Haushaltspläne
Im Anschluss an die Beratungen der Fachausschüsse und Bezirksvertretungen hat der Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2013 den Haushalt 2014 beschlossen.
Da in der Satzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage vorgesehen ist, bedurfte diese der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Die erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg wurde der Stadt Dortmund am 18.03.2014 übergeben.
Für das Haushaltsjahr 2014 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 1,941 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rund 2,016 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 75 Mio. Euro. Dieser liegt unter der Grenze, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts auslöst. Im Planjahr 2017 ist es erstmalig gelungen einen Überschuss im Saldo auszuweisen.
Im Vergleich zum Jahr 2013 reduziert sich die Kreditermächtigung zur Finanzierung der städtischen Investitionen um 9,7 Mio. Euro auf 42,3 Mio. Euro. Ursächlich hierfür ist, dass nach Gründung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung zum 01.01.2014 die für Kanalbaumaßnahmen benötigten Investitionen über den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes abgebildet werden und somit die im städtischen Haushalt erforderlichen Kreditaufnahmen verringern. Für das Planjahr 2015 wird mit einer Kreditaufnahme von 48,5 Mio. Euro, für 2016 von 49,7 Mio. € und für 2017 von 50,2 Mio. Euro gerechnet.
Die Stadt Dortmund behält auch weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.
Die Haushaltssatzung wurde in den Dortmunder Bekanntmachungen veröffentlicht und ist rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft getreten.
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