Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Sicherheit & Ordnung
  4. Beratungsangebote
  5. Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht
Ordnungsamt zur Fachbereichsstartseite

Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht

Wer, wo, wie und wann im Winter auf öffentlichen Flächen räumen und streuen muss, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund verbindlich geregelt. Hiernach obliegt die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller fußläufigen öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der an sie angrenzenden Grundstücke.

Anlieger sind die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Zivilrechtlich kann der Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern die Reinigungspflicht durch Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung regeln.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Meter freigehalten werden.
  • Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche). Auftauende Stoffe dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke dürfen Auftaustoffe nicht eingesetzt werden.
  • In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
  • Die Reinigung einschließlich der Winterwartung umfasst auch alle öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Sind die Anlieger beider Wegeseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung bis zur Wegmitte bzw. zur Mitte der gesamten Straßenanlage.

Zum Thema

Kontakt

Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Winterdienst

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44122 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Mehr zum Thema

Schulpflicht

Informieren Sie sich über das Schulgesetz und Ordnungswidrigkeiten in Dortmund. Einen Link zum Schulgesetz für NRW (SchulG) finden Sie hier.

Standorte der Feuerwehr Dortmund

Hier finden Sie eine Übersicht der Standorte und Löschzüge der Feuerwehr Dortmund.

Baurecht

Die Bußgeldstelle des Dortmunder Rechtsamts informiert über Rechte und Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Baurechts. Erfahren Sie mehr!

Der Kommunale Ordnungsdienst

Informationen zum Kommunaler Ordnungsdienst des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund

Feuerwerk & Sprengstoffe

Informationen zu den Themen Feuerwerk & Sprengstoffe des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund

Unwetter – Sturm und Gewitter

Bei schweren Unwettern gehen unzählige Meldungen über den Notruf 112 bei der Feuerwehr ein - eine gute Vorbereitung kann dies verhindern.

Schiedspersonen für den Stadtbezirk Aplerbeck

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Aplerbeck in Dortmund.

Schiedspersonen für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Innenstadt-Ost in Dortmund.

Förderprogramm zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen

Dortmund fördert den Hochwasserschutz von Privatimmobilien mit einem neuen Fonds, um Eigentümer*innen zu unterstützen.

Ausbildung zum/zur Brandoberinspektor*in

Informationen zur Ausbildung zum/zur Brandoberinspektor*in bei der Feuerwehr Dortmund.

Gefahrenabwehr und Rettungsdienst

Die Feuerwehr Dortmund befasst sich im Unterbereich 37/6 mit den Themen Gefahrenabwehr und Rettungsdienst.

Karneval

Jedes Jahr feiern viele Menschen die fünfte Jahreszeit. Damit das nicht durch Unfälle und Brände getrübt wird, gibt die Feuerwehr Dortmund Tipps.

Abgeschlossene Projekte

Informationen zu den abgeschlossenen Projekten des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund finden Sie hier.

Telenotarztstandort in Dortmund

Die Stadt Dortmund plant zusammen mit der Stadt Hagen und dem Kreis Unna einen „Telenotarztstandort“ zu etablieren.

Schiedspersonen für den Stadtbezirk Scharnhorst

Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Scharnhorst in Dortmund.