Betreuung
Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Herzlich willkommen bei der Pflegekinderhilfe und dem Adoptionsdienst der Stadt Dortmund!
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Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu uns gefunden haben. Hier möchten wir Ihnen umfassende Informationen über die verschiedenen Aspekte der Pflegekinderhilfe bieten. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen zu unterstützen und ihnen ein sicheres und liebevolles Zuhause zu ermöglichen. Egal, ob Sie sich für die Möglichkeiten der Vollzeitpflege, Bereitschaftspflege, Netzwerkpflege oder Verwandtenpflege interessieren – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Informieren Sie sich über unsere Angebote, die Voraussetzungen um Pflegeperson zu werden und die Unterstützung, die wir Ihnen bieten.
Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Kinder in einem stabilen und förderlichen Umfeld aufwachsen. Bei Fragen oder Anliegen zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns auf den Austausch mit Ihnen!
Ihr Team der Pflegekinderhilfe
Pflegekinderhilfe und Adoptionsdienst
In der Pflegekinderhilfe gibt es verschiedene Formen der Pflege, die jeweils unterschiedliche Ziele und Rahmenbedingungen haben. Hier sind die Unterschiede zwischen den genannten Pflegeformen:
Bereitschaftspflege: Diese Form der Pflege ist kurzfristig angelegt. Kinder, die vorübergehend aus ihrer Familie genommen werden müssen, werden in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist. Dies kann einige Tage bis mehrere Monate dauern.
Vollzeitpflege: Dies ist die häufigste Form der Pflege, bei der ein Pflegekind dauerhaft in einer Pflegefamilie lebt. Die Pflegeeltern übernehmen die Verantwortung für das Kind und bieten ihm ein stabiles Zuhause, oft bis zur Volljährigkeit oder bis das Kind in die Herkunftsfamilie zurückkehren kann.
Sozialpädagogische Pflegestellen: In Pflegestellen nach § 33.2 SGB VIII arbeiten geschulte Fachkräfte, die darauf spezialisiert sind, den individuellen Bedürfnissen des Kindes mit erhöhtem Förderbedarf (Traumatisierungen, körperliche und/oder kognitive Entwicklungsbeeinträchtigungen und/oder anderen Verhaltensauffälligkeiten) gerecht zu werden. Ziel ist es, dem Kinde ein sicheres und stabiles Umfeld zu bieten, in dem sie sich entwickeln und entfalten können. Dabei wird nicht nur auf die physische Sicherheit geachtet, sondern auch auf die emotionale und soziale Unterstützung des Kindes. Zudem ermöglichen Sie Kindern, „sichere Beziehungen“ zu lernen und einzugehen.
Netzwerkpflege: Hierbei handelt es sich um eine Form der Pflege, bei der das Kind in einem familiären oder sozialen Netzwerk untergebracht wird, das bereits eine Beziehung zum Kind hat. Dies kann beispielsweise ein Verwandter oder ein enger Freund der Familie sein. Ziel ist es, das Kind in einem vertrauten Umfeld zu belassen.
Verwandtenpflege: Diese Form der Pflege bezieht sich speziell auf die Unterbringung von Kindern bei Verwandten, wie Großeltern, Tanten, Onkeln oder Geschwistern. Verwandtenpflege hat den Vorteil, dass das Kind in der Regel bereits eine Bindung zu den Pflegeeltern hat, was den Übergang erleichtern kann. Jede dieser Pflegeformen hat ihre eigenen rechtlichen und emotionalen Rahmenbedingungen, die auf die Bedürfnisse des Kindes und die Situation der Herkunftsfamilie abgestimmt sind.
Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII:
Wer ein Kind oder einen Jugendlichen über Tag und Nacht in seinem Haushalt aufnehmen will (Pflegeperson), bedarf der Erlaubnis. Einer Erlaubnis bedarf nicht, wer ein Kind oder einen Jugendlichen
- im Rahmen von Hilfe zur Erziehung oder von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche aufgrund einer Vermittlung durch das Jugendamt
- als Vormund oder Pfleger im Rahmen seines Wirkungskreises
- als Verwandter oder Verschwägerter bis zum dritten Grad,
- bis zur Dauer von acht Wochen
- im Rahmen eines Schüler- oder Jugendaustausches
- in Adoptionspflege
über Tag und Nacht aufnimmt.
Die Pflegeerlaubnis dient dazu, sicherzustellen, dass Pflegeeltern die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um ein Kind oder einen Jugendlichen in ihrem Haushalt aufzunehmen und zu betreuen. Sie soll die Qualität der Pflege und das Wohl des Kindes gewährleisten.
Die Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII ist somit ein wichtiger Bestandteil des Systems der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, um sicherzustellen, dass Kinder in einem sicheren und förderlichen Umfeld aufwachsen können. Wenn Sie weitere Informationen oder spezifische Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt auf.
Die häufigsten Fragen an den Pflegekinderdienst:
Wer kann als Bereitschafts- oder Pflegepflegeperson tätig sein werden?
Um Pflegeperson werden zu können, ist es nicht von Bedeutung welche Lebensform Sie für sich gewählt haben. Sowohl verheiratete als auch unverheiratete Paare, gleichgeschlechtliche Paare, aber auch Einzelpersonen mit und ohne eigene Kinder können ein Pflegekind aufnehmen, wenn sie die räumlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, um ein Pflegekind aufnehmen zu können?
- Sie müssen Vorstrafenfrei sein, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Ausschlüsse finden Sie im §72a SGB VIII (Achtes Sozialgesetzbuch).
- Finanzielle Sicherheit; der Lebensunterhalt muss sichergestellt sein. Im Rahmen der Bereitschaftspflege dürfen Sie keine Leistungen vom Sozialamt oder vom JobCenter erhalten.
- Sie müssen frei von lebensbedrohenden, ansteckenden oder schweren psychischen Krankheiten sein und dürfen keine Suchterkrankung haben.
- Geduld, Durchhaltevermögen im Umgang mit Herausforderungen und Sensibilität im Umgang mit den Ihnen anvertrauten Kindern haben.
- Eine positive Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie und der Bereitschaft zu Umgangskontakten muss vorhanden sein. Ebenso die Bereitschaft, die Herkunftsfamilie des Kindes zu respektieren und Kontakte zu fördern.
- Sie müssen Verständnis für die Lebensbedingungen sozial benachteiligter Menschen haben.
- Sie müssen die Bereitschaft zur Kooperation mit dem Jugendamt haben.
- Sie müssen ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben. Jedes Pflegekind muss ein eigenes Zimmer haben.
- Sie müssen genügend Zeit für das Pflegekind haben. Es benötigt eine kontinuierliche Bezugsperson.
Welche Kinder werden vermittelt?
- Grundsätzlich Kinder jeder Altersgruppe und unterschiedlicher Herkunft
- Mit besonderen Anforderungen an die Pflegeeltern - die spezielle Vorerfahrungen aus ihren Herkunftsfamilien mitbringen
- Über Bewerbungen von interessierten Familien, die ein Pflegekind aufnehmen wollen, freuen wir uns.
Wie bewerbe ich mich als Pflegeperson?
- Wenn Sie sich um die Aufnahme eines Pflegekindes bewerben möchten, wenden Sie sich gerne an die Pflegekinderhilfe (Kontakt) oder bei Wunsch nach Kontaktaufnahme füllen Sie bitte dieses Formular aus:
Kontaktaufnahme Pflegekinderhilfe (inkl. Bereitschaftspflege und Adoptionsdienst)
Welche Kinder werden vermittelt?
Grundsätzlich Kinder jeder Altersgruppe und unterschiedlicher Herkunft mit unterschiedlichsten Anforderungen an die Pflegeperson. Die Kinder können Traumatisierungen mit sich bringen oder haben schwere kritische Lebensumstände kennengelernt.
Zudem können die Kinder weiterhin Kontakt zu Ihrer Herkunftsfamilie (Eltern, Großeltern, Geschwister usw.) haben. Auch eine Rückführungsoption in den Haushalt der Eltern besteht bzw. wird im Rahmen der Hilfeplanung geprüft.
Sie können auch gerne an einer unserer Informationsveranstaltungen teilnehmen. Die Veranstaltungen finden an folgenden Terminen statt:
- 10.04.2025
- 22.05.2025
- 03.07.2025
- 14.08.2025
- 02.10.2025
- 06.11.2025
Ort: Voßkuhle 37, 44141 Dortmund
Beginn: Jeweils um 17:00 Uhr
Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Unsere Aufgaben
Aufgabengebiete
- Intensive Überprüfung von Bewerbenden inkl. der Teilnahme an einem Neubewerberseminar und einem 1-Hilfe-Kurs
- Vermittlung von Pflegekindern (inklusive intensive Vorbereitung, Kennenlernen des Kindes und der Herkunfstfamilie)
- Beratung von Pflegepersonen in pädagogischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen
- Betreuung und Begleitung von Pflegepersonen und Pflegekindern
- Zusammenarbeit mit den Herkunftsfamilien
- Begleitung bei Umgangskontakten zwischen dem Pflegekind und seiner Herkunftsfamilie (Eltern, Großeltern, Geschwister usw.)
- Pflegeelternbildung
Beratung, Unterstützung und andere Angebote
- Sie und Ihr Pflegekind erhalten eine regelmäßige Betreuung und Begleitung durch persönliche Kontakte (mindestens 5x Kontakt pro Jahr zu Ihrer Fachkraft der Pflegekinderhilfe)
- Zusätzlich erhalten Sie Beratung, wenn Sie diese einfordern
- Sie werden bei Krisen begleitet
- Neubewerberseminare
- Sie können an Pflegeelternbildungsfreizeiten teilnehmen
- Sie sind herzlich zu unseren Pflegeelterncafé in den Stadtbezirken eingeladen
- Sie können an Feste / Veranstaltungen für Pflegefamilien teilnehmen
- Sofern der Bedarf / das Interesse besteht, können Sie an Supervision (Gruppe oder Einzel) teilnehmen/ mitwirken
- Ebenso bestehen für Sie Fortbildungsmöglichkeiten
Pflegegeld
Pflegefamilien erhalten einen monatlichen finanziellen Zuschuss, der sich aus den materiellen Aufwendungen und einem Erziehungsbeitrag zusammensetzt. Dieses sogenannte Pflegegeld wird jährlich durch Empfehlungen der Landesjugendämter angepasst. Dabei handelt es sich um den Unterhalt für das Pflegekind und gilt nicht als Einkommen der Pflegeeltern und ist in seiner Höhe vom Einkommen der Eltern unabhängig. Das Pflegegeld ist steuerfrei. Das Pflegekind kann jedoch auf der Steuerkarte berücksichtigt werden.
Materielle Kosten
Alter des Pflegekindes | Materielle Kosten (monatlich) |
---|---|
für Kinder 0 bis zum vollendeten 6. Lebensjahr | 748 EUR |
für Kinder vom vollendeten 6. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr | 884 EUR |
für Jugendliche ab dem vollendeten 12. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und junge Volljährige im Einzelfall | 1.050 EUR |
Darüber hinaus erhalten Pflegefamilien einen Erziehungsbeitrag in Höhe von | 430 EUR |
Speziell für Dortmunder Pflegefamilie erhalten Familien einen Dortmunder Zuschlag in Höhe von | 215 EUR |
Zusätzlich zahlen wir für jeden angebotenen Platz in der Vollzeitpflege Verfügungsgeld in Höhe von | 50 EUR |
Sozialpädagogische Pflegestellen erhalten eine Aufwandsentschädigung in Form von erhöhtem Pflegegeld.
Im Rahmen der Bereitschaftspflege wird seit dem 01.07.2024 ein Tagessatz in Höhe von 60 EUR / Tag gezahlt. Dieser kann aufgrund unterschiedlichen Grundes auf 90 EUR oder 120 EUR pro Tag angehoben werden.
Beihilfen: Über das Pflegegeld hinaus gewährt das Jugendamt Dortmund monatliche pauschalierte Beihilfen, die weitere Bedarfe abdecken sollen. Diese können auf Antrag gewährt werden.
Links & Downloads
Sie haben Interesse? Über Bewerbungen von interessierten Menschen, die ein Pflegekind bei sich aufnehmen wollen, freuen wir uns.
Kontakt
Stadt Dortmund - Jugendamt - Sozialpädagogische Fachdienste - Pflegekinder- und Adoptionsdienst
Anschrift und Erreichbarkeit44141 Dortmund
Die Adresse Voßkuhle 37, 44141 Dortmund, ist gut erreichbar:
Mit ÖPNV: Die U-Bahn-Linie U47 hält an der nahegelegenen Haltestelle "Voßkuhle" (ca. 3 Gehminuten entfernt). Die Buslinien 455 und 456 halten ebenfalls an der Haltestelle "Voßkuhle".
Mit dem Auto: Die Adresse liegt nahe dem Westfalendamm (B1) und ist über das Straßennetz gut angebunden. Parkmöglichkeiten stehen Ihnen sowohl auf unseren Besucherparkplätzen als auch in der umliegenden Umgebung kostenfrei zur Verfügung.
Kontakt
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Service
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