Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
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Nicht meldepflichtige Tierarten
Informationen für Besucher des Zoos Dortmund
Der Orang-Utan ist der einzige echte Menschenaffe Asiens. Er ist auch der einzige Menschenaffe, der ein echter Baumbewohner ist.
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Informationen zu den verschiedenen Tieren im Zoo Dortmund
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Besonders auffällig ist der lange Hals, der die Giraffen unverwechselbar macht. Sie gehören in die nähere Verwandtschaft der Paarhufer.
Informationen zu Artenschutz-Projekten des Zoo Dortmund
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Vorstellung ausgewählter Tierarten im Zoo Dortmund
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Nordrhein-Westfalen: Gesetzliche Regelungen und wichtige Informationen.