Familienportal
Dortmund als familienfreundliche Stadt entwickelt ihre soziale Infrastruktur stetig weiter. Auch in einer Zeit des schnellen soziokulturellen Wandels, der vielfältigen Formen des Zusammenlebens und der stärkeren Individualisierung sind Familien weiterhin die wichtigste Bildungs- und Erziehungsinstanz.
Zur Lebensrealität von Familien gehört es auch, sich mit hohen und vielfältigen Anforderungen bzw. Ansprüchen auseinanderzusetzen, die sie überfordern, verunsichern und an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit bringen können. Vor diesem Hintergrund ist es Aufgabe der Stadt Dortmund, gemeinsam mit seinen Kooperationspartner*innen für alle Familien präventive, freiwillige und zielgruppenorientierte Bildungsangebote bereitzustellen, die ihre vorhandenen Ressourcen stärken und ihre Selbsthilfepotenziale fördern. Das Jugendamt der Stadt Dortmund als öffentlicher Träger der Jugendhilfe übernimmt im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur mit dem Fachreferat Familienbildung die Verantwortung für diese wesentliche Querschnittsaufgabe.
Das Handlungsfeld Familienbildung in der Präventionsfachstelle des Jugendamtes ist im Rahmenkonzept "Familienbildung im Jugendamt der Stadt Dortmund auf Grundlage des § 16 SGB VIII" näher beschrieben.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) im § 16 "Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie".
Familienbildung ist in Dortmund mit einem umfassenden Angebot in einer hohen Qualität und Breite aufgestellt. Familienbildung wird sowohl von den anerkannten Einrichtungen der Familienbildung als auch von einer Vielzahl anderer Träger bzw. Akteur*innen innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe angeboten und koordiniert.
Die im Folgenden aufgeführten anerkannten Einrichtungen der Familienbildung haben einen rechtlich-institutionell eigenen Status. Sie sind gesetzlich verankert in der Weiterbildung und zugleich in der Jugendhilfe. Ihre Familienbildungsarbeit basiert auf den gesetzlichen Grundlagen des § 16 SGB VIII und des
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