Stadtwald
Die Aufgaben des Forstbetriebes erstrecken sich auf untenstehende acht Bereiche:
Die Arbeiten im Forstbetrieb werden nach dem Alter der Bäume und den damit verbundenen Tätigkeiten bei der Bewirtschaftung unterschieden. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur und landschaftspflegerische Arbeiten ausgeführt.
Im einzelnen handelt es sich um folgende Arbeiten:
Waldbestände und Einzelbäume an öffentlichen Verkehrswegen, an der Bebauung, an baulichen Anlagen Dritter im weiteren Sinne, an Waldwegen, zu deren Benutzung besonders eingeladen wird, und an speziellen Waldeinrichtungen werden regelmäßig kontrolliert. Anschließend werden Maßnahmen zum Erhalten oder Wiederherstellen der Verkehrssicherheit geplant und durchgeführt.
Darüber hinaus werden folgende Bereiche kontrolliert und bei Bedarf gesichert:
Die Länge der zu kontrollierenden Waldränder des Stadtwaldes beträgt 257 km.
Als Vertreter des Waldeigentümerin, Stadt Dortmund, nimmt der Forstbetrieb vielfältige Aufgaben der Grundstücksverwaltung wahr.
Schwerpunkt sind die Prüfung, Bewertung und verwaltungstechnische Abwicklung folgender Aktivitäten im und am Wald:
Der Forstbetrieb bietet verschiedene Veranstaltung zur Umweltbildung und Waldpädagogik an. Schwerpunkte sind die Waldjugendspiele und geführte Wanderungen durch den Dortmunder Stadtwald. Die Ziele und Maßnahmen des städtische Forstbetriebes werden bei Bedarf den politischen Gremien und der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Seit 1964 unterhält die Stadt Dortmund im Süggelwald in Eving eine Damwildgehege. Das Gehege wurde errichtet um die Waldflächen für die Erholung suchende Bevölkerung aufzuwerten. Auf einer 4.5 ha großen, eingezäunten Waldfläche werden ca. 20 Stück Damwild gehalten. Im Jahre 2009 wurde ein Naturlehrpfad auf den Wegen um das Gehege errichtet.
Die Stadt Dortmund bewirtschaftet im Vertragsverhältnis Waldflächen folgender Eigentümer.
Der Forstbetrieb nimmt im Stadtwald die Aufgaben des Forst- und Jagdschutzes wahr. Der Forstschutz umfasst die Aufgabe, Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen. Der Jagdschutz umfasst u.a. den Schutz des Wildes vor Wildseuchen, wildernden Hunden und Katzen und die Sorge für die Einhaltung der zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften.
Der städtische Forstbetrieb bejagt vier städtische Eigenjagdbezirke mit einer Fläche von zusammen 1.290 ha. Die Jagd wird so ausgeübt, dass die vorrangigen Interessen der Erholung suchenden Bevölkerung nicht beeinträchtigt werden und trotzdem ein den landschaftlichen Verhältnissen angepasster, artenreicher und gesunder Wildbestand erhalten bleibt.
Der Dortmunder Stadtwald wird nach gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen naturnah und nachhaltig bewirtschaftet. Ziel der Waldpflege ist die Entwicklung und Erhaltung stabiler, naturnaher und klimaplastischer Waldbestände. Aufgrund der größeren Biomasse sind diese Wälder auch in der Lage, mehr Kohlendioxid dauerhaft zu binden. Bestandteil der Waldwirtschaft ist neben Verjüngungs- und Pflegemaßnahmen der Holzeinschlag. An dieser Stelle informiert die Verwaltung über die im Winterhalbjahr 2023/2024 geplanten Holzfällarbeiten im Stadtwald.
In den als Anlage beigefügten Plänen sind die Flächen dargestellt, auf denen im Winterhalbjahr 2023/2024 Holzfällarbeiten geplant sind. Je nach waldbaulicher Ausgangssituation werden auf den Flächen einzelne Bäume oder Baumgruppen entnommen. Dabei handelt es sich um sog. Durchforstungen. Diese dienen der Förderung der Einzelbäume und steigern damit die Stabilität und Vitalität der Waldbestände. Den verbleibenden Bäumen stehen nach der Maßnahme mehr Standraum, Licht und Nährstoffe zur Verfügung.
Im Zuge sog. Endnutzungen, deren Ziel die Verjüngung der Waldbestände ist, werden durch die Entnahme alter, reifer Bäume Löcher im Kronendach geschaffen. Durch die Löcher dringen Licht und Wärme an den Waldboden, wodurch das Aufwachsen einer neuen Waldgeneration aus natürlichem Samenfall gefördert wird. Ist ein Baumartenwechsel geplant, werden in die Löcher junge Bäume einer anderen Art als im Altbestand gepflanzt.
Die Grundsätze der Waldpflege ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben und dem vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen "Ökologischen Waldkonzept für den Stadtwald Dortmund".
Die Einzelmaßnahmen werden aus dem Betriebsplan für den Dortmunder Stadtwald abgeleitet. Der Betriebsplan wurde im Jahr 2015 gemäß § 33 Landesforstgesetz erstellt und von der Forstbehörde genehmigt. Beim Aufstellen des Betriebsplans wurden die Festsetzungen der Landschaftspläne berücksichtigt.
Aufgrund der Dürresommer der vergangenen Jahre traten zunehmend Schäden bei den Baumarten Buche, Birke und Eiche auf. Insbesondere bei diesen Baumarten sind Fällarbeiten zum Aufrechterhalten der Verkehrssicherheit notwendig. An intensiv genutzten Waldwegen, an Waldaußenrändern, Straßen und Schienenwegen werden geschädigte und absterbende Bäume vorrangig entnommen.
Je nach Witterung, Holzmarktlage oder geänderten betrieblichen Prioritäten ist es möglich, dass nicht alle Flächen im Winterhalbjahr 2023/2024 bearbeitet werden. Es handelt sich um eine dynamische Planung, die bei Bedarf angepasst bzw. erweitert werden muss.
Während der Holzfällarbeiten dürfen die Waldflächen nicht betreten werden. Dort besteht Lebensgefahr. Die Bereiche werden während der Arbeiten entsprechend abgesichert.
Die Stadt Dortmund verwaltet die städtischen Wälder im Stadtgebiet selbständig. Das gesamte Stadtgebiet ist flächendeckend in zwei Forstbezirke, Nord und Süd, gegliedert. Die Zentrale des Forstbetriebes nimmt Grundsatzaufgaben wahr und koordiniert die Arbeit der Forstbezirke.
Im Forstbetrieb sind insgesamt fünf Förster, eine Fortwirtin, 16 Forstwirte und zwei Auszubildende tätig.
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