Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
Bestandsanzeigen-Vordrucke
Nicht meldepflichtige Tierarten
Informationen für Besucher des Zoos Dortmund
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Informationen zum Artenschutz-Projekt "Arterhaltung Simandoa-Höhlenschabe" des Zoos Dortmund.
Die südamerikanischen Seebären sind deutlich kleiner als die Seelöwen, gehören allerdings genauso zu den Ohrenrobben.
Der Orang-Utan ist der einzige echte Menschenaffe Asiens. Er ist auch der einzige Menschenaffe, der ein echter Baumbewohner ist.
Erfahren Sie alles über die Kennzeichnungspflicht für bestimmte geschützte Tierarten und die zugelassenen Methoden gemäß Bundesartenschutzverordnung.
Die Zoo-Ordnung des Zoo Dortmunds
Fischereischein in Dortmund beantragen: Voraussetzungen, Unterlagen und Gebühren im Überblick. Jetzt informieren und angeln gehen!
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Ein Überblick und Informationen über die Vögel im Zoo Dortmund
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Besonders auffällig ist der lange Hals, der die Giraffen unverwechselbar macht. Sie gehören in die nähere Verwandtschaft der Paarhufer.
Informationen zur asiatischen Hornisse, einer eingewanderten Art, die eine Gefahr für die Imkerei aber auch für die heimische Biodiversität darstellt.
Informationen zur Gastronomie im Zoo Dortmund
Verantwortungsvolle Hundehaltung in Dortmund: Das Hundegesetz und mögliche Ordnungswidrigkeiten. Informieren Sie sich hier über Ihre Pflichten.