Kulturbetriebe Dortmund
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Musik

Laienmusik

Informationen in Einfacher Sprache

Viele Menschen machen zusammen Musik in Vereinen, Verbänden oder freien Gruppen. Sie arbeiten aber nicht professionell als Musiker*innen. Diese Laienmusik ist sehr wichtig für das kulturelle Leben in Dortmund. Einige Dortmunder Musikvereine gibt schon über 100 Jahre.
Laienmusik erfüllt einige wichtige Aufgaben:

  • Laienmusik gestaltet Kultur und Gesellschaft mit.
  • Laienmusik verbindet professionelle und nicht-professionelle Kultur.
  • Durch Laienmusik lernen Laienmusiker*innen dazu.
  • Laienmusik erhält kulturelles Erbe.
  • Laienmusik fördert junge Musiker*innen.
  • Laienmusik bringt Menschen zusammen.

Viele Menschen arbeiten ehrenamtlich mit großem Einsatz für die Laienmusik in Dortmund. Sie proben, planen und veranstalten Konzert und sogar ganze Musikfeste. Das will die Stadt Dortmund weiter fördern.

Wer entscheidet, wer die Förderung bekommt?

Die Entscheidungen trifft der unabhängige Fachbeirat. Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme. Wenn es keine Mehrheit gibt, entscheidet bei unentschiedenen Abstimmungen die Stimme des*der Vorsitzenden. Bei Abstimmungen müssen mindestens vier Mitglieder anwesend sein.Der Fachbeirat entscheidet nach fachlichen Kriterien. Er berücksichtigt besonders:

  • Projekte, die zur Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Partnerstädten beitragen.
  • Projekte mit neuen Ansätzen, die den Austausch zwischen verschiedenen Kulturen und jungen Menschen fördern.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund muss den Entscheidungen zustimmen.

Wer ist im Fachbeirat?

Siehe unten unter "Zusammensetzung Fachbeirat".

Welche Fristen gibt es?

Ein Antrag auf die Förderung ist immer bis zum 31. März möglich. Spätere Anträge werden nicht berücksichtigt.Für die Förderung gibt es ein bestimmtes Budget. Wenn noch Budget nach der ersten Entscheidung übrig ist, kann der Fachbeirat eine zweite Bewerbungsrunde festlegen.

Was wird gefördert?

Förderung für Projekte:

  • Aufführungen und Konzerte, die neuen Ideen ausprobieren. Die Förderung ist dabei auch für mit dem Konzert zusammenhängende Generalproben und Hauptproben.
  • Studien und Tagungen zu Laienmusik, die sich von anderen Veranstaltungen erkennbar unterscheiden.
  • Inhaltlich herausragende oder musikalisch besonders anspruchsvolle Musikprojekte. Das können Aufführungen, Konzerte, Konzertreihen, Festivals, Bildungsveranstaltungen und das Erarbeiten musikalischer Ergebnisse sein.
  • Innovative Projekte zur Nachwuchsarbeit für Kinder und Jugendliche.
  • Interkulturelle Projekte, in denen die Dortmunder Musikkultur auf andere Musikkulturen trifft.
  • Gemeinsame Aufführungen und Konzerte von Laienmusiker*innen und professionellen Musiker*innen. Sie können für das Projekt in Arbeitsphasen, Workshops oder in Bildungsmaßnahmen zu gemeinsamen Abschlusskonzerten zusammenarbeiten.

Förderung für Organisationen der Laienmusik:

  • Vereine,
  • Verbände,
  • ähnliche Organisationen.
Sie können jedes Jahr einen Zuschuss zu ihren Programmkosten bekommen.

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Vereine für Laienmusik,
  • Verbände für Laienmusik,
  • ähnliche Organisationen für Laienmusik.

Wer kann die Förderung nicht bekommen?

  • Vereine, die nur die Interessen ihrer Mitglieder vertreten, aber selbst keine Musik machen,
  • Vereine mit religiösen oder politischen Zielen,
  • Fördervereine.

Was kann man mit der Förderung nicht bezahlen?

  • Anschaffungen. Ausnahme kann Notenmaterial sein, wenn es günstiger ist als eine Notenleihe ist.
  • Tonträgerproduktionen,
  • Kosten für professionelle Dokumentationen (Film, Foto etc.),
  • Repräsentationskosten wie zum Beispiel Geschenke.

Können einzelne Vereine eine Förderung bekommen?

Ja, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Mittelpunkt des Vereinslebens muss in Dortmund sein.
  • Alle Personen müssen am Vereinsleben teilnehmen können.
  • Der Verein hat ein aktives Vereinsleben und führt öffentlich Veranstaltungen durch.
  • Der Verein muss mindestens 15 Mitglieder haben.
  • Es muss den Verein schon länger als ein Jahr geben.

Wie müssen Sie den Antrag einreichen?

Laden Sie das Antragsformular herunter.
Für einen Antrag auf Projektförderung, 134 KB, PDF .
Für einen Antrag auf Förderung der Organisation/des Vereins, 139 KB, PDF .

Füllen Sie das Formular aus.
Unterschreiben Sie das Formular.
Sammeln Sie alle nötigen Unterlagen für den Antrag zusammen.

Dazu gehören:

Übersicht über die Ausgaben im laufenden Jahr.
Sie müssen dafür diese Vorlage , 48 KB, XLSX nutzen,
ausführliche Projektbeschreibung mit einem Zeitplan,
formlose Übersicht, was der Verein im laufenden Jahr gemacht hat,
Vereinssatzung,
Nachweis über die Mitgliederzahlen,
Falls man schon im letzten Jahr die Förderung bekommen hat: Verwendungsnachweis aus dem Vorjahr.
Schicken Sie den Antrag mit den Unterlagen als E-Mail oder Brief an Marc Debie (Kontakt siehe unten).

Antragstellung

Die Förderanträge können bis zum 27. März 2024 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Die Laienmusikszene in Dortmund ist eines der bedeutenden Kulturfelder des kulturellen Lebens in unserer Stadt. In vielen unterschiedlichen Zusammenhängen singen und spielen Musiker*innen in Vereinen und Verbänden oder in freien Initiativen. Einige Vereine sind bereits über 100 Jahre alt und können eine nahezu bruchlose Tradition bis in die Gegenwart vorzeigen.

Ein Bühnenauftritt einer Gesangsgruppe.
Bild: Frank Alarcon / unsplash
Förderung der Laienmusik
Bild: Frank Alarcon / unsplash

Chöre und weitere Akteur*innen im Laienmusikbereich gestalten Kultur und Gesellschaft auf breiter Ebene mit, sie schlagen Brücken zwischen professionellen und nichtprofessionellen Kulturaktivitäten, qualifizieren Laienmusiker*innen, erhalten kulturelles Erbe, fördern den Nachwuchs und stiften Gemeinschaft. Die Förderung der Breitenkultur und die Unterstützung von Laienmusiker*innen sind deshalb auch auf überregionaler Ebene gesetzlich verankert (s. §13 des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kultur, der Kunst und der kulturellen Bildung in Nordrhein-Westfalen – Kulturfördergesetz).

Dieses außerordentliche Engagement, mit dem die meist ehrenamtlichen Aktiven die Proben, Arbeitsphasen, Konzerte und sogar ganze Musikfeste organisieren, braucht Unterstützung. Das Kulturbüro fördert deshalb die Organisationen und Projekte der Laienmusik in Dortmund zukünftig auf der Basis der nachfolgend genannten Kriterien.

Fachbeirat

Die Förderentscheidungen werden durch das Kulturbüro nach dem Urteil eines unabhängigen Fachbeirats und dem anschließenden Beschluss durch den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund umgesetzt.

Zusammensetzung Fachbeirat

Der Fachbeirat setzt sich aus den folgenden Mitgliedern zusammen:

  • 1 Vertreter*in der Musikschule Dortmund
  • 1 Vertreter*in des Instituts für Vokalmusik/Klangvokal
  • 1 Vertreter*in des Chorverband Dortmund e.V.
  • 1 Vertreter*in des Chorverband NRW e.V.
  • 1 Vertreter*in Freie Veranstalter der Laienmusik
  • 1 Vertreter*in Laienmusiker*in
  • 1 Vertreter*in des Kulturbüro Dortmund (Vorsitz)

Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.

Der Beirat ist beschlussfähig, sofern mindestens vier seiner Mitglieder an der Entscheidungsfindung beteiligt sind. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichstand entscheidet der*die Vorsitzende.Der Beirat entscheidet nach fachlichen Gesichtspunkten, berücksichtigt dabei aber insbesondere Maßnahmen der Vernetzung und Kooperation. Auch innovative Konzepte, interkulturelle und inklusive Ansätze, Aspekte kultureller Bildung und Nachwuchsarbeit finden besondere Berücksichtigung.

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Die Förderanträge können bis zum 27. März 2024 beim Kulturbüro der Stadt Dortmund eingereicht werden.

Nach diesem Datum eingereichte Anträge können bei der Auswahl nicht mehr berücksichtigt werden. Die Entscheidung zur Vergabe der Fördermittel fällt für das jeweilige Haushaltsjahr. Für den Fall nicht verausgabter Haushaltsmittel behält sich der Fachbeirat vor, einen weiteren Termin in der zweiten Jahreshälfte anzuberaumen.

Hinweis: Falls Ihr Projekt vom Fachbeirat ausgewählt und Ihnen ein Förderbescheid erteilt wird, beachten Sie bitte, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung – der haushaltslosen Zeit in der Kommunalverwaltung – Ihre Mittelanforderung zum Projekt voraussichtlich erst im Mai 2024 bearbeitet und ausgezahlt werden kann.

Was wird gefördert?

Herausgehobene Vorhaben der Laienmusik (Projektförderung):

  • Aufführungen und Konzerte (einschl. mit dem Konzert zusammenhängender General- und Hauptproben) von musikalischen Modellversuchen sowie Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal.
  • Inhaltlich herausragende oder musikalisch besonders anspruchsvolle Musikprojekte (Aufführungen, Konzerte und Konzertreihen, Festivals sowie Bildungsveranstaltungen und Arbeitsphasen).
  • Innovative Projekte zur Nachwuchsarbeit für Kinder und Jugendliche. Interkulturelle Projekte, die insbesondere die Begegnung der Laienmusik mit den in Dortmund ansässigen vielfältigen Musikkulturen fördern.
  • Aufführungen und Konzerte von Laienmusiker*innen, die gemeinsam mit professionellen Musiker*innen projektbezogen in Arbeitsphasen, Workshops oder in Bildungsmaßnahmen zu gemeinsamen Abschlusskonzerten zusammenarbeiten.

Die Förderung von herausgehobenen Vorhaben der Laienmusik wird als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt. Dabei sind insbesondere die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Projektförderungen zu beachten. Die Antragstellung kann formlos erfolgen, wobei eine detaillierte Projektbeschreibung und ein dementsprechender Kosten- und Finanzierungsplan verpflichtend sind. Nicht förderfähig sind Anschaffungen (Anschaffungen von Notenmaterial sind hingegen förderfähig, wenn sie die wirtschaftlichere Lösung gegenüber der Notenleihe darstellen), Tonträgerproduktionen, Kosten für professionelle Dokumentationen und Repräsentationskosten.

Institutionen der Laienmusik (Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen):

Auf der Basis ihrer jeweiligen Jahresplanung können Institutionen der Laienmusik in Dortmund mit einem Zuschuss zu den jährlichen Programmkosten gefördert werden (Strukturförderung).

  • Ausgenommen von der Förderung sind Vereine, die lediglich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und solche, die religiöse oder politische Ziele verfolgen.
  • Fördervereine sind ebenfalls ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

Institutionen der Laienmusik (Vereine, Verbände und ähnliche Organisationen):

Auf der Basis ihrer jeweiligen Jahresplanung können Institutionen der Laienmusik in Dortmund mit einem Zuschuss zu den jährlichen Programmkosten gefördert werden

  • Ausgenommen von der Förderung sind Vereine, die lediglich die Interessen ihrer Mitglieder vertreten und solche, die religiöse oder politische Ziele verfolgen.
  • Fördervereine sind ebenfalls ausgeschlossen.

Individuelle Förderungen können mit einem Pauschalbetrag bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen ausgesprochen werden:

  • Der Mittelpunkt des Vereinslebens muss sich in Dortmund befinden.
  • Eine Teilnahme am Vereinsleben muss allen Personen möglich sein.
  • Der Verein zeichnet sich durch ein aktives Vereinsleben und öffentlich zugängliche Veranstaltungen aus.
  • Dem Verein sollen mindestens 15 Mitglieder angehören und er soll länger als ein Jahr Bestand haben.

Was muss eingereicht werden?

Der Antrag ist schriftlich mit den folgenden Formblättern und Anlagen einzureichen:

  • Antragsformular Projektförderung oder Antragsformular strukturelle Förderung
  • Ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan
  • Übersicht der Vereinsaktivitäten (formlos) im laufenden Jahr
  • Vereinssatzung
  • Nachweis über die Mitgliederzahlen
  • Verwendungsnachweis aus dem Vorjahr (sofern zuvor eine Förderung bewilligt wurde).

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht und Förderungen sind nur im Rahmen der im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitgestellten Mittel möglich.

Wie werden Bewerbungen eingereicht?

Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

Für einen vollständigen Antrag ist das "Antragsformblatt" auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind die oben genannten Anlagen der Bewerbung beizufügen.

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