Finanzen, Sorge und rechtliche Fragen
Elterngeld
Elterngeld können alle Eltern beantragen, die ihr neugeborenes Kind im ersten Jahr nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Um die höchstmögliche Bezugsdauer erhalten zu können, muss der Antrag innerhalb der ersten drei Lebensmonate gestellt werden. Elterngeld wird maximal drei Monate rückwirkend gezahlt.
Derzeit wird Elterngeld in einer Mindesthöhe von 300 Euro monatlich geleistet. Die Höhe des jeweiligen Elterngeldanspruches richtet sich nach dem durchschnittlich erzielten Einkommen der antragsstellenden Person in den letzten 12 Monaten vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Grundsätzlich wird Elterngeld in Nordrhein-Westfalen bei den Kreisen und kreisfreien Städten berechnet und ausgezahlt. Das gemeinsame Versorgungsamt der Stadt Dortmund ist für die Bearbeitung der Elterngeldanträge der Städte Dortmund, Bochum und Hagen zuständig.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Eine Geburtsbescheinigung, welche speziell vom Standesamt für die Elterngeldstelle ausgestellt wird.
Wurde vor der Geburt Erwerbseinkommen erzielt?
Wir benötigen Einkommensnachweise aus den letzten 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist, wenn das Elterngeld das Erwerbseinkommen teilweise ersetzen soll.
Haben Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielt?
Dann benötigen wir die Einkommenserklärung für Selbständige.
Erhalten Sie Mutterschaftsgeld?
Dann benötigen wir einen Nachweis von der Krankenkasse über Dauer und Höhe des gezahlten Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
Sie sind nicht Angehörige*r eines EU-Mitgliedstaates?
In diesem Fall benötigen wir eine Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis (auch Aufenthaltstitel genannt) oder Ihre Niederlassungserlaubnis.
Weitere Informationen
Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen - Elterngeld
Anschrift und Erreichbarkeit
44141 Dortmund
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Montagbis
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Mittwochbis
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Freitagbis
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Dienstagbis
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Donnerstagbis
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