Justizia

Stadtkasse und Steueramt

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Gewerbesteuer

Fehlerhafter Steuerbescheid: Säumniszuschläge werden trotzdem fällig

Bundesverwaltungsgericht

Wer beantragt, die Vollziehung eines Gewerbesteuermeßbescheides auszusetzen, muß gleichzeitig die Vollziehung der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen aussetzen. Die "Unterlassungssünde" kam eine Unternehmerin teuer zu stehen, deren Gewerbesteuermeßbescheid antragsgemäß wegen offenkundiger Fehlerhaftigkeit außer Vollzug gesetzt wurde. Da sie die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen nicht fristgerecht zahlte, wurde sie mit "Säumniszuschlägen" kräftig zur Kasse gebeten. Zu recht, betonte das Bundesverwaltungsgericht, weil solange gezahlt werden muß, wie die Vorauszahlungen selbst vollziehbar festgesetzt sind.

BVerwG, 8 C 31.96

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