Live-Musik auf die Bühne bringen
Mit dem
Programm „Dortmund.Macht.Lauter.“
vergibt das Kulturbüro Geld für besondere Projekte in der Popkultur. Zuschüsse gibt es für Festivals oder Konzertreihen, wenn sie den Kriterien entsprechen. Dazu gehört, dass das es ein übergordnetes Thema gibt, Innovation oder Kooperation vorangetrieben wird, die Förderung von Nachwuchs-Bands oder die Weiterbildung von Bands. Auch Projekte zur Vernetzung, Kooperation und Inklusion können gefördert werden. Nicht förderfähig sind kommerzielle Party- oder Musicalformate sowie Benefizveranstaltungen. Auch Einzelkünstler*innen fallen nicht unter die Kriterien. Anträge sind möglich bis zum 9. März 2025.
Förderung für Chöre, Vereine und Initiativen
Zur Laienmusik-Szene in Dortmund gehören zahlreiche Chöre, Musikvereine und freie Initiativen. Auch diese unterstützt das Kulturbüro, um die Vielfalt und
Nachwuchsförderung in der Laienmusik
weiter zu stärken. Viele Gruppen blicken auf eine lange Tradition zurück und leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt. Zuschüsse gibt es sowohl für jährliche Programmkosten als auch für außergewöhnliche Musikprojekte, die durch ihre künstlerische oder pädagogische Qualität herausstechen. Auch Bildungsinitiativen, insbesondere für Kinder und Jugendliche, sowie interkulturelle Projekte erhalten finanzielle Unterstützung. Ebenso fördert das Kulturbüro Kooperationen zwischen Laien- und Berufsmusiker*innen in Form von Workshops oder Bildungsmaßnahmen, die mit einem gemeinsamen Abschlusskonzert enden. Vereine, Verbände und ähnliche Institutionen können ihre Anträge bis zum 30. März 2025 einreichen.
Lokale Filmkultur stärken
Das
Förderprogramm Filmkultur
hat die Förderung von Projekten und Künstler*innen mit Dortmund-Bezug zum Ziel. Gefördert werden Vorhaben, die die lokale Filmkultur stärken oder von Dortmund aus vernetzend in die Region wirken. Besonderes Augenmerk liegt auf Projekten, die Filmschaffende aus Dortmund einer breiten Öffentlichkeit präsentieren. Dazu gehören Screenings, Veranstaltungen und Netzwerkformate rund um das Thema Film. Erstmalig können Filmschaffende auch einen Zuschuss für Produktionskosten beantragen. Von der Förderung ausgenommen sind Auftragsarbeiten, rein kommerzielle Projekte und Werbekampagnen. Anträge nimmt das Kulturbüro bis zum 31. März 2025 entgegen.
Unterstützung für Bildende Kunst
Das
Förderprogramm Bildende Kunst
richtet sich an professionelle Künstler*innen und Produzentengalerien in Dortmund. Ziel ist es, künstlerische Kooperationen sowie eigenständig kuratierte Ausstellungen zu fördern. Die finanzielle Unterstützung soll eine kreative Umsetzung ermöglichen. Produzentengalerien können Unterstützung für die Umsetzung von Ausstellungen sowie eine Aufwandspauschale für ausstellende Künstler*innen erhalten. Anträge müssen bis zum 6. April eingehen.