüfung der Identität des Tieres erhält der*die Besitzer*in den letzten Tierausweis gesiegelt für die Nachweisführung zurück.

Bei Abgabe eines Tieres müssen alle Dokumente zum Tier an den*die neue*n Halter*in übergeben werden. Der*die neue Besitzer*in ist auf die unverzügliche Anmeldung des Tieres unter Vorlage aller Dokumente (EU-Bescheinigung und alle Tierausweise) hinzuweisen. Die Abgabe ist der Unteren Landschaftsbehörde mitzuteilen.

Downloads

Mehr zum Thema

Die Asiatische Hornisse

Informationen zur asiatischen Hornisse, einer eingewanderten Art, die eine Gefahr für die Imkerei aber auch für die heimische Biodiversität darstellt.

Freund*innen und Förder*innen

Informationen über den Freund*innen und Förder*innen des Zoo Dortmund

Handel mit Anhang A-Arten

Erfahren Sie, wie Sie Vermarktungsgenehmigungen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß der EG-Verordnung erhalten können.

Rattenbekämpfung

Informationen zur Rattenbekämpfung in der Stadt Dortmund

Reiten

Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Nordrhein-Westfalen: Gesetzliche Regelungen und wichtige Informationen.

Kontakt

Kontaktinformationen zum Zoo Dortmund

Fütterungszeiten

Fütterungszeiten der Tiere im Dortmunder Zoo

Patenschaften

Informationen über Patenschaften und Spenden für den Zoo Dortmund

Jagd

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund und Interesse an der Jagd & einem Jagdschein haben, finden Sie hier alle wichtigen Informationen und Formulare.

Öffnungszeiten

Informationen zu den Öffnungszeiten des Zoos Dortmund

Schabrackentapir

Die Familie der Tapire gehört zu den primitivsten Großsäugern der Welt. Der schwarzweiße Schabrackentapir stellt eine von vier Tapirarten dar.

Plumplori-Schutz

Das Schutzprojekt errichtet zusammen mit dem Indonesian Species Conservation Program eine Rehabilitationsstation für beschlagnahmte Plumloris.

Tierausweis für streng geschützte Landschildkröten

Erfahren Sie, welche Regelungen für streng geschützte Landschildkröten gelten, einschließlich der Tierausweis-Einführung und Kennzeichnungspflicht.

Kennzeichnungspflicht für geschützte Tierarten

Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tierarten und die zugelassenen Methoden gemäß Bundesartenschutzverordnung.

Tierschutzbeauftragte

Informationen über den/ die ehrenamtliche*n Tierschutzbeauftragte*n der Stadt Dortmund