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Fischerei

Fischerprüfung

Sie können sich für die Fischerprüfung bei der Unteren Fischereibehörde Dortmund anmelden, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Dortmund haben.

Wenn Sie außerhalb Dortmunds wohnen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen unteren Fischereibehörde. Jugendliche müssen mindestens 13 Jahre alt sein und den Antrag vom Erziehungsberechtigten unterschreiben lassen.

Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen (Termine der Prüfungen werden in der Tagespresse und bei Dortmunder Fischereivereinen bekannt gegeben). Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung werden von mehreren Fischereivereinen durchgeführt.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, vorab einen Termin zur Anmeldung unter der Telefonnummer 0231 50-25422 zu vereinbaren.

Notwendige Unterlagen:

  • ausgefüllter Antrag (bei Jugendlichen Unterschrift des Erziehungsberechtigten
  • ggf. Ausnahmegenehmigung der zuständigen unteren Fischereibehörde (bei Antragstellern mit erstem Wohnsitz außerhalb Dortmunds)

Rechtsgrundlagen:

Verordnung über die Fischerprüfung vom 26.11.97 in Verbindung mit § 31 des Landesfischereigesetzes Nordrhein-Westfalen vom 22.06.94, sowie die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 03.07.01 in der z.Z. gültigen Fassung.

Verwaltungsgebühren:

Die Bezahlung der Verwaltungsgebühren für den Jagd- und Fischereischein mit Bargeld ist ab Februar 2020 ausschließlich über den im Dienstgebäude installierten Kassenautomaten möglich. Die Möglichkeit, die Gebühren bargeldlos per EC-Karte zu bezahlen, bleibt unverändert.

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Kontakt

Stadt Dortmund - Umweltamt - Untere Jagd- und Fischereibehörde

Anschrift und Erreichbarkeit
Anschrift:
Brückstr. 45
44135 Dortmund
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