Fischerei
Sie können sich für die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben.
Wenn Sie außerhalb Dortmunds wohnen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen unteren Fischereibehörde. Jugendliche müssen mindestens 13 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen (Termine der Prüfungen werden in der Tagespresse und bei Dortmunder Fischereivereinen bekannt gegeben). Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung werden von mehreren Fischereivereinen durchgeführt.
Fischerprüfung ab 07.11.2023
Anmeldung ab 01.08.2023
Anmeldungschluss: 09.10.2023
Prüfungsgebühr: 50,- EURO
Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.97 in Verbindung mit § 31 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94, sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.
Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.
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