Abfallerzeugernummer
Die für die Abfallnachweisführung erforderliche Erzeugernummer vergibt die untere Abfallwirtschaftsbehörde.
Erzeugernummern
Eine Erzeugernummer braucht jeder Gewerbebetrieb, in dem jährlich mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle anfallen. Sie kann unter Verwendung der unten angegebenen Formulare bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beantragt werden.
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist für die Vergabe von Abfallerzeugernummern gemäß § 28 Nachweisverordnung eine Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro zu erheben.
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