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Sicherheit & Ordnung

Unerlaubte Abfallbeseitigung

Die Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen darf grundsätzlich nur in den dafür zugelassenen Anlagen erfolgen. Unerlaubte Abfallablagerungen, sogenannte „Wilde Müllkippen“ erfüllen den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit oder können als Straftat verfolgt werden.

Hier werden Ihre Beschwerden und Anzeigen von abfallrechtlichen Missständen entgegengenommen.

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
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44135 Dortmund
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