Quereinsteiger Jennifer Leuschner, Jens Geske und Sebastian Schüler

FABIDO - Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Manuela Piechota

FAQ: Praxisintegrierte Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in

Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg – Stadt Dortmund – FABIDO

Welche Ausbildungsvoraussetzungen muss ich erfüllen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Voraussetzungen für die Ausbildung zu erhalten, dies hängt von dem erworbenen Schulabschluss ab.

Folgende Konstellationen sind möglich:

  • Fachoberschulreife und Abschluss berufsqualifizierender Bildungsgänge von zweijähriger Dauer (z. B. Kinderpfleger*in, Sozialassistent*in) oder
  • Fachoberschulreife und Abschluss der Fachoberschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen oder
  • Fachoberschulreife und einschlägige Berufsausbildung oder Fachoberschulreife und nicht einschlägige Berufsausbildung und ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) oder 240 Stunden in Teilzeit oder
  • Fachhochschulreife und Abschluss der Höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Sozial- und Gesundheitswesen oder
  • Fachhochschulreife bzw. Hochschulreife und ein einschlägiges Freiwilliges Soziales Jahr bzw. Bundesfreiwilligendienst oder ein einschlägiges Praktikum im Umfang von mindestens 6 Wochen in Vollzeit (im Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit) oder 240 Stunden in Teilzeit (die Ableistung des FSJ/BFD//Praktikum muss im sozialpädagogischen Handlungsfeld erfolgen)

Befristet bis zur Aufnahme zum Schuljahr 2023/2024 gelten als gleichwertig anerkannte Qualifikation auch:

  • Abschluss eines pädagogischen Hochschulstudiums (mindestens Bachelorabschluss)
  • Berufsabschluss als Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäd*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Familienpfleger*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) in Verbindung mit mindestens einer einjährigen Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpsychatrischen Eirichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses. Die Berufstätigkeit in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs gilt für Gesundheits- und Krankenpfleger*innen, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen als einschlägige hauptberufliche Tätigkeit.
  • Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung von mindestens einem Jahr

Anmerkung: Die Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk ersetzt nicht die Fachhochschulreife bzw. die Hochschulreife, sondern berechtigt zusätzlich zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Beispiele für ein einschlägiges Praktikum: Kindertageseinrichtung, Jugendfreizeitstätte, OGS, Heim für behinderte Menschen, wobei in allen Fällen die pädagogische Arbeit in Klein- und Großgruppen zwingend erforderlich ist.

Nicht einschlägig sind Tätigkeiten im Bereich der Hausaufgabenbetreuung, der Tagespflege in Familien, Babysitting etc.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Ausbildung dauert drei Jahre und beginnt immer am 01.08. eines jeden Jahres.

Wie kann ich mich bewerben?

Das Bewerbungsverfahren wird durch FABIDO in Abstimmung mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg durchgeführt.

Wenn du Interesse an einer praxisintegrierten Ausbildung zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in hast und dich bei FABIDO bewerben möchtest, dann bewirb dich bitte ausschließlich online im Zeitraum 01.07.2023 bis zum 29.02.2024 auf der Karriere-Internet-Seite der Stadt Dortmund.Die Bewerbungsfrist für den Ausbildungsbeginn zum 01.08.2024 wurde auf den 29.02.2024 verlängert.

Welche Bewerbungsunterlagen muss ich mitschicken?

FABIDO benötigt abweichend von den auf der Bewerbungsseite der Stadt Dortmund aufgeführten Unterlagen, folgende unten genannten Bewerbungsunterlagen, ohne diese Unterlagen ist eine Berücksichtigung der Bewerbung nicht möglich.

  • ein Bewerbungsanschreiben,
  • einen aktuellen Lebenslauf,
  • Kopie des Personalausweises,
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses der letzten Schule (ggf. das aktuelle Halbjahreszeugnis, sowie ggf. vorhandene Nachweise zur Berufsausbildung, Bachelor/Master Abschluss),
  • unbedingt erforderlich: Nachweise über die Ableistung der erforderlichen Praktikumszeiten beziehungsweise der Nachweis, dass die Praktikumszeiten bis zum Beginn der Ausbildung absolviert werden können. Der Praktikumsnachweis muss Dauer und Inhalt des Praktikums beinhalten,
  • bei Berufsabschlüssen als Ergotherapeut*in, Physiotherapeut*in, Logopäd*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in, Familienpfleger*in, geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) muss ein Nachweis über eine mindestens einjährige Berufstätigkeit in einer heil-, sonder-/rehabilitations- oder sozialpsychatrischen Eirichtung oder in einem psychiatrischen/gerontopsychiatrischen Arbeitsfeld, nach Erlangen des vorgenannten Berufsabschlusses beigebracht werden
  • bei Abschluss einer Meisterausbildung in einem gewerblich-technischen Beruf in Verbindung mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in der Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigung muss ein Nachweis von mindestens einem Jahr erbracht werden

Achtung: die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses ist nicht erforderlich.

Schulabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, müssen zwingend durch die zuständige Bezirksregierung anerkannt werden.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

FABIDO prüft in Zusammenarbeit mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg alle Bewerbungen bezüglich der Zulassungsvoraussetzungen, führt das weitere Auswahlverfahren durch und entscheidet dann über die Zusagen bzw. Absagen an die Bewerber*innen.

Die Gespräche finden in Gruppenform mit etwa fünf Teilnehmer*innen statt.

Kann ich mich auch außerhalb des Bewerbungszeitraumes bewerben?

Nein.

FABIDO bildet nach den Bewerbungsgesprächen eine Nachrückliste, so dass bei Absagen von ausgewählten Bewerber*innen die frei werdenden Plätze von dort besetzt werden. Eine Anmeldung nach dem Ende des Bewerbungszeitraumes kann somit nicht berücksichtigt werden.

Wie viele Ausbildungsplätze werden angeboten?

FABIDO bietet dauerhaft 70 Ausbildungsplätze an.

Darüber hinaus können weitere Träger Plätze anbieten, dann in Absprache mit dem Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg.

Muss ich mich selbst um eine Praxisstelle für die Ausbildung kümmern?

Nein.

Nach der Zusage werden die Bewerber*innen einer der 70 FABIDO-Ausbildungseinrichtungen zugewiesen. Die örtliche Flexibilität innerhalb des Dortmunder Stadtgebietes wird dabei vorausgesetzt. Rücksicht auf familiäre Belange gehören zum Selbstverständnis von FABIDO als Arbeitgeberin.

Wie viel Geld verdiene ich während der Ausbildung?

Das Ausbildungsentgelt beträgt derzeit 1340,69 Euro bis 1503,38 Euro brutto je nach Ausbildungsjahr, mit Ausbildungsbeginn zum 01.08.2024 im ersten Ausbildungsjahr 1340,69 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 1402,07 Euro und im dritten Ausbildungsjahr 1503,38 Euro brutto (Stand 01.04.2024).

Du hast Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), vermögenswirksame Leistungen, sowie auf eine Abschlussprämie bei erstmaligem Bestehen der Abschlussprüfung als Einmalzahlung in Höhe von 400 Euro.

Wie läuft die Ausbildung während der drei Jahre ab?

Während der drei Jahre gibt es einen steten Wechsel zwischen der Schule und der Praxis.

Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr gibt es jede Woche drei Tage Schule und zwei Tage Praxis, im dritten Ausbildungsjahr einen Tag Schule und vier Tage Praxis. Gegen Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet ein Praxisabschnitt in einem anderen sozialpädagogischen Handlungsfeld statt.

Habe ich Ferien oder Urlaub während der Ausbildung?

Ja.

Es wird ein Vollzeit-Ausbildungsvertrag über drei Jahre geschlossen, so dass in unterrichtsfreien Zeiten (zum Beispiel an beweglichen Ferientagen) immer ein Einsatz in der Praxis erfolgt. Es besteht ein Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr; hiervon sind 18 Tage durch Schließungszeiten der Praxisstelle gebunden.

Bietet FABIDO auch Praxisstellen in Heimen, OGS oder im Freizeitbereich an?

Nein.

FABIDO als städtische Trägerin der Kindertageseinrichtungen in Dortmund bietet Praxisstellen ausschließlich in Kitas an.

Ist die Ausbildung gleichwertig mit der vollzeitschulischen Form?

Ja.

Mit der Ausbildung erreicht man den Abschluss zur*zum staatlich anerkannten Erzieher*in und kann in jedem sozialpädagogischen Handlungsfeld arbeiten.

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