Bus & Bahn
Direktvergabe H-Bahn
Die Stadt Dortmund ist gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 ÖPNVG NRW Aufgabenträgerin für den ÖPNV und gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG NRW zugleich zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 (VO 1370).
Mit Beschluss vom 26. September 2024 (Drucksache Nr.: 35730-24) hat die Stadt Dortmund die Absicht gefasst, die Dortmunder Stadtwerke AG ab dem 01.01.2027 im Wege der Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370 i.V.m. § 108 GWB mit der Erbringung von Verkehrsleistungen des H-Bahn-Systems zu betrauen. Hierzu hat sie im Amtsblatt der Europäischen Union eine Vorabbekanntmachung gemäß Art. 7 Abs. 2 VO 1370 veröffentlicht, die u.a. auf das hier abrufbare „Ergänzende Dokument“ verweist. Aus diesem ergänzenden Dokument zur Vorabbekanntmachung ergeben sich die Einzelheiten zu den (Mindest-) Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der geplanten Direktvergabe.
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