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Umweltamt

Gewässerumgestaltung - Umbau des Emscher-Lippe-Systems

Die ursprüngliche Gewässerlandschaft wurde während der Industrialisierung stark beeinträchtigt und verändert. Die Emscher und ihre Nebenbäche wurden zur Beseitigung industrieller und häuslicher Abwässer genutzt, da die durch den Bergbau verursachten Bergsenkungen die unterirdische Ableitung in einer Kanalisation unmöglich machte.

Das Ende der Bergbautätigkeit bot die Chance, die Gewässer langfristig zu sanieren und naturnah umzugestalten.

Im Bereich der Stadt Dortmund ist die Untere Wasserbehörde als Untere Umweltschutzbehörde grundsätzlich für die Genehmigung von Ausbaumaßnahmen an Gewässern zuständig, ausgenommen sind die Emscher, die Ruhr und der Dortmund-Ems-Kanal.

Diese Zuständigkeit ergibt sich aus § 68 ff. des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit §§ 100 ff. des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NW).

Die Unterhaltung der Dortmunder Gewässer teilen sich die Stadt Dortmund, die Emschergenossenschaft und der Lippeverband. Nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) in Verbindung mit § 91 in Verbindung mit §§ 87 ff. LWG NW ist es ihre Aufgabe, die Gewässer in einem guten ökologischen Zustand zu erhalten bzw. diesen zu erreichen (§§ 27 ff. WHG).

Aufteilung der Ausbau- und Unterhaltungsträgerschaft für Dortmunder Gewässer
Träger Strecke in km Anteil in %
Stadt Dortmund 303,2 km 75,2%
Emschergenossenschaft 72,9 km 18,1%
Lippeverband 27,1 km 6,7%

Um einen Teil der Gewässerstrecken ökologisch zu verbessern, wurden in der Vergangenheit und werden gegenwärtig Anstrengungen seitens der Ausbauträger unternommen, Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Fließgewässern in Dortmund zu planen, genehmigen zu lassen und anschließend umzusetzen.

Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie bei der Emscher Genossenschaft unter www.eglv.de.

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