Stadt Dortmund Wappen
  1. Startseite
  2. Themen
  3. Sicherheit & Ordnung
  4. Beratungsangebote
  5. Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht
Ordnungsamt zur Fachbereichsstartseite

Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

Winterwartung, Streu- und Räumungspflicht

Wer, wo, wie und wann im Winter auf öffentlichen Flächen räumen und streuen muss, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Dortmund verbindlich geregelt. Hiernach obliegt die Reinigung einschließlich der Winterwartung aller fußläufigen öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslage den Eigentümern der an sie angrenzenden Grundstücke.

Anlieger sind die Eigentümer der an eine öffentliche Straße angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke. Zivilrechtlich kann der Hauseigentümer von Mehrfamilienhäusern die Reinigungspflicht durch Mietvertrag oder durch die Hausverwaltung regeln.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Gehwege müssen in einer Breite von mindestens 1,5 Meter freigehalten werden.
  • Bei Schnee- und Eisglätte muss mit einem abstumpfenden Mittel gestreut werden (beispielsweise Sand, Splitt, Granulat oder Asche). Auftauende Stoffe dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Zur Beseitigung einer nicht glatten Schneedecke dürfen Auftaustoffe nicht eingesetzt werden.
  • In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
  • Die Reinigung einschließlich der Winterwartung umfasst auch alle öffentlichen Stich- und Verbindungswege innerhalb der geschlossenen Ortslagen. Sind die Anlieger beider Wegeseiten reinigungspflichtig, so erstreckt sich die Reinigung bis zur Wegmitte bzw. zur Mitte der gesamten Straßenanlage.

Zum Thema

Kontakt

Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten – Winterdienst

Anschrift und Erreichbarkeit
Kontakt
Anschrift
Olpe 1
44122 Dortmund
Öffnungszeiten
  • Montag
    bis und bis
  • Dienstag
    bis und bis
  • Mittwoch
    bis und bis
  • Donnerstag
    bis und bis
  • Freitag
    bis
  • Samstag
    Geschlossen
  • Sonntag
    Geschlossen

Mehr zum Thema

Löschzug 18 – Oespel/Kley

Der Löschzug Oespel/Kley der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund wurde 1875 gegründet.

Starkregen und Hochwasser

Infos zu den Themen Starkregen, Hochwasser, Überschwemmungen, Schutz, Starkregenfahrkarte und Überflutung von der Stadtentwässerung Dortmund.

Unwetter – Sturm und Gewitter

Bei schweren Unwettern gehen unzählige Meldungen über den Notruf 112 bei der Feuerwehr ein - eine gute Vorbereitung kann dies verhindern.

Lebensmittelüberwachung

Informationen zur Lebensmittelüberwachung in der Stadt Dortmund

Wasserrettung

Die Wasserrettung umfasst Hilfemaßnahmen bei Bade-, Boots- und Eisunfällen und wird von der Feuerwehr Dortmund in der Spezialeinheit durchgeführt.

Ordnungswidrigkeitengesetz

Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Ordnungswidrigkeitengesetz in der Stadt Dortmund. Hier finden Sie Informationen und Details.

Baumschutz

Die Bußgeldstelle des Dortmunder Rechtsamts informiert über Rechte und Ordnungswidrigkeiten beim Baumschutz. Erfahren Sie mehr!

Schulpflicht

Informieren Sie sich über das Schulgesetz und Ordnungswidrigkeiten in Dortmund. Einen Link zum Schulgesetz für NRW (SchulG) finden Sie hier.

Förderprogramm zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen

Dortmund fördert den Hochwasserschutz von Privatimmobilien mit einem neuen Fonds, um Eigentümer*innen zu unterstützen.

Kommunales Lage- und Krisenmanagement

Zuständig für die Vorbereitungen zur Bewältigung von großen Schadensereignissen.

Arbeitsschutz- und Qualitätsmanagement

Das Team der Stabsstelle Arbeitsschutz- u. Qualitätsmanagement der Dortmunder Feuerwehr befasst sich u.a. mit Arbeitssicherheit u. Gesundheitsschutz.

Feuer- und Rettungswache 5 – Marten

Die Feuer- und Rettungswache 5 - meist knapp „Westwache“ genannt - ist eine Grundschutzwache und Rettungswagen-Standort.

Logistik

Die Spezialeinheit Logistik ist eine ehrenamtliche Tätigkeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie den technischen Bereichen der Berufsfeuerwehr.

Aus- und Fortbildung, Geschäftsführung Freiwillige Feuerwehr

Der Fachbereich 37/5 der Feuerwehr Dortmund befasst sich mit Aus- und Fortbildung sowie der Geschäftsführung der Freiwilligen Feuerwehr

Handwerksordnung / Schwarzarbeitergesetz

Erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Handwerksordnung und Schwarzarbeitergesetz in der Stadt Dortmund.