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Jugendamt

Kinderrechte

UN-Kinderrechtskonvention

Seit 1989 gelten in allen Staaten der Erde - bis auf wenige Ausnahmen - die UN-Kinderrechtskonventionen. Sie garantieren allen Kindern grundlegende Menschenrechte in den Bereichen Schutz, Entwicklung und Partizipation. So haben Kinder das Recht auf:

  • Gleichheit, unabhängig von Rasse, Religion, Herkunft und Geschlecht
  • einen Namen und eine Staatszugehörigkeit
  • eine gesunde geistige und körperliche Entwicklung, genügend Ernährung, Wohnraum und ärztliche Betreuung
  • Liebe, Verständnis und Fürsorge, besondere Betreuung, wenn es behindert ist
  • Bildung, Spiel und Erholung
  • Information und freie Meinungsäußerung
  • sofortige Hilfe bei Katastrophen und Notlagen
  • Schutz vor Vernachlässigung, Ausnutzung und allen Formen von Gewalt
  • Schutz vor Verfolgung
  • Frieden

UN-Kinderrechtskonvention

Grundrechte und Grundbedürfnisse

Recht auf Bildung, Spiel und Freizeit

Das Recht auf Bildung ist das Recht des Kindes, seine Persönlichkeit, seine Begabung und seine geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu können.

Das Recht auf Spiel und Freizeit ist das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße, aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.

Recht auf Gesundheit und Ernährung

Der Artikel 24 der UN-Kinderrechtskonvention besagt: Jedes Kind hat das Recht, so gesund wie möglich aufzuwachsen. Es hat ein Recht auf eine gute Gesundheitsvorsorge und auf medizinische Hilfe, wenn es krank ist. Jedem Kind sollen seine Grundbedürfnisse erfüllt werden: Essen, Trinken, Kleidung und ein Dach über dem Kopf. Außerdem sollen Kinder vor Suchtstoffen wie z. B. Alkohol, Zigaretten und Drogen bewahrt werden.

Recht auf Familie

Die Kinderrechtskonvention besagt, dass ein Kind "zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte". Deswegen wird die Familie als Ort des Aufwachsens von Kindern unter besonderen Schutz der Gesellschaft gestellt.

Schutz- und Fürsorgerechte

Recht auf suchtfreies Leben

Das Leben stellt uns ständig vor neue Aufgaben und hält für uns unerwartete Situationen bereit, die es zu bewältigen gilt. Scheinbar unlösbare Probleme, Langeweile oder die Suche nach Abenteuer und Spaß verleiten eine ganze Reihe Kinder und Jugendliche dazu, Suchtmittel als Ersatz zu benutzen.

Recht auf Schutz

Das Recht auf Schutz ist das Recht der Kinder, sich gegen jegliche Form von Gewalt zu wehren und schnell Hilfe zu bekommen. Sie sollten sich unbedingt einer anderen Person oder einer Beratungsstelle anvertrauen. Alle Menschen, die von Gewalt gegen Kinder erfahren, sollten dagegen etwas unternehmen.

Mitbestimmung

Spiel ist Leben

Spielen ist ein elementarer Prozess in der Entwicklung. In der spielerischen Auseinandersetzung werden sich Kinder ihres eigenen Ichs bewusst; über das Spiel definieren sie ihre Beziehung zu anderen und zu ihrer Umwelt. Im Spiel eignen sich Kinder die Welt an. Spielprozesse fördern die kognitiven, emotionalen und sozialen Fähigkeiten von Kindern – die Kompetenzen für eine humane Gesellschaft.

Kinder beteiligen

Für die Kinder und Jugendlichen aus Dortmund hat der städtische Rat per Beschluss das Recht auf Beteiligung im November 1998 weiter konkretisiert und verbindlich festgelegt.

Vor diesem Ratsbeschluss wurde schon 1993 im Jugendamt das Büro für Kinderinteressen eingerichtet. Das war und ist nötig, weil Kinder zwar Rechte, aber oftmals keine entsprechende Lobby haben. Als offizieller Interessenvertreter von Kindern spürt das Büro für Kinderinteressen in vielen direkten Aktionen Ideen und Wünsche von Kindern und Jugendlichen auf und setzt sich in der Öffentlichkeit, in Politik und Verwaltung für die Kinderinteressen ein. Dabei legt das Büro für Kinderinteressen in Dortmund seinen Schwerpunkt der Arbeit darauf, städtisches Planen und Handeln auf mehr Kinderfreundlichkeit zu hinterfragen.

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