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Jugendamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Jugendamt

Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe (JBH) beinhaltet eine Vielzahl von Leistungen und Angeboten zur beruflichen und sozialen Eingliederung sozial benachteiligter und individuell beeinträchtigter junger Menschen im Übergang von Schule in Berufsausbildung und von Ausbildung ins Erwerbsleben.

Die Angebote der Jugendberufshilfe umfasst:

  • berufsorientierende und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
  • Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen,
  • vollzeitschulische Ausbildungen,
  • ausbildungsbegleitende Hilfen,
  • qualifizierende Beschäftigungsmaßnahmen,
  • Angebote der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit für benachteiligte Jugendliche bis zum 27. Lebensjahr (z.B. individuelle sozialpädagogische Hilfen, Beratungsangebote, aufsuchende/mobile Jugendsozialarbeit und niedrigschwellige Beschäftigungsmaßnahmen in Jugendwerkstätten).

Die Maßnahmen werden von unterschiedlichen Leistungsträgern vorgehalten bzw. ausgeschrieben, über Bund, Land, Kommunen oder EU-Programme finanziert und i. d. R. von Bildungsträgern und Trägern der Jugendhilfe/Jugendsozialarbeit durchgeführt.

Daneben beteiligen sich die Einrichtungen an den jeweils separat ausgeschriebenen Modellprojekten und -programmen des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.

Gesetzliche Grundlagen

Das Handlungsfeld JBH unterliegt jedoch keiner verbindlichen Rechtsgrundlage. Jugendberufshilfe ist ein Verbund aus verschiedenen Politik- und Förderbereichen, vor allem der Jugend-, Bildungs- und Arbeitsmarkpolitik.

Folgende Sozialgesetze liegen der JBH zu Grunde:

  • SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) - Existenzsicherung und arbeitsmarktbezogene Eingliederung,
  • SGB III (Arbeitsförderung) - berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB), Berufsausbildung und Qualifizierung sowie Vermittlung benachteiligter Jugendlicher (abH, BaE, Übergangs- und Aktivierungshilfen etc.)
  • SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) - schul- und arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit
  • SGB IX - Teilhabe von Behinderten am Schul- und Arbeitsleben
  • SGB XII - Sozialhilfe

Je nach Rechtsgrundlage richten sich Angebote der JBH an sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr (SGB II, III) bzw. 27. Lebensjahr (SGB VIII).

Kontakt

Jugendamt Dortmund - Jugendberufshilfe Ralf HarderGeschäftsführer

44147 Dortmund

Jugendamt Dortmund - Jugendberufshilfe Ute Kreuz-FinkFachreferentin

44147 Dortmund
M.A. Supervisorin und Coach
Fachkoordination Schule-Hochschule-Beruf