Gewerbe- und Industrieabfälle
Gewerbe- und Industrieabfälle sind Abfälle, die in den Bereichen Handwerk, Dienstleistungsunternehmen, Industrie und öffentliche Einrichtungen anfallen.
Gefährlicher Abfall
- Bei mehr als 2000 kg gefährlicher Abfälle pro Jahr benötigen Gewerbe- und Industriebetriebe eine Abfallerzeugernummer.
- Für die Entsorgung gefährlicher Abfälle > 2000 kg bei Bau- und Abbruchmaßnahmen ist ebenfalls eine Abfallerzeugernummer zwingend notwendig.
- Der Abfallerzeuger hat die ordnungsgemäße Entsorgung mittels eines Registers zu dokumentieren.
- Das Register ist der Behörde auf Verlangen vorzulegen.
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Nicht gefährlicher Abfall
- Am 01.August 2017 ist die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft getreten.
- Erzeuger von gewerblichen Abfällen haben anfallende Abfallfraktionen jeweils getrennt zu sammeln, ausgenommen sind Betriebe, in denen weniger als 50 kg/Woche anfällt
- auch für Bau- und Abbruchabfälle mit einem Abfallvolumen größer 10 m³ je Baumaßnahme gelten die Getrennthaltungspflichten
- Erweitert wurde die Dokumentationspflicht für Erzeuger und Besitzer von Abfällen, sowie für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen
- Die Dokumentation ist auf Verlagen der Behörden vorzulegen
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Kontakt
Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Abfallwirtschaftsbehörde, Untere Bodenschutzbehörde
Anschrift und Erreichbarkeit44135 Dortmund
Umweltpostfach und Umwelthotline:
Die Umwelthotline und das Umweltpostfach sind zentrale Kontaktstellen. Dort werden Ihre Anliegen zu den Themen des Umweltamtes zentral aufgenommen und an die fachlich zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass über diese Kontakte in der Regel keine direkte fachliche Beratung erfolgt.
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