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Bußgeldstelle

Ordnungswidrigkeitengesetz

Ordnungswidrigkeiten sind zum Beispiel:

  • Vorsätzliches Verweigern der Angabe von Personalien.
  • Vorsätzliche Angabe unrichtiger Personalien.
  • Vorsätzlich ohne berechtigten Anlass Lärm erregt, der geeignet war, die Allgemeinheit erheblich zu belästigen.
  • Vorsätzliche Vornahme einer grob ungehörigen Handlung, die geeignet war, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
  • Vorsätzliches und verbotswidriges Ausüben der Prostitution im Sperrbezirk der Stadt Dortmund.

Die unten aufgeführten Gesetze finden Anwendung.

Weitere Informationen

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