Lärm & Lärmminderung
Lärm wird nach einer Online-Umfrage des Umweltbundesamtes mit 70.000 Teilnehmern für eines der größten Umweltprobleme gehalten. Insbesondere der Straßenverkehr wird als besonders störend empfunden, gefolgt vom Luftverkehr und dem Schienenverkehr.
Auch Geräusche aus gewerblichen Aktivitäten und Nachbarschafts- und Freizeitlärm werden als störend empfunden. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Lärm sind vielfältig und reichen von Gehörschädigungen (bei sehr hohen Schallpegeln) über Herz-Kreislauferkrankungen bis zu Beeinträchtigungen im Nerven- und Stoffwechselsystem. Derartige Langzeitfolgen können bereits bei geringeren Schallpegeln auftreten.
Lärm als unerwünschter Schall lässt sich physikalisch beschreiben und messen. Schall ist zu verstehen als Druckänderung und wird als Schalldruck mit der Einheit Newton pro m² (N/m²) gemessen. Zwischen der Hörbarkeitsschwelle und der Schmerzschwelle nimmt der Schalldruck Werte von 0,00002 bis über 60 N/m² an. Da zwischen dem Schalldruck bei der Hörschwelle und der Schmerzgrenze ein Faktor von 3 Millionen liegt, hat man sich international darauf verständigt, eine Kenngröße einzuführen, die den Schalldruckpegel ins Verhältnis zur Hörschwelle setzt. Damit diese Verhältniswerte leichter handhabbar sind werden sie zusätzlich logarithmiert, und es ergeben sich Werte zwischen 0 Dezibel (dB) und etwa 140 dB.
Das Problem dieser logarithmischen Größe besteht darin, dass man mit Pegeln in dB nicht einfach wie mit „normalen“ Zahlen rechnen kann. So ergeben sich z.B. bei der Addition von zwei Schallquellen, die beide einen Pegel von 60 dB erzeugen in Summe nicht 120 dB sondern 63 dB.
Häufig begegnet man der Einheit dB(A). Diese Kenngröße gewichtet einen Messwert unter Berücksichtigung der Eigenarten des menschlichen Gehörs. Der Mensch hört in dem (Frequenz)Bereich am besten, in dem Sprache stattfindet. Bei höheren bzw. tieferen Tönen, also bei Tönen mit höherer bzw. tieferer Frequenz, ist das menschliche Gehör weniger empfindlich. Diese Eigenart bildet das dB(A) ab.
Über die physikalisch gut beschreibbaren Eigenschaften von Geräuschen hinaus gibt es jedoch beim Lärm noch einige subjektive Faktoren, die nicht mit Messungen erfasst werden können. So bestimmt die Einstellung zu den Geräuschen in hohem Maße das Ausmaß einer Störung. Das Rauschen des Meeres oder eine Flusses kann genauso laut sein wie eine stark befahrene Straße, die Störwirkung dieser Geräusche dürfte jedoch völlig unterschiedlich eingeschätzt werden. Eine objektive Beurteilung dieser Geräuscheigenschaften ist jedoch kaum bzw. gar nicht möglich.
Zum Schutz vor zuviel Lärm bzw. vor zu hohen Pegeln gibt es eine Vielzahl von Regelwerken, in dem Richt- bzw. Grenzwerte definiert werden. Diese Richtwerte berücksichtigen immer die Nutzung des Gebietes, für das eine akustische Beurteilung vorgenommen werden soll. So darf es in Industriegebieten rund um die Uhr relativ laut sein, während in reinen Wohngebieten nur geringe Schallpegel zulässig sind. Die Verordnungen und Richtlinien unterscheiden zwischen sogenannten Beurteilungswerten und maximal zulässigen Pegel für Einzelgeräusche. Der letzte Wert ist leicht zu verstehen, es ist die Obergrenze für das lauteste Einzelgeräusch. Der Beurteilungspegel ist eine "Art Mittelwert“ über einen Beuteilungszeitraum.
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