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Radverkehr

Zwei Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt

Um den Radverkehr zu fördern, wurden in der östlichen Innenstadt zwei Fahrradstraßen eingerichtet:

  • Die Arndtstraße zwischen Goebenstraße und Heiliger Weg.
  • Die gesamte Straße Lange Reihe.

Der Ausbau der Arndtstraße zwischen Goebenstraße und Heiliger Weg erleichtert die Erreichbarkeit der Innenstadt mit dem Fahrrad aus östlicher Richtung. Auf dieser Route von der Goebenstraße entlang der Arndtstraße bis zum Ostwall kann der Radverkehr unabhängig von den Hauptverkehrsstraßen geführt werden. Darüber hinaus führt die Olpe als Verlängerung der Arndtstraße direkt auf den Friedensplatz und damit zu zentralen Zielen in der Innenstadt.

Die ursprüngliche Planung einer Fahrradstraße für den Straßenzug Leuthardstraße - Krimstraße - Nordstraße muss verschoben werden aufgrund umfangreicher Bauarbeiten im Zuge des Fernwärmeumbaus und der Leitungsverlegungen während der kommenden Jahre in diesem Bereich. Die Planungen liegen bereit für eine mögliche Umsetzung im Anschluss an die Baumaßnahmen der Versorgungsträger. Als alternative Strecke für die kurzfristige Realisierung wurde die Lange Reihe in der östlichen Innenstadt vom Spielplatz Düsterstraße/Kirschbaumweg bis Einmündung Von-der-Tann-Straße gewählt. Gerade die Verknüpfung dieser Fahrradstraße mit den vorhandenen und geplanten weiteren Radrouten in der Innenstadt-Ost macht diese Fahrradstraße so wichtig.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 18. Juni 2020 die Einrichtung von zwei Fahrradstraßen in der östlichen Innenstadt beschlossen.

Die Arndtstraße

Die Fahrradstraße in der Arndtstraße wird durch ein Zusatzschild für Kraftwagen und Krafträder in Fahrtrichtung Osten freigegeben. In Fahrrichtung Westen erfolgt diese Freigabe nicht, die Einbahnstraßenregelung bleibt somit in Fahrtrichtung Osten für den Kfz-Verkehr bestehen.

Die notwendige Fahrbahnbreite für ein sicheres Begegnen von Kfz-Verkehr und Radfahrenden von mindestens 4,50 m wird durch eine beidseitige Breitstrichmarkierung verdeutlicht. Die Breitstrichmarkierung darf zum Parken überfahren werden. Zu parkenden Fahrzeugen ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m vorgesehen. Das Parken wird, wie heute bereits beschildert, in Längsaufstellung zugelassen.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in den Kreuzungen mit der Hohenzollernstraße und der Moltkestraße aufgehoben. Aus beiden Straßen kommende Fahrzeuge müssen den Fahrzeugen auf der Fahrradstraße Vorfahrt gewähren.

Die Lange Reihe

Die Lange Reihe wird als Fahrradstraße in beide Fahrtrichtungen für weiteren Verkehr freigegeben.

Die notwendige Fahrbahnbreite für ein sicheres Begegnen von Kfz-Verkehr und Radfahrenden von mindestens 4,50 m wird durch eine beidseitige Breitstrichmarkierung verdeutlicht. Die Breitstrichmarkierung darf zum Parken überfahren werden. Zu parkenden Fahrzeugen ist ein Sicherheitsabstand von 0,75 m vorgesehen. Das Parken auf der Fahrbahn ist somit nur noch in den dafür markierten Bereichen möglich. Die diagonalen Stellplätze, welche heute bis in die Fahrbahn ragen werden zu Längsstellplätzen umgewandelt. Schilder verdeutlichen die geltende Parkregelung.

Die Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung wird zugunsten der Fahrradstraße in allen Kreuzungen aufgehoben. Fahrzeuge auf der Fahrradstraße haben Vorfahrt vor einbiegendem oder querendem Verkehr.

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Häufig gestellte Fragen

Was sind Fahrradstraßen?

Fahrradstraßen sind Straßen, in denen der Radverkehr Vorrang hat. Sie werden durch Beschilderung nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet.

Welche Regeln gelten in Fahrradstraßen?

  • Beginn und Ende einer Fahrradstraße werden durch die dargestellten Verkehrszeichen (244.1 und 244.2) geregelt.
  • Dem Radverkehr wird insofern Vorrang eingeräumt, dass dieser weder behindert noch gefährdet werden darf.
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist in einer Fahrradstraße erlaubt.
  • Damit die Fahrradstraße auch von anderen Verkehrsmitteln benutzt werden darf, gibt es ein Zusatzzeichen "Kfz-Verkehr frei":
  • Das Überholen von Fahrrädern ist nur mit dem auch sonst geltenden Mindestabstand von 1,50 m erlaubt.
  • Für den gesamten Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Wenn erforderlich, muss langsamer als 30 km/h gefahren werden.
  • Ist eine Fahrradstraße für anderen Verkehr freigegeben, so ist auch das Parken in der Straße erlaubt. Zudem kann das Parken durch zusätzliche Schilder eingeschränkt oder gänzlich untersagt sein.
  • Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

Warum wurden Arndtstraße und Lange Reihe zu Fahrradstraßen?

Über die Fahrradstraßen in der Arndtstraße und Lange Reihe kann die City aus der östlichen Innenstadt mit dem Fahrrad besser erreicht werden. Die Fahrradstraßen schaffen ein sicheres und komfortables Angebot für den Radverkehr. Sie ergänzen und verknüpfen die Radinfrastruktur im Quartier mit dem vorhandenen Bananenradweg und dem geplanten Gartenstadtradweg sowie dem Radschnellweg Ruhr (RS1) und dem in Bau befindlichen Radwall.

Wie wird sichergestellt, dass die Regeln der Fahrradstraßen eingehalten werden?

Mit Information und verstärkter Verkehrsüberwachung: Die Anwohner*innen wurden mit folgender Hauswurfsendung über die Regeln der Fahrradstraßen informiert: Regelungen Fahrradstraßen Arndtstraße Lange Reihe, 2 MB, PDF

Darüber hinaus informieren Banner entlang der Fahrradstraßen über die geltenden Regeln. Mit verstärkter Verkehrsüberwachung wirkt die Stadt Dortmund zusätzlich darauf hin, dass die geltenden Parkregeln beachtet werden und so Radfahrer*innen die Fahrradstraßen bestimmungsgemäß nutzen können.

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