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Kulturbüro

Kulturelle Förderprogramme

Filmkultur

Informationen in Einfacher Sprache

Welche Ziele hat die Förderung?

Die Förderung soll das langfristig für gute Filmprojekte in Dortmund sorgen. Es soll zudem neue Filmschaffende mit neuen Ideen unterstützen.Die Förderung soll auch den kleinen Kinos in Dortmund helfen, damit diese weiterbestehen können.

Welche Fristen gibt es?

Man kann jedes Jahr einen Antrag auf die Förderung stellen. Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?".Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den Newsletter anmelden.Eine überjährige Förderung ist nicht möglich. Das heißt: Sie müssen die Fördergelder im gleichen Kalenderjahr ausgeben.

Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?

Das Kulturbüro prüft bei allen Anträgen, ob sie korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidungen trifft eine unabhängige Jury. In der Jury sitzen fünf Personen aus Politik, Verwaltung, Film, Medien und verschiedenen Kulturbereichen. Die Jury wird alle zwei Jahre neu besetzt. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Projekten. Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.

Wer ist in der Jury?

Siehe unten unter "Die Jury".

Welche Bedingungen gibt es für die Förderung?

  • Das Projekt muss einen klaren Bezug zu Dortmund haben oder von Dortmunder Filmschaffenden ausgehen.
  • Das Projekt muss von besonderer Bedeutung für die Dortmunder Filmkultur sein.
  • Das Projekt muss die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden aus Dortmund fördern.

Welche Projekte bekommen keine Förderung?

  • Projekte im Rahmen von Werbekampagnen,
  • ausschließlich pädagogische oder therapeutische Projekte,
  • Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppe erniedrigend darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen,
  • gewaltverherrlichende Inhalte,
  • rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.

Welche Projekte können die Förderung bekommen?

  • Filme und Filmfestivals organisieren, damit viele Menschen in Dortmund sie sehen können.
  • Zusammenarbeit mit anderen Orten und Organisationen, die etwas mit Film und Kino zu tun haben.
  • Filme zeigen (Screenings).
  • Filme von Studierenden umsetzen, die ihre Abschlussarbeiten machen. (Übungsprojekte oder Semesterarbeiten bekommen kein Geld!)
  • Filme von professionellen Filmschaffenden oder Einzelkünstler*innen umsetzen.
    Projekte vorbereiten und recherchieren.
  • Neue Ideen testen: Projekte, die neue Technologien nutzen, um Filme zu zeigen oder zu vermitteln, wie zum Beispiel virtuelle Erlebnisse oder digitale Formate.
Die Abspielformate und Screenings sollen am besten in Dortmunder Programmkinos stattfinden.
Projekte mit mehreren Kooperationspartner*innen werden befürwortet.

Was kann man mit der Förderung bezahlen?

  • Das Förderprogramm „Filmkultur“ gibt Geld bis zu 5.000,00 € für einen Antrag.
  • Künstler*innen und Kulturschaffende bekommen Geld für ihre Arbeit.
  • Es gibt Geld für Ausgaben, die zum Projekt gehören.
  • Es gibt Geld für Werbung, damit mehr Menschen vom Projekt erfahren.
  • Für Abschlussfilme von Studierenden gibt es eine Pauschale für die Produktionskosten:Maximal 30% von dem Geld, das das Kulturbüro gibt.
    Das Geld darf nur für Dinge genutzt werden, die die Hochschule nicht bezahlt.
  • Für Filme von professionellen Einzelkünstler*innen oder Filmschaffenden gibt es auch eine Pauschale für Produktionskosten:Maximal 30% von dem Geld, das das Kulturbüro gibt.

Was ist in der Produktionskosten-Pauschale?
Bitte lesen Sie die Anlage „ Produktionskostenpauschale, 97 KB, PDF “.

Drittmittel

Geben Sie an, wenn für das Projekt bereits Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch andere Fördergelder.

Eigenanteil

Sie müssen keinen Eigenanteil erbringen.

Was kann man nicht von der Förderung bezahlen?

  • Kauf von Technik,
  • Kosten für Renovierung oder Umbau von Kinos.

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Dortmund leben und arbeiten.
  • Ausnahme bei Projektbeteiligten aus mehreren Städten: Dann muss das Vorhaben maßgeblich in Dortmund stattfinden oder Dortmunder Künstler*innen einbeziehen.
  • Studierende im Abschlusssemester im Bereich Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera- und Schnitttechnik, Sounddesign und Filmtonmischung. Es zählen auch Abschlüsse von staatlich anerkannten Privatschulen, die akademische Grade vergeben dürfen.
  • Vereine, Verbände, Kollektive, die Kunst und Kultur machen.
  • Einzelkünstler*innen aus dem Bereich Film oder Visuelle Künste.
  • Betreiber*innen von Programmkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.
Mehr Informationen stehen in den Förderrichtlinien, 149 KB, PDF .

Wie müssen Sie die Antrag einreichen?

  • Laden Sie das Antragsformular, 305 KB, PDF herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus. Eine ausführliche Projektbeschreibung mit einem Zeitplan muss abgegeben werden.
  • Unterschreiben Sie den Antrag.
  • Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag zusammen.

Dazu gehören:

  • ein Finanzplan, der zeigt, wie viel Geld für was ausgegeben wird und wie das Geld zusammenkommt.
    Sie müssen dafür diese Vorlage, 48 KB, XLSX nutzen.
  • Wenn es um Abschlussfilme geht: Eine schriftliche Bestätigung der Hochschule, dass die Studierenden den Film machen.
  • Angaben und Lebensläufe von den Projektbeteiligten.

Wichtig:

Soll Ihr Projekt schon starten, bevor es ein Zusage auf die Förderung gibt?
Dann kreuzen Sie im Antrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an.Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Annika Schmermbeck (Kontakt).

Bewerbung

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 31. März 2025 möglich. Die Anträge sind beim Kulturbüro Dortmund einzureichen. Nur vollständig eingegangene Bewerbungen (siehe Anlagen) können brücksichtigt werden.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Projektförderung im Bereich Filmkultur

Leerer Kinosaal mit Leinwand
Bild: Adrien Olichon / unsplash
Bild: Adrien Olichon / unsplash

Das Förderprogramm Filmkultur verfolgt das Ziel, sowohl Projekte als auch Einzelkünstler*innen zu unterstützen, die an ihrer künstlerischen Weiterentwicklung arbeiten oder Film- und Kulturschaffende aus Dortmund in verschiedenen Formaten einer breiten Öffentlichkeit präsentieren. Ein zentrales Anliegen ist zudem die Förderung des Netzwerkgedankens innerhalb der Filmszene. Einzelakteur*innen und Kollektive setzen diesen Gedanken fort und intensivieren ihn, um den Filmschaffenden in Dortmund mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Synergien innerhalb der Filmszene erleichtert und gestärkt werden.

Um langfristige Entwicklungen und die Fortführung einer bedarfsorientierten Förderung im Bereich der Filmkultur zu gewährleisten, ist es entscheidend, im ständigen Dialog mit den Akteur*innen und Netzwerken zu bleiben. Durch Kleinstförderungen werden gezielte Impulse gesetzt und so auf aktuelle Bedarfe der Filmszene eingegangen.

Ziel ist es, das Förderprogramm für die Filmkultur so zu etablieren und zu gestalten, dass Strukturen langfristig gestärkt und mit Blick auf den Nachwuchs filmkulturelle Konzepte unterstützt werden.

Die Jury

2024 bis 2025

Förderrunden 2024-2025

Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität und Professionalität der eingereichten Projektvorhaben bewertet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Nachwuchsförderung und die Förderung von netzwerkbildenden Konzepten. Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.
Das Gremium tritt jährlich ein- bis zweimal (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets) jeweils nach der Antragsfrist zusammen und wertet die eingegangenen Bewerbungen aus.

Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt)
Jurymitglied: Dominik De Marco (Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion Dortmund)
Vertretung bei Abwesenheit: Leander Schreyer (Mitglied im Rat der Stadt Dortmund, Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt)
Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)

Zwei regionale Vertreter*innen des Themenbereichs Medien, Film- und Kinokultur (stimmberechtigt)
Gina Wenzel (Drehbuchautorin und Filmregisseurin)
Alissa Sophie Larkamp (Regisseurin, Bildgestalterin und Editorin; Netzwerk-Koordinatorin Freien Szene Film)

Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/ Vermittlung/ Kulturwissenschaften (stimmberechtigt)
Gudrun Sommer (Leiterin und Kuratorin des Filmfestivals DOXS RUHR)

Filmset mit Kameramann
Bild: Kal Visuals / unsplash
Bild: Kal Visuals / unsplash

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Bewerbungen sind ab sofort bis zum 31. März 2025 möglich. Die Anträge sind beim Kulturbüro Dortmund einzureichen. Nur vollständig eingegangene Bewerbungen (siehe Anlagen) können brücksichtigt werden.

Die Verwendung der Mittel (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) ist für die Umsetzung im selben Jahr vorgesehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.

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Was wird gefördert?

Für eine Antragstellung setzt das Kulturbüro Dortmund voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zu Dortmund aufweist bzw. ausgehend von Dortmund vernetzend in die Region und/oder deutschlandweit wirkt.
  • von Bedeutung für die lokale Filmkultur ist.
  • die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden, Künstler*innen und Kulturschaffenden aus Dortmund fördert.

Von der Projektförderung ausgeschlossen werden: Auftragsarbeiten, Filmvorhaben, die rein kommerzielle Absichten verfolgen und Projekte im Rahmen von Werbekampagnen. Inhalte mit ausschließlich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht, Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde und Grundrechte verletzen, Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen sowie rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.

Gefördert werden:

  • Die Umsetzung von Filmfestivals und -reihen sowie Fachveranstaltungen, Diskursformate in Dortmund, die eine breite Öffentlichkeit erreichen.

  • Lokale und (über)regionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Film-/Kinokultur.

  • Abspielformate/Screenings.

  • Die Umsetzung von Abschlussfilmen/-projekten von Studierenden.
    Übungsprojekte oder Semesterarbeiten werden nicht gefördert!

  • Die Umsetzung von Filmvorhaben von Filmschaffenden und professioneller Einzelkünstler*innen. (siehe Fördergegenstand).

  • Projektentwicklung/ Recherchen.

  • Projekte mit Modellcharakter und Pilotprojekte: Erproben von neuen Technologien der Filmvermittlung oder Präsentation wie bspw. immersive Praktiken, Online- bzw. digitale Formate. (Um hier möglichst viele innovative Ansätze anzuregen ist der inhaltliche Rahmen hierbei recht weit gefasst.)

Die Abspielformate/Screenings sollen vorzugsweise in einem der örtlichen Programmkinos stattfinden.Vorhaben mit mehreren Kooperationspartnern werden befürwortet!

Förderfähig sind Ausgaben in den Bereichen:

  • Honorare für Künstler*innen/ Kulturschaffende

  • Sachkosten

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Produktionskostenpauschale für die Umsetzung von Abschlussfilmen/-projekten von Studierenden:
    • in Höhe von max. 30% der Gesamtförderung des Kulturbüros.
    • Die Zuwendung des Kulturbüros ist nur für Ausgaben zu verwenden, die nicht durch die Hochschule in Form von Drittmitteln oder vorhandener Infrastruktur abgedeckt sind.

  • Produktionskostenpauschale für die Umsetzung von Filmvorhaben von professionellen Einzelkünstler*innen/ Filmschaffenden:
    • in Höhe von max. 30% der Gesamtförderung des Kulturbüros.

Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Was beinhaltet die Produktionskostenpauschale?
Bitte lesen Sie die Anlage Produktionskostenpauschale, 97 KB, PDF .

Der Kauf von Technik muss immer mit entsprechenden Leihgebühren von Technik verglichen werden. Renovierungs- oder Umbaukosten sowie der Kauf von Vorführtechnik von Kinos können nicht gefördert werden. Nur bei der Umsetzung von Filmvorhaben wird die Produktionskostenpauschale angewendet.

Weitere Informationen: Förderrichtlinien Filmkultur, 149 KB, PDF

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelkünstler*innen, Filmschaffende, Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Kollektive und Netzwerke, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben und erkennbar professionell künstlerisch tätig sind.

  • Bei städteübergreifenden Netzwerken: Vorhaben muss maßgeblich in Dortmund stattfinden und/oder Dortmunder Künstler*innen miteinbeziehen.

  • Studierende im Abschlusssemester von Hochschulen, Universitäten oder Akademien (auch: staatlich anerkannte Privatschulen, die zur Vergabe eines akademischen Grades berechtigt sind.) mit entsprechenden Studienrichtungen Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera-/Schnitttechnik, Sounddesign & Filmtonmischung u.Ä.

  • Betreiber*innen von Programm- bzw. Filmkunstkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.

Wie wird gefördert?

Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, 305 KB, PDF , unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Projektbeschreibung: Ziele und Maßnahmen des beantragten Vorhabens unter Berücksichtigung der Förderkriterien zur Stärkung der Film- und Kinokultur in Dortmund; Darstellung aller hauptsächlich Projektbeteiligten.

Anlagen zum Antragsformular sind:

  • Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie aller maßgeblich Beteiligten (als .pdf mit Links); bei Kollektiven, Vereinen etc. eine Beschreibung der Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele etc. (Tätigkeiten sollten maßgeblich im Bereich der Filmkultur verortet sein); bei Programmkinobetreiber*innen eine Beschreibung der Einrichtung, des Programms.

  • Bei Umsetzung von Abschlussfilmen: Eine schriftliche Bestätigung der Hochschule.

  • Skizze eines Zeitplans.

Vor der Bewerbung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.

Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Fachjury. Die Jury ist ein unabhängiges Gremium, das aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern besteht, die einen fachkundigen Querschnitt aus Politik und Verwaltung, regionaler Film- und Medienbranche sowie Künstler*innenszene bilden. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt. Die Jury ist bei ihren Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden.

Wie werden Anträge eingereicht?

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 305 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

aschmermbeck@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Frau Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund

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Kampstr. 6
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Person in einem Ausstellungsraum mit schwebenden Objekt.
Bild: Corentin Laigneau / unsplash
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Bild: Christian Wiediger / unsplash
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