Lebensmittelüberwachung
In Gewerbebetrieben, die Lebensmittel und Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, werden von den zuständigen Mitarbeitern unangemeldet Betriebskontrollen durchgeführt, um die hygienischen Verhältnisse sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften zu überprüfen.
Ein weiteres Instrument der Überwachung ist die Entnahme von Proben, die von verschiedenen Untersuchungsämtern auf Verzehrsfähigkeit und andere Kriterien, wie z.B. korrekte Kennzeichnung, untersucht werden.
Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die auf den Verzehr mangelhafter Lebensmittel zurückzuführen sind, bittet das Ordnungsamt um Ihre Mitteilung, damit geeignete Maßnahmen zum Schutze der Verbraucher getroffen werden können.
Sollten Sie ein Produkt gekauft haben, bei dem Beanstandungen festzustellen sind, die nicht Sie, sondern der Hersteller oder der Einzelhändler zu vertreten haben, besteht evtl. die Möglichkeit, die Ware untersuchen zu lassen. Hierbei ist eine vorherige Rücksprache mit dem Lebensmittelüberwachungsamt dringend zu empfehlen, da in Abhängigkeit des Produktes sowie des Beanstandungsgrundes vorher geprüft werden sollte, ob eine Untersuchung bei einem der fünf für Dortmund zuständigen Untersuchungsämter überhaupt erfolgen kann oder ob Ihre telefonische Mitteilung hinsichtlich der Mängelfeststellung ausreichend ist.
Zum Thema
Zu aktuellen Fragestellungen erhalten Sie hier weitere Informationen:
- aid Infodienst
- Allergenkennzeichnung
- Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- Gebühren für amtliche Regelkontrollen [pdf, 219 kB]
- Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie
- Internetangebot "Was wir essen"
- Leitfaden für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben in Nordrhein-Westfalen [pdf, 431 kB]
- Leitfaden für eine Gute Hygiene- und HACCP-Praxis bei handwerklicher Eisherstellung [pdf, 26,0 MB]
- Merkblatt Bauliche Anforderungen an Betriebe, die mit (offenen) Lebensmitteln umgehen [pdf, 30 kB]
- Merkblatt Bauliche Anforderungen an kleine Küchen in der Gemeinschaftsverpflegung [pdf, 114 kB]
- Merkblatt Betriebliche Eigenkontrollmaßnahmen für Lebensmittelunternehmer [pdf, 26 kB]
- Merkblatt BLL "Coffee2Go" [pdf, 580 kB]
- Merkblatt E-Zigaretten Stand März 2023 NRW [pdf, 277 kB]
- Merkblatt Hygiene bei Straßenfesten [pdf, 27 kB]
- Merkblatt "Schinken" [pdf, 150 kB]
- Merkblatt Speiseresteentsorgung [pdf, 165 kB]
- Merkblatt Wasserpfeifentabak Stand Januar 2018 NRW [pdf, 100 kB]
- Musterformulare Eigenkontrollsystem [docx, 20 kB]
- Musterformular Kennzeichnung Zusatzstoffe und Allergene bei loser Abgabe - Stand 2023.04 [xlsx, 15 kB]
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