Zentrale Dienste (38/1)
Die Zentralen Diensten des Amtes für Migration übernehmen allgemeine Verwaltungsaufgaben und sind für die Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitels an ausländische Staatsangehörige verantwortlich sowie für die Betreuung der Dokumentenausgabebox.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
- Zentrale Dienstleistungen (38/1-1)
- Recht- & Grundsatzangelegenheiten (38/1-2)
Themen
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen