Zentrale Dienste (38/1)
Die Zentralen Diensten des Amtes für Migration übernehmen allgemeine Verwaltungsaufgaben und sind für die Ausgabe des elektronischen Aufenthaltstitels an ausländische Staatsangehörige verantwortlich sowie für die Betreuung der Dokumentenausgabebox.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
- Zentrale Dienstleistungen (38/1-1)
- Recht- & Grundsatzangelegenheiten (38/1-2)
Themen
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen