Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
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