Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
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Nicht meldepflichtige Tierarten
Die südamerikanischen Seebären sind deutlich kleiner als die Seelöwen, gehören allerdings genauso zu den Ohrenrobben.
Besonders auffällig ist der lange Hals, der die Giraffen unverwechselbar macht. Sie gehören in die nähere Verwandtschaft der Paarhufer.
Der Orang-Utan ist der einzige echte Menschenaffe Asiens. Er ist auch der einzige Menschenaffe, der ein echter Baumbewohner ist.
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Andenkondore gehören zur Familie der Neuweltgeier (Cathartidae). Sie ernähren sich in erster Linie von Aas.
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