Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA DO KI)
Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Strukturwandel, demografische Entwicklungen und Integrationsprozesse beschäftigen alle Kommunen und stellen insbesondere die großen Kommunen im Regionalverband Ruhr (RVR) vor vergleichbare Herausforderungen. Hier sind gesellschaftliche Veränderungen früh und besonders spürbar. Im Wettbewerb um die besten Köpfe und den Anschluss sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen ist das Thema Integration in den Mittelpunkt kommunalen Handelns gerückt.
Mit der Gründung der Städtekooperation im Jahr 2008 haben sich neun Ruhrgebietsstädte auf den Weg gemacht, Ideen und Lösungsansätze für innovative Handlungsansätze zu entwickeln:
- interkommunal, als Städtekooperation
- interdisziplinär, durch die Mitwirkung unterschiedlicher Fachbereiche
- interkulturell, in der Vielfalt der Beteiligten.
Oberstes Ziel der Kooperation ist es, für vergleichbare Entwicklungen in den Kommunen gemeinsame Ideen und Lösungsansätze zu entwickeln und einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Region Metropole Ruhr zu leisten.
Thematische Schwerpunkte sind
- der demografische Wandel und die Gestaltung von Migrations- und Integrationsprozessen
- der Umgang mit Vielfalt und ein auf Diversität angelegtes Personalmanagement
- die Gewinnung von Auszubildenden, von Nachwuchskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Zuwanderungsgeschichte
- die Verbindung von Standortfragen unter dem Aspekt zunehmender Internationalisierung und Demografie mit Aspekten gelingender Integration und Potenzialnutzung
- der Anschluss sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen
Neben Eigenleistungen der Kommunen wird die Städtekooperation seit 2008 unterstützt durch das Land Nordrhein-Westfalen (Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales).
Ausgewählte Downloads und Unterlagen zur Kooperation:
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Städtekooperation "Integration. Interkommunal" -
Basismodul - Umgang mit Vielfalt, 2 MB, PDF -
Handlungsbuch 1 - Einführung und Rahmenbedingungen, 710 KB, PDF -
Handlungsbuch 2 - Qualitätsmerkmal "Interkulturelle Kompetenz", 392 KB, PDF -
Handlungsbuch 3 - Gewinnung junger Talente mit Zuwanderungsgeschichte, 1 MB, PDF -
Handlungsbuch 4 - Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Ausbildungs- und Fachkräftemarkt, 2 MB, PDF -
Handlungsbuch 5 - Erfolgsfaktoren interkommunaler Zusammenarbeit, 287 KB, PDF -
Handlungsbuch 6 - Interkulturelle Kompetenz in Personalauswahlverfahren, 334 KB, PDF -
Kontrakt "Interkulturelle Städteregion Ruhr", 185 KB, PDF -
Kontrakt Landesinitiative Vielfalt verbindet, 477 KB, PDF
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen über das Landesprogramm "Förderung von Ehrenamt im Kontext Prävention bei den KI"
Nach Anmeldung bei den Bürgerdiensten oder dem Amt für Migration steht Ihnen unser kostenfreies mehrsprachiges Beratungsangebot zur Verfügung.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zu Migrationsberatung und Jugendmigrationsdiensten in Dortmund
Informationen über den Aufbau und die Entwicklung von Integration/Migration als kommunales Handlungsfeld
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zum Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration der Stadt Dortmund.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).