1. Themen
  2. Gewerbe
  3. Gewerbe- und Industrieabfälle
Umweltamt

Gewerbe- und Industrieabfälle

Gewerbe- und Industrieabfälle sind Abfälle, die in den Bereichen Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen anfallen.

Gefährlicher Abfall

  • Bei mehr als 2000 kg gefährlicher Abfälle pro Jahr benötigen Gewerbe- und Industriebetriebe eine Abfallerzeugernummer.
  • Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle > 2000 kg bei Bau- und Abbruchmaßnahmen ist ebenfalls eine Abfallerzeugernummer zwingend notwendig.
  • Der Abfallerzeuger hat die ordnungsgemäße Entsorgung mittels eines Registers zu dokumentieren.
  • Das Register ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.

Erteilung einer Abfallerzeugernummer

Downloads

Nicht gefährlicher Abfall

  • Am 01.August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.
  • Erzeuger von gewerblichen Abfällen haben anfallende Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, ausgenommen sind Betriebe, in denen weniger als 50 kg/Woche anfällt
  • auch für Bau- und Abbruchabfälle mit einem Abfallvolumen größer 10 m³ je Baumaßnahme gelten die Getrennthaltungspflichten
  • Erweitert wurde die Dokumentationspflicht für Erzeuger und Besitzer von Abfällen, sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen
  • Die Dokumentation ist auf Verlagen der Behörden vorzulegen

Downloads

Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
Informationen zur Barrierefreiheit
  • NRW informierBar
  • Erreichbarkeit
    • Montag
      bis und bis
    • Dienstag
      bis und bis
    • Mittwoch
      bis und bis
    • Donnerstag
      bis und bis
    • Freitag
      bis
    • Samstag
      Geschlossen
    • Sonntag
      Geschlossen

    Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache möglich!

    Personen
    Frau Heming Ansprechpartnerin

    Kontakt

    Frau Kühn Ansprechpartnerin

    Kontakt

    Herr Müller Ansprechpartner

    Kontakt

    Mehr zum Thema

    Lotterien und Ausspielungen/Tombolen

    Informationen zum Thema Lotterien und Ausspielungen/Tombolen in der Stadt Dortmund

    Einbau von recyceltem Bauschutt und industriellen Nebenprodukten

    Bundesweite Ersatzbaustoffverordnung ab 01.08.2023: Neue Regelungen für mineralische Ersatzbaustoffe und Dokumentationspflichten.

    Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffene Sonntage

    Informationen zu Ladenöffnungszeiten und verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Dortmund

    Lebensmittelüberwachung

    Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund

    Gewerbe- und Industrieabfälle

    Gewerbeabfälle: Regelungen für gefährliche und nicht gefährliche Abfälle. Abfallerzeugernummer und Dokumentationspflichten erklärt.

    Illegale Gewerbeausübung

    Informationen zum Thema der Illegale Gewerbeausübung in der Stadt Dortmund

    Prostitution

    Informationen zu Prostitutionsangelegenheiten in der Stadt Dortmund

    Beförderungserlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler

    Abfallwirtschaft und -handel: Anzeige- und Erlaubnispflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz. Erfahren Sie, was zu beachten ist.

    Anmeldeverfahren

    Informationen zum Anmeldeverfahren im Bereich der Prostitutionsausübung in der Stadt Dortmund

    Dosenpfand / Einwegpfand

    Dosenpfand in Deutschland: 25 Cent für Einweggetränkeverpackungen. Wo und wie Sie Ihr Pfand zurückgeben können, erfahren Sie hier.

    Gewerberecht

    Erfahren Sie mehr über die Gewerbeordnung und Spielverordnung in Dortmund. Bleiben Sie informiert!

    Abfallerzeugernummer

    Erzeugernummern für Abfallnachweis: Beantragung und Kosten. Erfahren Sie, wie Sie die Erzeugernummer erhalten.

    Angebote & Ausschreibungen

    Erfahren Sie hier mehr zu Angeboten & Ausschreibungen des Vergabe- und Beschaffungszentrums, Hinweisen für Bieter und zum Submissionsablauf.

    Wasser

    Informationen zum Thema Wasser in Dortmund

    Allergenkennzeichnung

    Informationen zu Kennzeichnungspflicht für Allergenen. Mehr dazu hier.