Justitia Statue

Rechtsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Florentine / PIXELIO

Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

Verfolgung und Ahndung

Bei der Stadt Dortmund besteht für die Verfolgung und Ahndung von allgemeinen Ordnungswidrigkeiten eine zentrale Bußgeldstelle.

Die anzeigenden Dienststellen (Fachämter, Polizei und andere Behörden) legen dem Rechtsamt Ordnungswidrigkeitenanzeigen vor.

Bei der rechtlichen Würdigung des jeweiligen Sachverhaltes durch die Bußgeldstelle erfolgt insbesondere die Feststellung, ob und welche ahndungswürdigen Ordnungswidrigkeiten vorliegen. Je nach dem Ergebnis der Prüfung kommt es zu einem Verwarnungsgeldangebot, zur Festsetzung einer Geldbuße in einem Bußgeldbescheid oder zur Einstellung des Verfahrens.

Einige Rechtsgebiete werden nachfolgend beispielhaft aufgezeigt.