KOMM-AN NRW 2023

Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung innovativer Projekte und Maßnahmen wurde das in 2016 erstmals aufgelegte Förderprogramm „KOMM-AN NRW“ durch die Landesregierung verlängert, sodass auch im Jahr 2023 Dortmunder Integrationsakteur*innen wieder unterstützt werden. Ziel ist die Förderung der Integration von neueingewanderten Menschen in den Kommunen in NRW und die Unterstützung der Arbeit der ehrenamtlich Tätigen. Nähere Informationen
"KOMM-AN NRW" gliedert sich in drei Programmteile auf:
- Programmteil I: Stärkung der Kommunalen Integrationszentren
- Programmteil II: Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
- Programmteil III: Stärkung der Integrationsagenturen
Für Integrationsakteur*innen in Dortmund ist vor allem der Programmteil II "Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort" relevant.
Hier werden dem MIA-DO-Kommunalen Integrationszentrum Dortmund (MIA-DO-KI) Fördergelder in Höhe von 216.351,59 € zur Verfügung gestellt, mit denen die Akteur*innen vor Ort direkt unterstützt werden sollen.
Antragsberechtigt sind alle Agierenden, die in der Integrationsarbeit in Dortmund tätig sind. Insbesondere sind dies (Migrant*innen-) Organisationen, Vereine/Verbände, kirchliche Träger, Initiativen und Wohlfahrtsverbände.
Vier Bausteine stehen im Vordergrund des Programms und können entsprechend der Bedarfe von den Akteur*innen beantragt werden:
- Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten und Digitalisierung des Ehrenamtes
- Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung
- Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und zur Gewinnung neuer Personen für eine ehrenamtliche Tätigkeit
- Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit
Das Geld kann in Form von Pauschalen bei MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund beantragt werden. Anträge für Projekte im Jahr 2023 können bis zum 20.02.2023 eingereicht werden. Genauere Informationen können Sie der unten aufgeführten Förderrichtlinie entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Antragsbewilligung beziehungsweise Förderung über KOMM-AN NRW nur unter Vorbehalt des Erhalts des Zuwendungsbescheids für das Jahr 2023 vom Land Nordrhein-Westfalen erfolgen kann.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartnerinnen.
Zum Thema
- Gesamtkonzept [pdf, 326 kB]
- FAQ [pdf, 491 kB]
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) [pdf, 115 kB]
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) [pdf, 102 kB]
- Antrag auf Fördermittel [pdf, 195 kB]
- Übersicht der Pauschalen [pdf, 303 kB]
- Muster: Weiterleitungsvertrag [pdf, 667 kB]
- Datenschutzhinweise [pdf, 208 kB]
- Förderrichtlinie [pdf, 213 kB]
Readspeaker