Kulturelle Förderprogramme
Filmkultur
Informationen in Einfacher Sprache
Welche Ziele hat die Förderung?
Die Förderung soll das langfristig für gute Filmprojekte in Dortmund sorgen. Es soll zudem neue Filmschaffende mit neuen Ideen unterstützen.Die Förderung soll auch den kleinen Kinos in Dortmund helfen, damit diese weiterbestehen können.
Welche Fristen gibt es?
Man kann jedes Jahr einen Antrag auf die Förderung stellen. Zu den Fristen siehe unten "Wann ist eine Antragstellung möglich?".Aktuelle Fristen können Sie auch durch unseren Newsletter erfahren. Hier können Sie sich für den
Wie hoch ist die Förderung?
Der maximale Förderbetrag für ein Projekt ist 2.500 Euro.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro prüft bei allen Anträgen, ob sie korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidungen trifft eine unabhängige Jury. In der Jury sitzen fünf Personen aus Politik, Verwaltung, Film, Medien und verschiedenen Kulturbereichen. Die Jury wird alle zwei Jahre neu besetzt. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Projekten. Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen.
Wer ist in der Jury?
Siehe unten unter "Die Jury".
Welche Bedingungen gibt es für die Förderung?
- Das Projekt muss einen klaren Bezug zu Dortmund haben oder von Dortmunder Filmschaffenden ausgehen.
- Das Projekt muss von besonderer Bedeutung für die Dortmunder Filmkultur sein.
- Das Projekt muss die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden aus Dortmund fördern.
Welche Projekte bekommen keine Förderung?
- Projekte im Rahmen von Werbekampagnen,
- ausschließlich pädagogische oder therapeutische Projekte,
- Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppe erniedrigend darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen,
- gewaltverherrlichende Inhalte,
- rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.
Welche Projekte können die Förderung bekommen?
- Filmfestivals und Filmreihen, Fachveranstaltungen, Gesprächsformate, die viele Menschen in Dortmund erreichen.
- überregionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Filmkultur und Kinokultur
- Abspielformate und Screenings von Abschlussfilmen von Studienabsolvent*innen
- Modellprojekte und Pilotprojekte:
Hier gibt es keine enge Vorgaben, damit es viele neue Ansätze geben kann.
Projekte mit mehreren Kooperationspartner*innen werden befürwortet.
Was kann man mit der Förderung bezahlen?
- Material- und Sachkosten, zum Beispiel für Raummieten und Öffentlichkeitsarbeit,
- Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Reisekosten,
- Leihgebühren für Medien und Technik.
Drittmittel
Geben Sie an, wenn für das Projekt bereits Kosten übernommen werden, zum Beispiel durch andere Fördergelder.
Eigenanteil
Sie müssen keinen Eigenanteil erbringen.
Was kann man nicht von der Förderung bezahlen?
- reine Kosten für Filmproduktion,
- Kauf von Technik,
- Kosten für Renovierung oder Umbau von Kinos.
Wer kann die Förderung bekommen?
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die in Dortmund leben und arbeiten.
- Ausnahme bei Projektbeteiligten aus mehreren Städten: Dann muss das Vorhaben maßgeblich in Dortmund stattfinden oder Dortmunder Künstler*innen einbeziehen.
- Personen mit einem abgeschlossenen Studium im Bereich Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera- und Schnitttechnik, Sounddesign und Filmtonmischung. Es zählen auch Abschlüsse von staatlich anerkannten Privatschulen, die akademische Grade vergeben dürfen.
- Vereine, Verbände, Kollektive.
- Einzelkünstler*innen aus dem Bereich Film oder Visuelle Künste.
- Betreiber*innen von Programmkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.
Wie müssen Sie die Antrag einreichen?
- Laden Sie das
- Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag zusammen.
Dazu gehören:
- ausführliche Projektbeschreibung mit einem Zeitplan,
- aussagekräftiger, ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Sie müssen dafür diese
- Angaben und Lebensläufe von den Projektbeteiligten.
- Falls vorhanden: Kooperationsvereinbarungen oder Absichtserklärungen von Programmkinos, zum Beispiel bei Screenings.
Wichtig:
Soll Ihr Projekt schon starten, bevor es ein Zusage auf die Förderung gibt?
Dann kreuzen Sie im Antrag einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn an.Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Annika Schmermbeck (Kontakt).
Eine Antragsstellung ist momentan nicht möglich. Die nächste Frist (für Projekte im Kalenderjahr 2025) wird an dieser Stelle bekanntgegeben.
Sie können auch unseren
Projektförderung im Bereich Filmkultur
Um langfristige Prozesse und eine weiterführende Fortentwicklung einer branchenspezifischen Förderung zu aktivieren ist es von Bedeutung, im Dialog mit den Akteur*innen und Netzwerken im Bereich der Filmkultur zu bleiben. Ziel ist es mittels Kleinstförderungen in Höhe von max. 2.500,00 € pro Projekt Impulse zu setzen und vor allem auf aktuelle Bedarfe direkt einzugehen. Gefördert werden vernetzende Projekte, Vorhaben zur künstlerischen Weiterentwicklung von professionellen Filmschaffenden und experimentelle Abspielformate zur Vermittlung. Letzteres soll allem voran auch in den geschwächten lokalen Programmkinos stattfinden, diese stärken und damit deren Erhalt unterstützen. Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Fachjury. Die Jury ist ein unabhängiges Gremium, das aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern besteht, die einen fachkundigen Querschnitt aus Politik und Verwaltung, regionaler Film- und Medienbranche sowie Künstler*innenszene bilden. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt.
Ziel ist es, das Förderprogramm für die Filmkultur so zu etablieren und zu gestalten, dass Strukturen langfristig gestärkt und mit Blick auf den Nachwuchs innovative Konzepte unterstützt werden.
Die Jury
2024 bis 2025
Förderrunden 2024-2025
Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität und Professionalität der eingereichten Projektvorhaben bewertet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Nachwuchsförderung und die Förderung von netzwerkbildenden Konzepten. Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.
Das Gremium tritt jährlich ein- bis zweimal (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets) jeweils nach der Antragsfrist zusammen und wertet die eingegangenen Bewerbungen aus.
Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt)
Jurymitglied: Dominik De Marco (Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion Dortmund)
Vertretung bei Abwesenheit: Leander Schreyer (Mitglied im Rat der Stadt Dortmund, Fraktion Bündnis90/Die Grünen)
Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt)
Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)
Zwei regionale Vertreter*innen des Themenbereichs Medien, Film- und Kinokultur (stimmberechtigt)
Gina Wenzel (Drehbuchautorin und Filmregisseurin)
Alissa Sophie Larkamp (Regisseurin, Bildgestalterin und Editorin; Netzwerk-Koordinatorin Freien Szene Film)
Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/ Vermittlung/ Kulturwissenschaften (stimmberechtigt)
Gudrun Sommer (Leiterin und Kuratorin des Filmfestivals DOXS RUHR)
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Eine Antragsstellung ist momentan nicht möglich. Die nächste Frist (für Projekte im Kalenderjahr 2025) wird an dieser Stelle bekanntgegeben.
Die Verwendung der Mittel (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets und genehmigten Haushalts der Stadt Dortmund) ist für die Umsetzung im selben Jahr vorgesehen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Die Mittel stehen im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Eine Jury trifft die Förderentscheidungen nach der Antragsfrist.
Sie können auch unseren
Was wird gefördert?
Für eine Antragstellung setzt das Kulturbüro Dortmund voraus, dass das Vorhaben
- einen klaren Bezug zu Dortmund aufweist bzw. ausgehend von Dortmund vernetzend in die Region und/oder deutschlandweit wirkt.
- von gesamtheitlicher Bedeutung für die lokale Filmkultur ist.
- die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden aus Dortmund fördert.
Von der Unterstützung ausgeschlossen werden Auftragsarbeiten und Projekte im Rahmen von Werbekampagnen, Inhalte mit ausschließlich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht, Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen, gewaltverherrlichende Inhalte sowie rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.
Gefördert werden:
- Die Umsetzung von Filmfestivals und -reihen sowie Fachveranstaltungen, Diskursformate in Dortmund, die eine breite Öffentlichkeit erreichen.
- Überregionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Film-/Kinokultur
- Abspielformate/Screenings von Abschlussfilmen antragsberechtiger Studienabsolvent*innen (siehe „Wer wird gefördert?“)
- Projekte mit Modellcharakter und Pilotprojekte: Erproben von neuen Technologien der Filmvermittlung oder Präsentation wie bspw. immersive Praktiken, Online- bzw. digitale Formate (Um hier möglichst viele innovative Ansätze anzuregen ist der inhaltliche Rahmen hierbei recht weit gefasst.)
Die Abspielformate/Screenings sollen vorzugsweise in einem der örtlichen Programmkinos stattfinden. Vorhaben mit mehreren Kooperationspartnern werden befürwortet!
Förderfähige Ausgaben:
Das Förderprogramm „Filmkultur“ ermöglicht Kleinstförderbeträge in Höhe von max. 2.500,00 € pro Antrag.
- Material- und Sachkosten wie Raummieten, Öffentlichkeitsarbeit, weitere Sachkosten
- Honorare für Künstler*innen/Kulturschaffende, Reisekosten
- Leihgebühren für Medien und Technik
- Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
- Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.
Reine Filmproduktionskosten, der Kauf von Technik, sowie Renovierungs- oder Umbaukosten von Kinos können nicht gefördert werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Künstler*innen und Kulturschaffende, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben; Ausnahme bei städteübergreifenden Netzwerken: Vorhaben muss maßgeblich in Dortmund stattfinden und/oder Dortmunder Künstler*innen miteinbeziehen.
- Studienabsolvent*innen von Hochschulen, Universitäten oder Akademien (auch: staatlich anerkannte Privatschulen, die zur Vergabe eines akademischen Grades berechtigt sind.) mit entsprechenden Studienrichtungen Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera-/Schnitttechnik, Sounddesign & Filmtonmischung u.Ä.
- Vereine, Verbände, Kollektive
- Einzelkünstler*innen im Bereich Film / Visuelle Künste
- Betreiber*innen von Programm- bzw. Filmkunstkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.
Wie werden Anträge eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.Für einen vollständigen Antrag ist das
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