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Kulturelle Förderprogramme

Filmkultur

Antragstellung

Bewerbungen zur Förderung von Projekten im Kalenderjahr 2026 sind bis zum 29. März 2026 möglich.

Zur Antragstellung.

Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Sie können auch unseren Newsletter abonnieren und werden automatisch über aktuelle Fristen informiert.

Projektförderung im Bereich Filmkultur

Leerer Kinosaal mit Leinwand
Bild: Adrien Olichon / unsplash
Bild: Adrien Olichon / unsplash

Das Förderprogramm Filmkultur verfolgt das Ziel, sowohl Projekte als auch Einzelkünstler*innen zu unterstützen, die an ihrer künstlerischen Weiterentwicklung arbeiten oder Film- und Kulturschaffende aus Dortmund in verschiedenen Formaten einer breiten Öffentlichkeit präsentieren. Ein zentrales Anliegen ist zudem die Förderung des Netzwerkgedankens innerhalb der Filmszene. Einzelakteur*innen und Kollektive setzen diesen Gedanken fort und intensivieren ihn, um den Filmschaffenden in Dortmund mehr Sichtbarkeit zu verschaffen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Synergien innerhalb der Filmszene erleichtert und gestärkt werden.

Um langfristige Entwicklungen und die Fortführung einer bedarfsorientierten Förderung im Bereich der Filmkultur zu gewährleisten, ist es entscheidend, im ständigen Dialog mit den Akteur*innen und Netzwerken zu bleiben. Durch Kleinstförderungen werden gezielte Impulse gesetzt und so auf aktuelle Bedarfe der Filmszene eingegangen.

Ziel ist es, das Förderprogramm für die Filmkultur so zu etablieren und zu gestalten, dass Strukturen langfristig gestärkt und mit Blick auf den Nachwuchs filmkulturelle Konzepte unterstützt werden.

Die Jury

2025 bis 2026

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ein Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt)

  • Ein*e Vertreter*in des Kulturbüros (stimmberechtigt)

  • Zwei regionale Vertreter*innen des Themenbereichs Medien, Film- und Kinokultur (stimmberechtigt)

  • Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/ Vermittlung/ Kulturwissenschaften (stimmberechtigt)

Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.

Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität und Professionalität der eingereichten Projektvorhaben bewertet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Nachwuchsförderung und die Förderung von netzwerkbildenden Konzepten.

Das Gremium tritt jährlich ein- bis zweimal (vorbehaltlich des vorhandenen Budgets) jeweils nach der Antragsfrist zusammen und wertet die eingegangenen Bewerbungen aus.

Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt)

Jurymitglied: Dominik De Marco (Kulturpolitischer Sprecher der SPD-Ratsfraktion Dortmund)
Vertretung bei Abwesenheit: Leander Schreyer (Mitglied im Rat der Stadt Dortmund, Fraktion Bündnis90/Die Grünen)

Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt)

Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)

Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt)

Jurymitglied: Franca Fischer (Ratsmitglied/ Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & Volt)
Vertretung bei Abwesenheit: Franz-Josef Rüther (Ratsmitglied/SPD-Ratsfraktion)

Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt)

Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)

Zwei regionale Vertreter*innen des Themenbereichs Medien, Film- und Kinokultur (stimmberechtigt)

Gina Wenzel (Drehbuchautorin und Filmregisseurin)
Alissa Sophie Larkamp (Regisseurin, Bildgestalterin und Editorin; Netzwerk-Koordinatorin Freien Szene Film Dortmund e. V.)

Ein*e regionale*r Vertreter*in des Themenbereichs Kuratorische Praxis/ Vermittlung/ Kulturwissenschaften (stimmberechtigt)

Gudrun Sommer (Leiterin und Kuratorin des Filmfestivals DOXS RUHR)

Filmset mit Kameramann
Bild: Kal Visuals / unsplash
Bild: Kal Visuals / unsplash

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Bewerbungen zur Förderung von Projekten im Kalenderjahr 2026 sind bis zum 29. März 2026 möglich.

Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Was wird gefördert?

Das Förderprogramm „Filmkultur“ ermöglicht Förderbeträge in Höhe von max. 5.000,00 € pro Antrag.

Für eine Antragstellung setzt das Kulturbüro Dortmund voraus, dass das Vorhaben

  • einen klaren Bezug zu Dortmund aufweist bzw. ausgehend von Dortmund vernetzend in die Region und/oder deutschlandweit wirkt.
  • von Bedeutung für die lokale Filmkultur ist.
  • die künstlerische Entwicklung und Professionalisierung von Filmschaffenden, Künstler*innen und Kulturschaffenden aus Dortmund fördert.

Von der Projektförderung ausgeschlossen werden: Auftragsarbeiten, Filmvorhaben, die rein kommerzielle Absichten verfolgen und Projekte im Rahmen von Werbekampagnen. Inhalte mit ausschließlich pädagogischer oder therapeutischer Wirkungsabsicht, Inhalte, die Angehörige eines Geschlechts oder einer bestimmten Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde und Grundrechte verletzen, Krieg sowie physische und psychische Gewalt verherrlichen sowie rein technologische Projekte ohne erkennbare Inhalte.

Gefördert werden:

  • Die Umsetzung von Filmfestivals und -reihen sowie Fachveranstaltungen, Diskursformate in Dortmund, die eine breite Öffentlichkeit erreichen.

  • Lokale und (über)regionale Kooperationen, netzwerkbildende Vorhaben im Bereich der Film-/Kinokultur.

  • Abspielformate/Screenings.

  • Die Umsetzung von Abschlussfilmen/-projekten von Studierenden.
    Übungsprojekte oder Semesterarbeiten werden nicht gefördert!

  • Die Umsetzung von Filmvorhaben von Filmschaffenden und professioneller Einzelkünstler*innen. (siehe Fördergegenstand).

  • Projektentwicklung/ Recherchen.

  • Projekte mit Modellcharakter und Pilotprojekte: Erproben von neuen Technologien der Filmvermittlung oder Präsentation wie bspw. immersive Praktiken, Online- bzw. digitale Formate. (Um hier möglichst viele innovative Ansätze anzuregen ist der inhaltliche Rahmen hierbei recht weit gefasst.)

Die Abspielformate/Screenings sollen vorzugsweise in einem der örtlichen Programmkinos stattfinden.Vorhaben mit mehreren Kooperationspartnern werden befürwortet!

Förderfähig sind Ausgaben in den Bereichen:

  • Honorare für Künstler*innen/ Kulturschaffende

  • Sachkosten

  • Öffentlichkeitsarbeit

  • Produktionskostenpauschale für die Umsetzung von Abschlussfilmen/-projekten von Studierenden:
    • in Höhe von max. 30% der Gesamtförderung des Kulturbüros.
    • Die Zuwendung des Kulturbüros ist nur für Ausgaben zu verwenden, die nicht durch die Hochschule in Form von Drittmitteln oder vorhandener Infrastruktur abgedeckt sind.

  • Produktionskostenpauschale für die Umsetzung von Filmvorhaben von professionellen Einzelkünstler*innen/ Filmschaffenden:
    • in Höhe von max. 30% der Gesamtförderung des Kulturbüros.

Eingeworbene oder geplante Drittmittel sind auszuweisen.
Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Was beinhaltet die Produktionskostenpauschale?
Bitte lesen Sie die Anlage Produktionskostenpauschale, 97 KB, PDF .

Der Kauf von Technik muss immer mit entsprechenden Leihgebühren von Technik verglichen werden. Renovierungs- oder Umbaukosten sowie der Kauf von Vorführtechnik von Kinos können nicht gefördert werden. Nur bei der Umsetzung von Filmvorhaben wird die Produktionskostenpauschale angewendet.

Weitere Informationen: Förderrichtlinie Filmkultur, 149 KB, PDF

Sofern neben jener des Kulturbüros auch eine NRW-Landesförderung Bestandteil des Ausgaben- und Finanzierungsplans ist, ist die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich entsprechend einzuhalten.

Der vom Dortmunder Kulturbüro entwickelte Honorarrechner hilft dabei, Mindesthonorare für Künstler*innen und Kulturschaffende nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zu berechnen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelkünstler*innen, Filmschaffende, Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Kollektive und Netzwerke, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben und erkennbar professionell künstlerisch tätig sind.

  • Bei städteübergreifenden Netzwerken: Vorhaben muss maßgeblich in Dortmund stattfinden und/oder Dortmunder Künstler*innen miteinbeziehen.

  • Studierende im Abschlusssemester von Hochschulen, Universitäten oder Akademien (auch: staatlich anerkannte Privatschulen, die zur Vergabe eines akademischen Grades berechtigt sind.) mit entsprechenden Studienrichtungen Film, audio-visuelle Medien(-technik), Kamera-/Schnitttechnik, Sounddesign & Filmtonmischung u.Ä.

  • Betreiber*innen von Programm- bzw. Filmkunstkinos, die vorwiegend Filme außerhalb des Mainstreams zeigen.

Weitere Informationen: Förderrichtlinie Filmkultur, 149 KB, PDF

Wie wird gefördert?

Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular,, 501 KB, PDF unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien:

  • Projektbeschreibung: Ziele und Maßnahmen des beantragten Vorhabens unter Berücksichtigung der Förderrichtlinie, 149 KB, PDF zur Stärkung der Film- und Kinokultur in Dortmund; Darstellung aller hauptsächlich Projektbeteiligten.

Anlagen zum Antragsformular sind:

  • Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie aller maßgeblich Beteiligten (als .pdf mit Links); bei Kollektiven, Vereinen etc. eine Beschreibung der Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele etc. (Tätigkeiten sollten maßgeblich im Bereich der Filmkultur verortet sein); bei Programmkinobetreiber*innen eine Beschreibung der Einrichtung/des Programms,

  • Bei Umsetzung von Abschlussfilmen: Eine schriftliche Bestätigung der Hochschule,

  • Skizze eines Zeitplans,

  • Ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan.
    (Bitte stellen Sie in der Kalkulation eindeutig dar, welche Ausgaben beim Kulturbüro beantragt werden und welche Kosten die Gesamtproduktion umfasst.)

Bitte beachten Sie: Je nach Art des beantragten Vorhabens kann es für die Jury hilfreich sein, wenn Sie entsprechende Materialien einreichen – etwa Drehproben, Teaser bei Postproduktionen oder vergleichbare Eindrücke.

Vor der Bewerbung wird ein Beratungsgespräch empfohlen.

Die Entscheidung über eine Fördermittelvergabe trifft eine interdisziplinäre Fachjury. Die Jury ist ein unabhängiges Gremium, das aus fünf gleichberechtigten Mitgliedern besteht, die einen fachkundigen Querschnitt aus Politik und Verwaltung, regionaler Film- und Medienbranche sowie Künstler*innenszene bilden. Die ausgewählten Anträge werden dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im Rahmen des Jahresförderberichts durch das Kulturbüro vorgelegt. Die Jury ist bei ihren Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden.

Wie werden Anträge eingereicht?

Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular, 501 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Per Mail oder bei postalischer Einreichung an

aschmermbeck@stadtdo.de

Kulturbüro Dortmund
Frau Annika Schmermbeck
Kampstr. 6
44137 Dortmund

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Anschrift:
Kampstr. 6
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Person in einem Ausstellungsraum mit schwebenden Objekt.
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