Abgemeldete Kfz
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Sondernutzung durch abgestelltes Kfz (Das Kfz stand weniger als einen Monat dort)
- Sie ließen das nicht zugelassene Fahrzeug an der o.a. Stelle stehen und erschwerten dadurch den Verkehr. (Das Kfz stand länger als einen Monat dort)
- Ablagern eines Schrottfahrzeuges, welches Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes darstellte, außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
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