Stadt Dortmund Wappen
  • Zwei Mitarbeitende des Ordnungsamtes (von hinten), die über den Friedensplatz in Dortmund laufen. Im Hintergrund steht ein Dienstwagen des Ordnungsamtes.

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    Bild: Stadt Dortmund / Roland Gorecki

Aufenthaltsbeendigung und Rückkehr (38/5)

Die Abteilung Aufenthaltsbeendigung ist aufenthaltsrechtlich zuständig für alle ausländischen Staatsangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen beispielsweise für Personen nach negativem Ausgang des Asylverfahrens oder Personen, die illegal eingereist sind oder deren bisheriger Aufenthaltszweck entfallen ist. Zudem werden in der Abteilung auch Ausweisungsverfahren in Fällen von straffälligen ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet. Die Abteilung ist zentral für die Planung und
Durchführung von Abschiebungen für das Amt für Migration zuständig.

Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:

Services

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.

Online-Service
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.

Online-Service

Themen

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.

Kontakt

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Telefonnummern im Falle einer Aufenthaltsbeendigung Drittstaat
Nachname Telefonnummer
A +49 231 50-27317
B, Ci-Cz +49 231 50-16351
C-Ch, E-G, Q +49 231 50-29855
D, T +49 231 50-16350
H, P +49 231 50-27386
I-Ke +49 231 50-23883
M-N +49 231 50-29633
R +49 231 50-27364
O, S +49 231 50-24478
Kf-L +49 231 50-27313
U-Z +49 231 50-16100

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Mehr zum Thema

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Familiäre & unbefristete Aufenthalte (38/4-1)

Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Asyl & Bleiberechte (38/3-2)

Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.

Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen