1. Themen
  2. Planen & Bauen
  3. Stadtplanung & Entwicklung
  4. Stadtplanung
  5. Baurechtliche Satzungen
  6. Gestaltungssatzungen
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Baurechtliche Satzungen

Gestaltungssatzungen

Nach § 89 Abs. 1 und 2 BauO NRW können die Gemeinden Vorschriften erlassen über

a) die äußere Gestaltung baulicher Anlagen, Werbeanlagen und Warenautomaten zur Durchführung baugestalterischer Absichten in bestimmten, genau abgegrenzten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebietes,

b) besondere Anforderungen an bauliche Anlagen zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie von Bau- und Naturdenkmälern.

Die Nr. 1 dient der Absicherung bestimmter baugestalterischer Absichten in der Form von satzungsrechtlich festgelegten Anforderungen an „etwas noch Entstehendes“.

Die baugestalterische Absicht im Sinne der Nr. 1 muss entweder der Satzung selbst oder der Begründung entnommen werden können. Voraussetzung ist also, dass ein Konzept oder eine Idee eigens für die Ausgestaltung eines konkreten, die als Einzelbauwerke oder im Zusammenwirken mehrerer Gebäude den charakteristischen Eindruck einer historischen Epoche aufweisen.

Historische Bedeutung kann im Einzelfall dabei auch ein Gebäude besitzen, in dem sich ein bedeutendes historisches Ereignis vollzogen hat, ohne dass es als Bauwerk selbst den Rang eines Kunstwerkes besitzt und ohne dass es stilistisch für die Epoche, in der das historisch bedeutende Ereignis stattgefunden hat, besonders charakteristisch wäre.

Örtliche Bauvorschriften dürfen nicht für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden. Sie sind nur in genau abgegrenzten bebauten oder unbebauten Teilbereichen des Gemeindegebietes zulässig (Nr. 1). Die von Nr. 2 erfassten Straßen und Plätze brauchen im Einzelnen namentlich nicht bezeichnet zu werden. Es genügt, wenn ein bestimmter Bezirk, der die schützenswerten Straßen und Plätze einschließt, durch genaue Bezeichnung unmissverständlich abgegrenzt wird. Auch hier kann wie für Nr. 1 in einem Plan verdeutlicht werden, um welchen Bezirk es sich handelt. Dieser Plan wird dann Bestandteil der Satzung.

Die Ermächtigung zum Erlass baugestalterischer Vorschriften beschränkt sich nicht auf die Abwehr von Verunstaltungen, also auf den negativen Schutz, wie er bereits durch § 12 BauO NRW erfasst wird. Der Gemeinde wird vielmehr die Möglichkeit eingeräumt, eine über die Abwehr von Verunstaltungen hinausgehende positive Baupflege zu betreiben.

Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Burgwall 14
44122 Dortmund

Hausanschrift Stadtplanung:
Freistuhl 7
44137 Dortmund

Hausanschrift Bauaufsicht:
Burgwall 14
44135 Dortmund

Bauordnung
  • Donnerstag
    bis

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.

Stadtplanung
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.

Denkmalschutz
  • Montag
    bis
  • Donnerstag
    bis

Persönliche Vorsprachen sind nach Terminvereinbarung möglich.

Mehr zum Thema

Flächennutzungsplan

Informationen zum Thema Flächennutzungsplan aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Baurechtliche Satzungen

Informationen zum Thema Baurechtliche Satzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Gestaltungssatzungen

Informationen zum Thema Gestaltungssatzungen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Raumplanung

Informationen zum Thema Rauplanung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Kommunale Planung

Informationen zum Thema Kommunale Planung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Bebauungsplan Lü 141 - Auf dem Toren -

Informationen zum Thema "Bebauungsplan Lü 141 - Auf dem Toren -" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Stellplatzsatzungen

Informationen zum Thema "Stellplatzsatzungen" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Raumordnung

Informationen zum Thema Raumordnung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Windenergie und Planung

Vom Zwölfen Jahrhundert bis heute. Bedeutung, Ausbau & Herausforderungen. Entdecken Sie Windkraft in Dortmund: Standorte, Repowering und mehr.

Forum Stadtbaukultur

Informationen zum Forum Stadtbaukultur der Stadt Dortmund.

Regionalplanung

Informationen zum Thema Landesplanung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Besonderes Vorkaufsrecht

Informationen zum Thema "Besonderes Vorkaufsrecht" aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Informationen zum Thema Rechtskräftige Bebauungspläne aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Beteiligung der Öffentlichkeit

Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei Aktuellen Offenlagen aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund

Dachbegrünung

Informationen zum Thema Dachbegrünung aus dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Stadt Dortmund.