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Gewerbe- und Industrieabfälle

Gewerbe- und Industrieabfälle sind Abfälle, die in den Bereichen Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen anfallen.

Gefährlicher Abfall

  • Bei mehr als 2000 kg gefährlicher Abfälle pro Jahr benötigen Gewerbe- und Industriebetriebe eine Abfallerzeugernummer.
  • Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle > 2000 kg bei Bau- und Abbruchmaßnahmen ist ebenfalls eine Abfallerzeugernummer zwingend notwendig.
  • Der Abfallerzeuger hat die ordnungsgemäße Entsorgung mittels eines Registers zu dokumentieren.
  • Das Register ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Erteilung einer Abfallerzeugernummer

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Nicht gefährlicher Abfall

  • Am 01.August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.
  • Erzeuger von gewerblichen Abfällen haben anfallende Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, ausgenommen sind Betriebe, in denen weniger als 50 kg/Woche anfällt
  • auch für Bau- und Abbruchabfälle mit einem Abfallvolumen größer 10 m³ je Baumaßnahme gelten die Getrennthaltungspflichten
  • Erweitert wurde die Dokumentationspflicht für Erzeuger und Besitzer von Abfällen, sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen
  • Die Dokumentation ist auf Verlagen der Behörden vorzulegen

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Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

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Brückstr. 45
44135 Dortmund
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