Sicherheit & Ordnung
Unerlaubte Abfallbeseitigung
Die Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen darf grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen erfolgen. Unerlaubte Abfallablagerungen, sogenannte „Wilde Müllkippen“ erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder können als Straftat verfolgt werden.
Hier werden Ihre Beschwerden und Anzeigen von abfallrechtlichen Missständen entgegengenommen.
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Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
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