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Stadtplanung

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP), als vorbereitender Bauleitplan stellt in Deutschland die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine unmittelbare rechtliche Wirkung gegenüber dem Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindende Vorgaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel die Bezirks- oder Landesverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.

Allgemeine Informationen zu einem Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächenutzungsplan?

Ein Flächenutzungsplan ist Teil der Bauleitplanung einer Gemeinde.

Eine solche Bauleitplanung, die durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt wird, hat die Aufgabe, „die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke“ dieser Gemeinde „vorzubereiten und zu leiten“ (§ 1 BauGB). Bauleitpläne sind der Bebauungsplan als verbindliche Bauleitplanung und, als vorbereitende Bauleitplanung, der Flächennutzungsplan. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB).

Inhalte und Aufgaben des Flächennutzungsplanes

Der Flächennutzungsplan stellt also dar, welche Flächen in den nächsten 10-15 Jahren von den unterschiedlichen Nutzungen wie etwa Wohnen, Arbeiten, Freizeit in Anspruch genommen werden sollen.

Mit diesem Plan macht die Stadt deutlich, welche räumlichen Entwicklungen in diesem Zeitraum als realistisch und verträglich angesehen werden.

Im Flächennutzungsplan wird eine große Anzahl von Nutzungen dargestellt.

Zu diesen Nutzungen gehören beispielsweise:

  • Wohnbauflächen
  • Wirtschaftsflächen
  • Neue Entwicklungsvorstellungen für Brachflächen,

ebenso wie etwa Aussagen zur Entwicklung des Freiraumes und der Natur oder Aussagen zu Einrichtungen und Flächen für den Gemeinbedarf wie z.B. Bildungs- und Kultureinrichtungen oder Standorte für die öffentliche Verwaltung, aber auch Hauptverkehrsstraßen, besondere Trassen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) oder Mülldeponien und Elektrizitätswerke.

Der Flächennutzungsplan und seine Außenwirkung

Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan richtet sich mit seinen Darstellungen in erster Linie an Behörden.

Für diese ist der Plan verbindlich, solange sie seinen Darstellungen nicht widersprochen haben. Die Stadt Dortmund dokumentiert mit dem Planwerk ihre Vorstellungen für die künftige räumliche Entwicklung des Stadtgebietes. Dies bedeutet, dass Bebauungspläne (sog. verbindliche Bauleitpläne), die für die Bürgerschaft verbindlich sind und aus denen auch Baurechte abgeleitet werden können, den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechen dürfen.

Gegenüber der Bürgerschaft entfaltet der Flächennutzungsplan somit nur eine indirekte Wirkung. Aus ihm ist jedoch zu erkennen, in welchen Bereichen des Stadtgebietes eine konkretere Planung in den folgenden Jahren möglich werden könnte.

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans

Das Verfahren zur Aufstellung des Flächennutzungsplans wird durch die Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) vorgegeben.

Das BauGB unterscheidet zwei Stufen der Bürgerbeteiligung:

1. Stufe: Vorgezogene Bürgerbeteiligung ( § 3 Abs. 1 BauGB )

Den Bürgern "ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben". Dies geschieht in der Regel im Rahmen von Bürgerinformationsveranstaltungen. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der beabsichtigten Planung vorgestellt. Dadurch haben die Bürger und Bürgerinnen Gelegenheit, zu den planerischen Konzepten in diesem frühen Planungsstadium Stellung zu nehmen.

Sie haben die Möglichkeit, Änderungswünsche und Gegenvorschläge

  • mündlich im Erörterungstermin oder
  • gegebenenfalls innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich nach dem Erörterungstermin beim Planungsamt der Stadt einzureichen

Ihre Vorschläge und Wünsche werden dem Rat mit der Stellungnahme der Verwaltung zugeleitet. Parallel zu diesen Veranstaltungen werden auch die Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die Nachbargemeinden am Verfahren beteiligt.

2. Stufe: Öffentliche Auslegung ( § 3 Abs. 2 BauGB )

Die zweite Stufe der Bürgerbeteiligung ist die nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebene öffentliche Auslegung des Bauleitplans. Sie dauert mindestens einen Monat. Dabei haben Bürger und Bürgerinnen wiederum die Möglichkeit, Anregungen zu dem ausliegenden Entwurf des Flächenutzungsplans vorzubringen, über die abschließend der Rat der Stadt entscheidet.

Zeit und Ort der Auslegung werden in dem Amtsblatt der Stadt ( hier die „Dortmunder Bekanntmachungen“) veröffentlicht. Weitere Hinweise auf die Offenlegung erfolgt üblicherweise in den Tageszeitungen und immer häufiger im Internet, so auch in Dortmund.

Flächennutzungsplan Online

Hier gelangen Sie zum Geoportal Flächennutzungsplan (FNP) Dortmund Online. Zusätzlich können Sie die Legende zum FNP herunterladen und den Erläuterungsbericht zum FNP (Stand 2004).

Flächennutzungsplan

Legende FNP, 2 MB, PDF

Erläuterungsbericht FNP, 2 MB, PDF

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Stadt Dortmund - Stadtplanungs- und Bauordnungsamt - Stadtentwicklung

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Burgwall 14
44135 Dortmund

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