Lärm & Lärmminderung
Umgebungslärm
Mit dem Begriff "Umgebungslärm" sind störende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien gemeint. Dabei wird zwischen folgenden Lärmarten unterschieden:
- Umgebungslärm an Flugplätzen
- Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe
- Umgebungslärm an Schienenwegen
- Umgebungslärm an Straßen
Baulärm, Lärm am Arbeitsplatz, Nachbarschafts- und Freizeitlärm (private Feiern, Sportveranstaltungen oder Musik etc.) zählen nicht zum Umgebungslärm.
Mit der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm ("Umgebungslärmrichtlinie") gibt es seit Juli 2002 erstmals einen gemeinsamen europäischen Ansatz zur Minderung der Lärmbelastung für die Bevölkerung.
Das grundsätzliche Ziel der Richtlinie lautet dabei: "Die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus ist Teil der Gemeinschaftspolitik, wobei eines der Ziele im Lärmschutz besteht." Hierfür ist es notwendig, "schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern."
Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie in das deutsche Recht erfolgte durch die Novellierung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Jahr 2005.
Die "Lärmminderungsplanung" wird in den Paragrafen 47a bis 47f des BImSchG, in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz – 34. BImSchV) sowie weiteren Vorschriften in Form von Erlassen geregelt.
Diese Vorschriften verpflichten die Kreise und kreisfreien Städte, alle 5 Jahre den Umgebungslärm zu kartieren. Es entstehen sogenannte Lärmkarten. Auf der Lärmkartierung aufbauend, sind Lärmaktionspläne zu erstellen, die ebenfalls im 5-jährigen Turnus zu überprüfen und je nach Erfordernis beizubehalten, zu überarbeiten oder neu aufzustellen sind.
Zum Thema
Hier erfahren Sie mehr zu:
Das Dortmunder Aktionsbündnis setzt sich ein für Fair Trade, Sensibilisierung, Bildung und den Weg fairer Produkte in Supermärkte.
Informationen zum Thema Masterplan integrierte Klimafolgenanpassung in Dortmund und Kontaktdetails erhalten Sie hier.
Informationen rund um das Projekt: Nachbarschaftstreff Althoffblock, zur Erfüllung des zweiten Ziels: Kein Hunger.
Luftschadstoff NO2 und Immissionsschutzgesetze: Gesundheitsrisiken und Vertragsverletzungsverfahren in Deutschland. Informieren Sie sich hier.
Die verschiedenen Standorte der Messstationen für Luftqualität und Ihre Messkomponenten in Dortmund.
Mit dem Hof- und Fassadenprogramm Westerfilde & Bodelschwingh unterstützt die Stadt Dortmund Immobilieneigentümer, die ihre Fassaden neugestalten.
Die ehrenamtliche Naturschutzwacht in Dortmund schützt die Natur und informiert die Bürger*innen über Umweltschutz. Mehr erfahren.
Eine Übersicht zur EU-Mission EU-Mission "100 klimaneutrale und intelligente Städte" in der Stadt Dortmund
Hier finden Sie Antworten auf die Frage, ob unsere Stadtvegetation angesichts der Auswirkungen globaler Klimaveränderungen noch gesund ist.
Klimarelevante Aktivitäten und Forschungen in der Stadt Dortmund
Informationen zur P+R-Anlage Kley im Rahmen des Projektes "Emissionsfreie Innenstadt" des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes der Stadt Dortmund.
Umweltzone Dortmund: Nur grüne Plakette oder Ausnahmegenehmigung erlaubt. Nutzen Sie die Onlineanwendung, um Ihr Ziel zu überprüfen.
Hier finden sich zentrale Informationen zum Schutz, zur Nutzung und zum vorsorgenden Umgang mit Böden.
Dortmund bietet Ihnen vielseitige raumbezogene Daten zum Stadtgebiet. Mit Basiskarte, Luftbild & Stadtplan finden Sie wichtige Einrichtungen.
Förderung der Umweltarbeit an Dortmunder Schulen: Über 200 Projekte mit 150.000 € Unterstützung. Jetzt für den Ameisenfonds bewerben!