Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
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Nicht meldepflichtige Tierarten
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Die Familie der Tapire gehört zu den primitivsten Großsäugern der Welt. Der schwarzweiße Schabrackentapir stellt eine von vier Tapirarten dar.
Besonders auffällig ist der lange Hals, der die Giraffen unverwechselbar macht. Sie gehören in die nähere Verwandtschaft der Paarhufer.
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Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Simandoa-Höhlenschabe" des Zoos Dortmund.
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Der Große Ameisenbär ist weder Ameise noch Bär. Jedoch ernährt er sich nahezu ausschließlich von Ameisen und Termiten.