Integration als Querschnitt
Interkulturelle Öffnung der Verwaltung
Ein Schwerpunkt im Rahmen des Masterplanprozess ist die interkulturelle Öffnung der Verwaltung. Im September 2008 wurden deswegen der Beitritt zur "Charta der Vielfalt" und die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung beschlossen.
Die Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" war für die Stadt Dortmund – wie im Rahmen des Masterplan Integration beschlossen – ein erster grundlegender und wesentlicher Schritt hin zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung. Die "Charta der Vielfalt" dokumentiert Dortmunds Selbstverständnis als internationale Stadt mit einer langen Zuwanderungsgeschichte bundesweit nach außen. Das Bekenntnis zur "Charta der Vielfalt" ist außerdem der Grundstein für die Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes zur interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung.
Hintergrund "Charta der Vielfalt"
Die "Charta der Vielfalt" ist auf Initiative der Deutschen BP in Zusammenarbeit mit Daimler Chrysler, Deutsche Bank und Deutsche Telekom Ende 2006 mit Unterstützung der damaligen Integrationsbeauftragten der Bundesregierung Maria Böhmer entstanden.
Die Charta ist ein Bekenntnis zu Fairness und Wertschätzung von Menschen in Unternehmen. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. Weiterhin ist das Ziel, unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld zu erkennen, einzubeziehen und zu nutzen, um letztlich bessere Arbeitsergebnisse zu erzielen und die Kundschaft optimal bedienen zu können.
Zu den über 200 Unterzeichnern gehören neben renommierten Wirtschaftsunternehmen zunehmend auch öffentliche Arbeitgeber wie das Land Niedersachsen oder Städte wie Köln, Essen und Frankfurt.
Rahmenkonzept zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung
Um den Beitritt und das Bekenntnis zur "Charta der Vielfalt" mit Leben zu füllen und umzusetzen, wird unter Federführung von Personalamt und MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) ein Rahmenkonzept zur Interkulturellen Öffnung der Stadtverwaltung erarbeitet.
Eckpunkte dieses Konzeptes sind:
- Bei Mitarbeiterschulungen sollen interkulturelle Aspekte berücksichtigt werden, damit Hemmnisse und Schranken für Kunden mit Migrationshintergrund abgebaut werden.
- Die Mitarbeiterzahl sowie die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund soll – bei gleicher Qualifikation – erhöht werden.
- Interkulturelle Orientierung und Öffnung sollen bei der strukturellen Weiterentwicklung der Stadtverwaltung berücksichtigt werden.
- Mittels Situationsanalyse sollen die Bedürfnisse und Kundeninteressen von Menschen mit Migrationshintergrund festgestellt werden, um entsprechend weitere Schritte abzuleiten.
Interkulturelle Öffnung soll bei der Erarbeitung des Rahmenkonzeptes aber nicht nur als integrationspolitisches Thema gesehen werden, sondern auch als Baustein der Organisationsentwicklung eines modernen, kundenorientierten Dienstleistungsunternehmens und als Qualitätsmerkmal für eine international ausgerichtete Stadt (Stichwort Diversity).
So soll das Konzept den Anspruch der Stadt Dortmund im Hinblick auf Interkulturalität erfüllen und ein angemessenes Reagieren auf eine durch Zuwanderung und Globalisierung veränderte Umwelt ermöglichen.
Stadt Dortmund - MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Informationen zum jährlichen Interkultureller Kalender (INKA) der Stadt Dortmund
Die Beratungsfachkräfte im MigraDo bieten Basis-Informationen für Neuzugewanderte an, die die Leistungen vom Jobcenter annehmen möchten.
Informationen über die Kampagne: Wir alle sind Dortmund
Informationen über das am 31.12.2022 in Kraft getretene Chancen-Aufenthaltsrecht nach § 104c Aufenthaltsgesetz - AufenthG
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Projekt "Vast vasteste - Hand in Hand" verbessert Bildungschancen für Süd-Ost-Europa Kinder in Dortmund, mit Roma-Mediatoren und Inklusion.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zur Städtekooperation "Integration.Interkommunal"
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zum Thema Leseförderung des Kommunalen Integrationszentrums Dortmund (MIA-DO-KI) der Stadt Dortmund
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen über den ehrenamtlichen Sprachmittlungspool