Aufenthaltsbeendigung und Rückkehr (38/5)
Die Abteilung Aufenthaltsbeendigung ist aufenthaltsrechtlich zuständig für alle ausländischen Staatsangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen beispielsweise für Personen nach negativem Ausgang des Asylverfahrens oder Personen, die illegal eingereist sind oder deren bisheriger Aufenthaltszweck entfallen ist. Zudem werden in der Abteilung auch Ausweisungsverfahren in Fällen von straffälligen ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet. Die Abteilung ist zentral für die Planung und
Durchführung von Abschiebungen für das Amt für Migration zuständig.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.
Themen
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
Kontakt
Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
| Nachname | Telefonnummer |
|---|---|
| A | |
| B, Ci-Cz | |
| C-Ch, E-G, Q | |
| D, T | |
| H, P | |
| I-Ke | |
| M-N | |
| R | |
| O, S | |
| Kf-L | |
| U-Z |
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.