Fluchtmigration (38/3)
In der Abteilung für Fluchtmigration werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen oder im Rahmen von Asylverfahren nach Dortmund gekommen sind. Gleichzeitig werden dort Anträge nach den geltenden Bleiberechts-
Regelungen entschieden.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Themen
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Kontakt
Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Kontaktformular – Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Kontaktformular – Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
| Nachname | Telefonnummer |
|---|---|
| A-Alab | |
| Alac-Als | |
| Alt-Bar | |
| Bas-De | |
| Im-Kor | |
| Fb-Il | |
| Df-Fa | |
| Kos-Oma | |
| Omb-Saf | |
| Sag-Tat | |
| Tau-Z |
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Kontaktformular – Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Telefon:
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.