Stadtplanung
Stadtgestaltung versteht sich als baukulturelle Aufgabe. Die gebaute Umwelt bestimmt in hohem Maße das Wohlbefinden und auch das soziale Verhalten, ebenso wie den Berufs-, Familien- und Kulturalltag sowie die qualitative Gesellschaftsfähigkeit.
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Der Rat der Stadt Dortmund hat im September 2001 die Bildung eines Gestaltungsbeirates beschlossen. Der Beirat berät in nicht öffentlicher Sitzung über Bauvorhaben, Konzepte und Planungen, die für die Qualität, Erhaltung und Gestaltung des Stadtbildes von Bedeutung sind. Er spricht bei möglichst früher Beratung Empfehlungen an Architekt*innen und Bauherrschaft, die Verwaltung, den Fachausschuss und den Rat der Stadt sowie die Bezirksvertretungen aus. Neben übergeordneten Planungskonzepten stehen schwerpunktmäßig die städtebauliche Raumbildung, die Einfügung einzelner Gebäude oder Ensembles sowie die gestalterische Qualität des einzelnen Bauvorhabens im Mittelpunkt der Beratungen.
Der Dortmunder Gestaltungsbeirat hat eine vielfältige interdisziplinäre Besetzung. Die externen Fachleute decken das Fachwissen der Architektur und Stadtplanung, von der Landschaftsarchitektur bis zur Energie, von der Kunst bis zum Bauen im Bestand ab. Die politischen Vertreter*innen beteiligen sich mit Beiträgen an der Diskussion über die Qualität der Projekte. In dieser Allianz aus Fachexpertise und Verfahrens-Knowhow ist es gelungen, das positive Image des Beirates, insbesondere bei der möglichen Bauherrschaft und Investor*innen, auszubauen. Auch wenn die Gestaltqualität im Vordergrund der Diskussion steht, so richtet sich der Blick auch auf die Qualität der Grundrisse und die Gebrauchsfähigkeit des Freiraums. Letzten Endes ist es das Ziel, einen Konsens für die beste Lösung im Sinne des Machbaren zu erreichen.
Der Gestaltungsbeirat setzt sich zurzeit wie folgt zusammen:
Die Geschäftsführung liegt beim Stadtplanungs- und Bauordnungsamt. Mit dieser im Vergleich zu anderen Gestaltungsbeiräten einzigartigen Zusammensetzung ist eine unmittelbare Beziehung zu den Gremien der kommunalen Politik hergestellt und eine neutrale sowie wirkungsvolle Arbeit gewährleistet.
Der Gestaltungsbeirat fällt keine Entscheidungen, sondern spricht Empfehlungen aus. Damit fällt ihm die Aufgabe zu, bei Architekt*innen und Bauherrschaft für eine hohe Qualität der Stadtgestalt und damit des Lebensraumes Stadt zu werben. Das Gremium ist zudem darauf bedacht, dass seine auf höhere Qualität gerichteten Anregungen nicht unzumutbare Steigerungen der Baukosten auslösen – Beispiele belegen, dass Beratungen im Gegenteil auch zu Kostensenkungen geführt haben.
Der Gestaltungsbeirat wird frühzeitig bei der Formulierung von Grundlagen und Auslobungen für konkurrierende Planungsverfahren (Wettbewerbe, Gutachten, Workshops) zu städtebaulich relevanten Projekten beteiligt. Der Vorsitzende oder ein*e Vertreter*in wird in derlei Verfahren z. B. als Preisrichter*in eingebunden. Das Ergebnis solcher Verfahren nimmt der Beirat zur Kenntnis, ohne es als eine „2. Jury“ zu beraten. Des Öfteren empfiehlt der Gestaltungsbeirat selbst die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens, das eine besonders intensive Auseinandersetzung mit einer Bauaufgabe ermöglicht. Der fachliche Leistungsvergleich bietet die Chance vor Vergabe eines konkreten Auftrags, verschiedene Entwurfskonzepte hinsichtlich ihrer Gestaltung, ihrer städtebaulichen Dimensionen sowie ihrer Wirtschaftlichkeit zu bewerten.
Eine wichtige Erkenntnis nach vielen Jahren Arbeit in diesem Gremium lautet: Eine effiziente Arbeit des Beirates mit qualitätsvollen Ergebnissen ist am besten zu leisten, wenn Vorstellung und Erörterung von Planungs- und Bauvorhaben in einem frühen Stadium des Entwurfsprozesses erfolgen, bevor bereits abschließende Festlegungen getroffen worden sind!
Individuelle Gesprächstermine nach Vereinbarung möglich.
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