weiß-gelber VW Bus

Rechtsamt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Kurt F. Domnik / PIXELIO

Abgemeldete Kfz

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Sondernutzung durch abgestelltes Kfz (Das Kfz stand weniger als einen Monat dort)
  • Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der o.a. Stelle stehen und erschwerten dadurch den Verkehr. (Das Kfz stand länger als einen Monat dort)
  • Ablagern eines Schrottfahrzeuges, welches Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes darstellte, außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.