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Zoobesuch

Zoo-Ordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Besucherinnen und Besucher im Zoo Dortmund.

Herzlich willkommen im Zoo Dortmund! Hier werden wertvolle, empfindliche, aber auch gefährliche Wildtiere gehalten. Im Interesse von Besucherinnen, Besuchern und Tieren ist es notwendig, Regeln aufzustellen, die unbedingt einzuhalten sind.

1. Besucherinnen und Besucher müssen im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Die Beschäftigten des Zoos sind berechtigt, die Eintrittskarten zu kontrollieren und bei fehlender Eintrittskarte die Personalien der betreffenden Person festzustellen und einen Zoo-Verweis auszusprechen.

2. Bitte lesen Sie die Zoo-Ordnung, bevor Sie den Zoo besuchen. Mit dem Kauf einer Eintrittskarte erkennen Sie die Zoo-Ordnung an. Die Anordnungen des Zoo-Personals müssen Sie beachten. Besucherinnen und Besucher, die sich nicht nach den Regeln der Zoo-Ordnung richten, müssen das Zoo-Gelände verlassen.

3. Personen, die erkennbar alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, dürfen den Zoo nicht besuchen oder können des Geländes verwiesen werden.

4. Sie können den Zoo nur innerhalb der Öffnungszeiten (Aushang an den Zookassen) besuchen. Bitte verlassen Sie zum Ende der Öffnungszeit das Zoo-Gelände zügig.

5. Es ist nicht erlaubt, Tiere zu necken, aufzuschrecken oder sonst zu beunruhigen.

6. Die Tiere werden nach einem speziell für die jeweilige Art entwickelten Futterplan ernährt. Kein Tier darf durch die Besucherinnen und Besucher gefüttert werden, mit Ausnahme der Tiere im Streichelzoo mit dem dafür bereit gestellten Futter. Jede Fütterung durch Besucherinnen und Besucher, sei sie auch noch so gut gemeint, kann fatale Folgen für die Gesundheit der Tiere haben.

7. Schranken, Gatter und Zäune vor den Gehegen schützen Sie vor Gefahren. Übersteigen Sie die Absperrungen nicht, greifen Sie nicht in die Gehege!

8. Bleiben Sie bei Ihrem Zoo-Spaziergang auf den vorgeschriebenen Wegen und behandeln Sie die gärtnerischen Anlagen pfleglich. Das Betreten von Beeten ist nicht erlaubt.

9. Die Zoo-Wege gehören den Fußgängerinnen und Fußgängern. Fahrräder, Schlitten, Roller, Rollschuhe jeglicher Art, Inline-Skates, Skier, Skateboards und andere Fahrgeräte dürfen Sie nicht mit in den Zoo nehmen.

10. Auch von harmlosen Gegenständen (z.B. Luftballons und Bällen) kann eine Gefahr für die Tiere ausgehen. Das Zoo-Personal ist berechtigt, Sie zur Abgabe solcher Gegenstände aufzufordern.

11. Hunde und andere Haustiere dürfen nicht mitgeführt werden.

12. Die Tiere brauchen Ruhe. Auf dem Zoo-Gelände ist es nicht erlaubt, Radios, Kassettenrekorder, CD-Player und sonstige Abspielgeräte einzuschalten.

13. Für private Zwecke ist Fotografieren und Filmen erlaubt. Bitte benutzen Sie möglichst kein Blitzlicht. Möchten Sie eine Filmleuchte einschalten, sprechen Sie vor der Aufnahme mit dem Zoo-Personal. Für gewerbliche Aufnahmen benötigen Sie die Genehmigung der Zoo-Direktion.

14. Das Erklettern von im Zoo aufgestellten Kunstwerken (Plastiken) ist nicht erlaubt.

15. Kinder unter zehn Jahren dürfen den Zoo aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung Erwachsener besuchen. Bitte nehmen Sie bei einem Aufenthalt im Zoo mit Kindern Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig wahr.

16. Besucherinnen und Besucher, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Zoo-Ordnung verstoßen, haften für die dadurch entstehenden Schäden.

17. Für Schäden aus der Verletzung von Besucherinnen und Besuchern an Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Stadt Dortmund nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet die Stadt Dortmund nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Stadt Dortmund bzw. ihrer Beschäftigten oder Beauftragten beruhen.

18. Der Zoo Dortmund wünscht viel Spaß bei Ihrem Besuch!

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