Fluchtmigration (38/3)
In der Abteilung für Fluchtmigration werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen oder im Rahmen von Asylverfahren nach Dortmund gekommen sind. Gleichzeitig werden dort Anträge nach den geltenden Bleiberechts-
Regelungen entschieden.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.
Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.
Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.
Themen
Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Kontakt
Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Kontaktformular – Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)
Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
Kontaktformular – Asyl & Bleiberechte (38/3-2)
| Nachname | Telefonnummer |
|---|---|
| A-Alab | |
| Alac-Als | |
| Alt-Bar | |
| Bas-De | |
| Im-Kor | |
| Fb-Il | |
| Df-Fa | |
| Kos-Oma | |
| Omb-Saf | |
| Sag-Tat | |
| Tau-Z |
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Kontaktformular – Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)
Telefon:
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.