Haushaltspläne
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 08.12.2016 die Haushaltssatzung 2017 beschlossen. Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedarf diese gemäß § 75 Abs. 4 Satz 1 der Gemeindeordnung NRW der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Mit Schreiben vom 24.02.2017 ist die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg bei der Stadt Dortmund eingegangen.
Für das Haushaltsjahr 2017 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,37 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,44 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 67,2 Mio. Euro. Dieser liegt unter der Grenze, die nach § 76 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst und wird aus dem bestehenden Eigenkapital durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage gedeckt.
Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2017 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 103,9 Mio. Euro vorgesehen. Zusammen mit den Investitionseinzahlungen kann somit ein Investitionsvolumen in Höhe von ca. 193,5 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt erreicht werden. Unter anderem wird ab diesem Jahr im Rahmen des Programmes „Gute Schule 2020“ verstärkt in die Schulinfrastruktur investiert. Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat hierzu im Dezember 2016 das „Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen (Gute Schule 2020)“ verabschiedet, das der Stadt Dortmund zins- und tilgungsfreie Darlehen für Investitionen in diesem Bereich ermöglicht.
Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft getreten.
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