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Stadtkasse und Steueramt

Bild (Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Anneke Wardenbach

Vergnügungssteuer sexuelle Vergnügen und Handlungen

Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen

Die Stadt Dortmund erhebt ab 01.08.2010 eine Vergnügungssteuer für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen.

Hinweis zur EU-DSGVO:

Allgemeine Datenschutzhinweise der Stadt Dortmund sowie besondere Hinweise des Steueramtes der Stadt Dortmund zu den sonstigen Kommunalabgaben finden Sie im "Downloads"-Bereich der Stadtkasse / des Steueramtes.

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