Stadt Dortmund Wappen
  • Eine Frau, die am Schreibtisch sitzt und in die Kamera lächelt. Im Vordergrund sitzen zwei Personen. Im Raum steht eine Kamera.

    Aufenthalte aus humanitären Gründen

    Wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, wenden Sie sich an Team Fluchtmigration.

    Zum Service

    Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Fluchtmigration (38/3)

In der Abteilung für Fluchtmigration werden alle Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die im Rahmen von humanitären Aufnahmen oder im Rahmen von Asylverfahren nach Dortmund gekommen sind. Gleichzeitig werden dort Anträge nach den geltenden Bleiberechts-
Regelungen entschieden.

Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:

Services

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen nach §§ 22, 23 AufenthG und § 24 AufenthG.

Online-Service
Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Das Team Asyl & Bleiberechte (38/3-2) bearbeitet Angelegenheiten zu laufenden Asylverfahren oder negativ abgeschlossenen Asylverfahren. Mehr – hier.

Online-Service
Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Hier werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich aus humanitären Gründen in Dortmund aufhalten. Kontaktinfos – hier.

Online-Service

Themen

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Angelegenheiten von Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Kontakt

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Kontaktformular – Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Kontaktformular – Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Telefonnummern für Asylbewerbende
Nachname Telefonnummer
A-Alab +49 231 50-25338
Alac-Als +49 231 50-27683
Alt-Bar +49 231 50-24819
Bas-De +49 231 50-23711
Im-Kor +49 231 50-25554
Fb-Il +49 231 50-25393
Df-Fa +49 231 50-25888
Kos-Oma +49 231 50-25846
Omb-Saf +49 231 50-16730
Sag-Tat +49 231 50-22338
Tau-Z +49 231 50-26306

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Kontaktformular – Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Telefon: +49 231 50-26399

Mehr zum Thema

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.