Artenschutz
Meldepflicht für geschützte Tierarten
Der Erwerb eines artgeschützten Tieres muss unmittelbar schriftlich beim Umweltamt der Stadt Dortmund angezeigt werden. Die Meldung muss neben Art und Anzahl der Tiere, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort sowie den Verwendungszweck enthalten. Wichtig ist hier besonders der
Für Züchter*innen und Händler*innen besteht darüber hinaus eine Buchführungspflicht. Näheres ergibt sich aus der Bundesartenschutzverordnung.
Bestandsanzeigen-Vordrucke
Nicht meldepflichtige Tierarten
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Informationen zur asiatischen Hornisse, einer eingewanderten Art, die eine Gefahr für die Imkerei aber auch für die heimische Biodiversität darstellt.
Informationen zur Gastronomie im Zoo Dortmund
Informationen zu aktuellen Baustellen im Zoo Dortmund
Erfahren Sie, wie Sie Vermarktungsgenehmigungen für besonders gefährdete Tier- und Pflanzenarten gemäß der EG-Verordnung erhalten können.
Informationen zu Führungsangeboten und -buchungen im Zoo Dortmund
Erfahren Sie, wie Sie den Erwerb und die Meldung von artgeschützten Tieren beim Umweltamt Dortmund durchführen müssen.
Überblick und Informationen über Fische im Zoo Dortmund
Die Familie der Tapire gehört zu den primitivsten Großsäugern der Welt. Der schwarzweiße Schabrackentapir stellt eine von vier Tapirarten dar.
Informationen über Patenschaften und Spenden für den Zoo Dortmund
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Informationen zu den Öffnungszeiten des Zoos Dortmund
Eine Übersicht und Informationen über Reptilien, Amphibien und Wirbellose im Zoo Dortmund
Erfahren Sie, welche Regelungen für streng geschützte Landschildkröten gelten, einschließlich der Tierausweis-Einführung und Kennzeichnungspflicht.
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