Bildende Künste
Förderung der Bildenden Kunst
Informationen in Einfacher Sprache
Die Stadt Dortmund möchte Projekte, Zusammenarbeiten und kleine Ausstellungen im Bereich Bildende Kunst fördern.
Die Förderung ist für zwei Bereiche:
- Unterstützung von Zusammenarbeiten bei künstlerischen Projekten in Dortmund.
- Unterstützung von Ausstellungen in Produzentengalerien in Dortmund.
Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?
Das Kulturbüro gibt alle Anträge an den Dortmunder Kunstbeirat weiter, die korrekt ausgefüllt und vollständig sind. Der Dortmunder Kunstbeirat entscheidet in zwei Sitzungen im Jahr, wer die Förderung bekommt. Niemand hat einen Anspruch auf die Förderung. Das heißt: Man kann die Förderung nicht vor Gericht einklagen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von der Stadt Dortmund bekommt eine Übersicht zu den geförderten Projekten.
Wer ist im Dortmunder Kunstbeirat?
Im Dortmunder Kunstbeirat sind immer:
- ein*e Beiratskoordinator*in
- Galerist*innen
- Vertreter*innen der freien Kunstszene
- Vertreter*innen des Künstlerhauses
- Vertreter*innen zweier Künstlerverbände
Wer ist im Dortmunder Kunstbeirat 2023 bis 2025?
Vorsitzender ist Kunstwissenschaftler
Dr. Rudolf Preuss.Die weiteren Mitglieder sind:
- Brigitte Bailer, Künstlerin und Vertreterin des BBK Westfalen e. V. Rosa Fehr van Ilten, Galeristin
- Nicole Gördes, Künstlerin
- Andrea Heber, Galeristin
- Silvia Liebig, Künstlerin
- Elmar Mauch, Bildforscher und Künstler
- Günter Rückert, Künstler und Vertreter des BBK Ruhrgebiet e. V.
- Sophie Schmidt, Referentin für Förderung Bildende Kunst aus dem Kulturbüro Stadt Dortmund
- Dr. Peter Schmieder, Kunsthistoriker
Welche Fristen gibt es?
Die Frist für den Antrag hängt vom Zeitpunkt der geplanten Umsetzung des Projekts ab:
- im Frühjahr für Projekte mit geplanter Umsetzung im aktuellen Jahr.
- im Herbst für Projekte mit geplanter Umsetzung im nächsten Jahr.
Wer kann die Förderung bekommen?
Für künstlerische Kooperationsprojekte:
- Es muss mindestens drei Projektpartner*innen geben. Es muss mindestens ein*e Bildende*r Künstler*in dabei sein. Die anderen Projektpartner*innen können auch aus anderen Kulturbereichen kommen.
- Ein Nachweis muss zeigen, dass die Projektpartner*innen professionell als Künstler*innen arbeiten. Mehr Informationen dazu stehen auch in den
Förderrichtlinien, 593 KB, PDF . - Es muss einen genauen Plan für das Projekt geben, in dem steht:
- Was sind die gemeinsamen Ziele beim Projekt und der Umsetzung?
- Welche Schritte sind für das Projekt geplant? Zum Beispiel Recherche, künstlerische Arbeit, Präsentation.
- Wie ist der Zeitplan für das Projekt?
- Am Ende muss es ein Ergebnis für die Öffentlichkeit geben. Zum Beispiel eine Ausstellung, eine Führung oder eine digitale Präsentation.
Wie hoch ist die Förderung für Produzentengalerien?
Produzentengalerie können eine Aufwandspauschale für ihre Ausstellung bekommen.
- Einzelausstellungen: maximal 1.000 Euro.
- Ausstellungen mit 3 bis 9 Künstler*innen: 500 Euro pro Künstler*in.
- Ausstellungen mit 10 bis 20 Künstler*innen: 250 Euro pro Künstler*in
Mehr Informationen stehen in den
Wer kann die Förderung bekommen?
Künstlerische Kooperationsprojekte
Was gilt als künstlerisches Kooperationsprojekt?
- Kollektive und Zusammenschlüsse von Künstler*innen, die in Dortmund arbeiten oder seit mindestens fünf Jahren regelmäßig aktiv in der Dortmunder Kunst-Szene sind.
- Dortmunder Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Institutionen, die ein Kooperationsprojekt mit Bildenden Künstler*innen haben.
Produzentengalerien
Was gilt als Produzentengalerie?
- In der Produzentengalerie müssen Ausstellungen stattfinden.
- Künstler*innen müssen die Produzentengalerie betreiben.
- Die Produzentengalerie muss Gewinne an die ausstellenden Künstler*innen verteilen.
- Die Produzentengalerie soll vor allem Kunst aus Dortmund und Umgebung ausstellen. Es sollen Ausstellungsverträge mit den Künstler*innen abgeschlossen werden.
- Die Produzentengalerie muss seit mindestens drei Jahren professionell Ausstellungen veranstalten. Dabei kann es Ausnahmen für neu gegründeten Produzentengalerien geben nach Absprache mit dem Vorsitz des Dortmunder Kunstbeirats.
- Die Wandfläche in der Produzentengalerie muss ca. 20 Meter breit und drei Meter hoch sein.
- Die Produzentengalerie muss regelmäßig an mindestens drei Tagen in der Woche geöffnet sein.
- Die Ausstellungen sind in der Regel für mindestens vier Wochen zu sehen.
- Es muss eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit geben.
Wie müssen künstlerische Kooperationsprojekte den Antrag einreichen?
- Laden Sie die das
Antragsformular, 236 KB, PDF herunter. - Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag. Dazu gehören: ausgeglichener
Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX . - Sie müssen dafür diese Vorlage nutzen.
- Falls vorhanden: Nachweis für die Bezahlung eines Eigenanteils.
- Angaben und Lebensläufe von den Projektbeteiligten.
- Falls es ein Verein oder ein Kollektiv ist: Angaben zur Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele und ein Link zur Homepage.
- Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Sophie Schmidt (Kontakt siehe unten).Die E-Mail darf nicht größer als 2 MB sein. Mehr Informationen finden Sie in den
Förderrichtlinien, 593 KB, PDF .
Wie müssen Produzentengalerien den Antrag einreichen?
- Laden Sie die das
Antragsformular, 245 KB, PDF herunter. - Füllen Sie das Formular aus.
- Unterschreiben Sie den Antrag.
- Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag.
Dazu gehören: - ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan
- Sie müssen dafür diese Vorlage
Ausgaben- und Finanzierungsplan , 48 KB, XLSX, 48 KB, XLSX nutzen. - Falls vorhanden: Nachweis eines Eigenanteils
- kurze Vorstellung der Produzentengalerie
- Beachten Sie dabei die genannten Kriterien, was bei dieser Förderung als Produzentengalerie gilt.
- Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Sophie Schmidt (Kontakt siehe unten).
Förderanträge können frühestens ab dem 01. Februar bis spätestens zum 30. April 2024, 23.59 Uhr, ausschließlich per Mail eingereicht werden.
Das Kulturbüro unterstützt mit seinem Förderprogramm Bildende Kunst die Realisierung von spannenden und kreativen Kooperations- und Ausstellungsprojekten von und mit professionellen Künstler*innen in Dortmund.
Das Förderprogramm Bildende Kunst umfasst zwei zentrale Förderbereiche. Die Projektförderung konzentriert sich auf die finanzielle Unterstützung von künstlerischen Kooperationsprojekten in Dortmund.
Bei der Produktionskostenpauschale für Dortmunder Produzentengalerien steht die Zahlung einer Aufwandspauschale für die ausstellenden Künstler*innen im Fokus sowie eine finanzielle Unterstützung der Produzentengalerien bei der Realisierung von selbst kuratierten und durchgeführten Ausstellungen von und mit Dortmunder Künstler*innen.
Das Förderverfahren
Nach fristgerechtem Eingang der vollständigen und formal korrekten Antragsunterlagen unter Erfüllung der Fördervoraussetzungen und Kriterien wird in einer Sitzung des Dortmunder Kunstbeirats über die Vergabe der Fördermittel entschieden.
Der Beirat wird für die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus einem Beiratskoordinator, Galerist*innen, Vertreter*innen der freien Kunstszene, des Künstlerhauses sowie zweier Kunstverbände. Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im Rahmen der jährlichen Förderliste über die einzelnen Förderungen Bericht erstattet.
Dortmunder Kunstbeirat
2023 bis 2025
2023 bis 2025
Vorsitzender des Dortmunder Kunstbeirats: Dr. Rudolf Preuss, Kunstwissenschaftler
- Brigitte Bailer, freischaffende Künstlerin, Vertreterin des BBK Westfalen e. V
- Rosa Fehr van Ilten, Galeristin
- Nicole Gördes, freischaffende Künstlerin
- Andrea Heber, Galeristin
- Silvia Liebig, freischaffende Künstlerin
- Elmar Mauch, freischaffender Bildforscher und Künstler
- Günter Rückert, freischaffender Künstler, Vertreter des BBK Ruhrgebiet e. V.
- Sophie Schmidt, Referentin für Förderung Bildende Kunst, Kulturbüro Stadt Dortmund
- Dr. Pia Wojtys, Geschäftsführerin Künstlerhaus Dortmund
Antragstellung und Verfahren
Wann ist eine Antragstellung möglich?
Förderanträge können frühestens ab dem 01. Februar bis spätestens zum 30. April 2024, 23.59 Uhr ausschließlich per Mail eingereicht werden.
Sie können auch unseren
Was wird gefördert?
Fördervoraussetzungen: Künstlerische Kooperationsprojekte
Gefördert werden Projekte, die von mindestens drei Kooperationspartner*innen gemeinsam geplant werden und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Von den drei Kooperationspartner*innen muss mindestens ein*e Bildender Künstler*in sein
- Zusammenarbeit mit Kunst-/Kulturschaffenden anderer Disziplinen und Vereinen möglich
- Nachweis über künstlerische Professionalität der Projektpartner*innen (mind. ein Nachweis muss erfüllt werden), siehe
Förderrichtlinien, 502 KB, PDF
- Projektkriterien:
- Definierung eines gemeinsamen Projektziels sowie dessen Umsetzung
- Klare Projektstruktur (z.B. Recherchephase, künstlerische Auseinandersetzung, Präsentation) und Zeitplanung ist erkennbar.
- Das Projekt ist nach Durchführung abgeschlossen und wird der Öffentlichkeit in geeigneter Form präsentiert (z.B. als Ausstellung, Führung, digitale Präsentation)
Fördervoraussetzungen: Dortmunder Produzentengalerien
Gefördert wird in Form von Aufwandspauschalen für die von Produzentengalerien kuratierten und durchgeführten Ausstellungen. Die Höhe der Aufwandspauschale beträgt pro Ausstellung maximal:
- 1.000,00 € pro Person Einzelausstellung (d.h. maximal 2 Künstler*innen)
- 500,00 € pro Person Kleingruppenausstellung (3‐9 Künstler*innen)
- 250,00 € pro Person Gruppenausstellung (10‐ 20 Künstler*innen)
Die Künstler*innen-Honorare müssen mind. 50 % der beantragten Summe ausmachen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den
Wer wird gefördert?
Kooperationsprojekte:Antragsberechtigt sind:
- professionelle Künstlern*innen und Künstlerzusammenschlüsse/ -Kollektive, die in Dortmund ansässig sind (oder in der Dortmunder Kunst-Szene seit mind. fünf Jahren regelmäßig aktiv sind)
- Dortmunder Kulturschaffende, Vereine, Verbände, Institutionen o.ä. im Rahmen von Kooperationsprojekten mit Bildenden Künstler*innen.
Dortmunder Produzentengalerien:
Antragsberechtigt sind Dortmunder Produzentengalerien, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Eine Produzentengalerie ist ein Ausstellungsort:
- der von Künstler*innen betrieben wird.
- der ohne private Gewinnerzielung betrieben wird (nach Abzug der Unkosten sind erzielte Einnahmen an die ausstellenden Künstler*innen zu verteilen).
- der sich primär und regelmäßig auf die Förderung lokaler und regionaler Künstler*innen konzentriert und Ausstellungsverträge mit den Künstler*innen abschließt.
- der seit mindestens drei Jahren eine kontinuierliche professionelle Ausstellungspraxis betreibt (Ausnahme: neu gegründete Produzentengalerien können nach Beratung durch die*den Beiratsvorsitzende*n ebenfalls Anträge stellen).
- der eine Mindestgröße von ca. 20 laufenden Metern Wandfläche, Höhe ca. drei Meter nachweisen kann.
- der zu regelmäßigen Öffnungszeiten an mindestens drei Wochentagen öffentlich zugänglich ist.
- der i.d.R. Ausstellungen von mind. vier Wochen präsentiert.
- der eine regelmäßige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreibt.
Achtung: Mindestens 50% der ausstellenden Künstler*innen müssen externe Künstler*innen sein und dürfen somit nicht als Mitglied zur antragstellenden Produzentengalerie gehören.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den
Wie wird gefördert?
Der Dortmunder Kunstbeirat entscheidet zweimal jährlich in einer dafür angesetzten Sitzung über:
- Anträge für Kooperationsprojekte im Bereich der Bildenden Kunst
- Anträge von Produzentengalerien für Produktionskostenpauschalen
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Der Kunstbeirat ist bei seinen Förderentscheidungen an die Höhe der für ein Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel gebunden, eine überjährige Förderung ist nicht möglich.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird im Rahmen der jährlichen Förderliste Bericht erstattet.
Einzureichen sind bei Anträgen für Kooperationsprojekte im Bereich der Bildenden Kunst:
- Ein ausgefülltes Antragsformular
- Ein ausgeglichener
Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX - Der Nachweis eines Eigenanteils ist wünschenswert, aber nicht erforderlich.
- Nachweis über künstlerische Professionalität der Projektpartner*innen.
- Kurzvita bzw. Arbeitsbiografie aller maßgeblich Beteiligten
- Von Kollektiven, Vereinen etc. eine Beschreibung der Tätigkeit, Darstellung der Vereinsziele etc. und Link zur Homepage.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den
Einzureichen sind bei Anträgen von Produzentengalerien für Produktionskostenpauschalen:
- ausgefülltes Antragsformular
- ausgeglichener
Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX - Der Nachweis eines Eigenanteils ist wünschenswert, aber nicht erforderlich
- Kurzvorstellung im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien für eine Produzentengalerie
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den
Wie werden Bewerbungen eingereicht?
Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.
Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformblatt (siehe oben) auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen. (insgesamt max. 2 MB)
Einreichungen sind ausschließlich per Mail einzureichen an
Zum Thema
-
Antragsformular Kooperationsprojekte, 193 KB, PDF -
Antragsformular Produzentengalerien, 245 KB, PDF -
Ausgaben- und Finanzierungsplan, 48 KB, XLSX -
Förderrichtlinien, 502 KB, PDF -
Formulare, Ausfüllhilfen und weitere Unterlagen -
Grafik aus Dortmund -
Städtische Galerie Torhaus Rombergpark -
Städtischer Kunstankauf -
EIN BLICK in Dortmunder Kunst -
Kunst Aus(leihe) Dortmund -
Kulturpreise und Stipendien
Kontakt
Stadt Dortmund - Kulturbüro
Anschrift und Erreichbarkeit44137 Dortmund
Schmidt Referentin: Bildende Kunst und Großförderungen
Kontakt
Formulare und Förderbereiche
Formulare, Ausfüllhilfen und weitere Unterlagen
Förderung von Ateliers in Dortmund
Förderbereich der Darstellenden Künste
Förderbereich der Filmkultur
Förderbereiche KUNST.TRANSFER
Förderbereich der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
Förderbereich der Kulturellen Bildung
Förderbereich für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur
Förderbereich der Literatur
Förderbereich der Musik
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