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Bußgeldstelle

Ausländerrecht

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland ohne den erforderlichen Pass oder Passersatz und eine erforderliche Aufenthaltsgenehmigung oder Duldung (§ 55 Ausländergesetz) zu besitzen.
  • Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, ohne einen gültigen Pass zu besitzen.
  • Vorsätzliche Nichtvorlage des Passes bei einer Behörde.
  • Verstoß gegen die räumliche Beschränkung der Duldung.
  • Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Auflage Ihrer Aufenthaltsbefugnis nach dem Ausländergesetz.
  • Vorsätzliche Zuwiderhandlung gegen die räumliche Beschränkung des Aufenthaltes.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.

weitere Informationen

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