Integration als Querschnitt
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Ein Schwerpunkt im Rahmen des Masterplanprozess ist die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Im September 2008 wurden deswegen der Beitritt zur "Charta der Vielfalt" und die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung beschlossen.
Die Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" war für die Stadt Dortmund – wie im Rahmen des Masterplan Integration beschlossen – ein erster grundlegender und wesentlicher Schritt hin zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung. Die "Charta der Vielfalt" dokumentiert Dortmunds Selbstverständnis als internationale Stadt mit einer langen Zuwanderungsgeschichte bundesweit nach außen. Das Bekenntnis zur "Charta der Vielfalt" ist außerdem der Grundstein für die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung.
Hintergrund "Charta der Vielfalt"
Die "Charta der Vielfalt" ist auf Initiative der Deutschen BP in Zusammenarbeit mit Daimler Chrysler, Deutsche Bank und Deutsche Telekom Ende 2006 mit Unterstützung der damaligen Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Maria Böhmer entstanden.
Die Charta ist ein Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Weiterhin ist das Ziel, unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld zu erkennen, einzubeziehen und zu nutzen, um letztlich bessere Arbeitsergebnisse zu erzielen und die Kundschaft optimal bedienen zu können.
Zu den über 200 Unterzeichnern gehören neben renommierten Wirtschaftsunternehmen zunehmend auch öffentliche Arbeitgeber wie das Land Niedersachsen oder Städte wie Köln, Essen und Frankfurt.
Rahmenkonzept zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung
Um den Beitritt und das Bekenntnis zur "Charta der Vielfalt" mit Leben zu füllen und umzusetzen, wird unter Federführung von Personalamt und MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) ein Rahmenkonzept zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung erarbeitet.
Eckpunkte dieses Konzeptes sind:
- Bei Mitarbeiterschulungen sollen interkulturelle Aspekte berücksichtigt werden, damit Hemmnisse und Schranken für Kunden mit Migrationshintergrund abgebaut werden.
- Die Mitarbeiterzahl sowie die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund soll – bei gleicher Qualifikation – erhöht werden.
- Interkulturelle Orientierung und Öffnung sollen bei der strukturellen Weiterentwicklung der Stadtverwaltung berücksichtigt werden.
- Mittels Situationsanalyse sollen die Bedürfnisse und Kundeninteressen von Menschen mit Migrationshintergrund festgestellt werden, um entsprechend weitere Schritte abzuleiten.
Interkulturelle Öffnung soll bei der Erarbeitung des Rahmenkonzeptes aber nicht nur als integrationspolitisches Thema gesehen werden, sondern auch als Baustein der Organisationsentwicklung eines modernen, kundenorientierten Dienstleistungsunternehmens und als Qualitätsmerkmal für eine international ausgerichtete Stadt (Stichwort Diversity).
So soll das Konzept den Anspruch der Stadt Dortmund im Hinblick auf Interkulturalität erfüllen und ein angemessenes Reagieren auf eine durch Zuwanderung und Globalisierung veränderte Umwelt ermöglichen.
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen zum Thema Sprachbildung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zum Förderbereich des Kulturbüros in Dortmund für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen über strukturierte Hilfen für eine gelingende Integration, für neuzugewanderte Menschen mit Problemlagen
Informationen über den Masterplan Migration/Integration der Stadt Dortmund
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zum Thema Leseförderung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Informationen zur gesundheitlichen Versorgung im Zusammenhang mit Migrationshintergrund in Dortmund
Nach Anmeldung bei den Bürgerdiensten oder dem Amt für Migration steht Ihnen unser kostenfreies mehrsprachiges Beratungsangebot zur Verfügung.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.