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Versorgungsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Stadt Dortmund

Leistungen im Schwerbehindertenrecht

Zu den wichtigsten Aufgaben der Versorgungsverwaltung gehört es, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die als schwerbehindert festgestellt werden möchten. Im entsprechenden Verfahren stellt die Versorgungsverwaltung auch den Grad der Behinderung fest. Wenn ihre Behinderung durch die Versorgungsverwaltung festgestellt wird, können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrt (Bus und Bahn), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (so genannte Nachteilsausgleiche). Bei ihrer Entscheidung stützt sich die Versorgungsverwaltung auf das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB IX).

Schwerbehinderte Menschen erhalten einen Schwerbehinderten-Ausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen im Schwerbehinderten-Ausweis eingetragen. Diese Merkzeichen berechtigen zu weitergehenden Hilfen, um behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen.

Sie benötigen ein Formular, wenn Sie einen Schwerbehinderten-Antrag stellen wollen (Erstantrag). Das gleiche Formular können Sie auch nutzen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat (Änderungsantrag).

Behinderten-Pauschbetragsgesetz

Durch das Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Behinderten-Pauschbetragsgesetz) vom 09.12.2020 wird ab dem 01.01.2021 bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 ein steuerlicher Pauschbetrag gewährt.

Sollten Sie den neuen steuerlichen Pauschbetrag in Anspruch nehmen wollen, stellen wir Ihnen auf Antrag eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Bitte nutzen Sie dafür die Ihnen bekannten Kommunikationskanäle (E-Mail, Post, Fax).

Die bisherigen Bescheinigungen bei einem Grad der Behinderung von 30 und 40 mit dauernder Einbuße (DE) behalten Ihre Gültigkeit. Zudem dient zum Nachweis der Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50 der Schwerbehindertenausweis.

In steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.

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