Bußgeldstelle
Handwerksordnung / Schwarzarbeitergesetz
Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:
- Unberechtigtes selbständiges Betreiben eines Handwerks als stehendes Gewerbe, ohne die erforderliche Handwerksrolleneintragung zu besitzen (§ 1 der Handwerksordnung).
- Erbringen von Dienst- oder Werkleistungen in erheblichem Umfang, obwohl Sie ein Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betrieben, ohne in der Handwerksrolle eingetragen zu sein (Schwarzarbeitergesetz).
- Werben für das Erbringen handwerklicher Dienst- oder Werkleistungen durch Anzeigen in Zeitungen, ohne pflichtgemäß in die Handwerksrolle eingetragen zu sein.
- Beauftragung einer oder mehrerer Personen mit der Ausführung von Dienst- und Werkleistungen, die diese Leistungen in erheblichen Umfang unter Verstoß gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erbringen.
Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.
Weitere Informationen
Informationen über das Nordstadtbüro des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Informationen zum Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes der Stadt Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund hat eine Verordnung über das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige beschlossen.
Informationen zum Beschwerdemanagement der Stadtentwässerung Dortmund
Die Feuer- und Rettungswache 1 ist die größte Wache der Berufsfeuerwehr Dortmund.
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Die Spezialeinheit Bergung (SE-B) ist schon seit den 50er Jahren bei der Feuerwehr Dortmund und damit die älteste Spezialeinheit der Feuerwehr.
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Der Löschzug 19 (Lütgendortmund) der Freiwilligen Feuerwehr Dortmund wurde bereits im Jahr 1882 gegründet.
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Hier finden Sie eine Übersicht der Schiedspersonen für den Stadtbezirk Aplerbeck in Dortmund.
Der Bereich 37/3 der Feuerwehr Dortmund ist für den technischen Bereich der Gefahrenabwehr verantwortlich.