Aufenthaltsbeendigung und Rückkehr (38/5)
Die Abteilung Aufenthaltsbeendigung ist aufenthaltsrechtlich zuständig für alle ausländischen Staatsangehörigen, die über kein Aufenthaltsrecht (mehr) verfügen beispielsweise für Personen nach negativem Ausgang des Asylverfahrens oder Personen, die illegal eingereist sind oder deren bisheriger Aufenthaltszweck entfallen ist. Zudem werden in der Abteilung auch Ausweisungsverfahren in Fällen von straffälligen ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet. Die Abteilung ist zentral für die Planung und
Durchführung von Abschiebungen für das Amt für Migration zuständig.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Hier werden Verfahren im Zusammenhang mit der Ausweisung, der Versagung von Aufenthaltstiteln oder der illegalen Einreise bearbeitet. Mehr erfahren.
Kontaktinformationen zum Team Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2) vom Amt für Migration der Stadt Dortmund.
Themen
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Im Team Aufenthaltsbeendigung EU und Außendienst werden Verfahren im Zusammenhang mit der Aberkennung des Freizügigkeitsrechts sowie Täuschungs- und Missbrauchshandlungen im Bezug zum Freizügigkeitsrecht bearbeitet und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt.
Kontakt
Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)
| Nachname | Telefonnummer |
|---|---|
| A | |
| B, Ci-Cz | |
| C-Ch, E-G, Q | |
| D, T | |
| H, P | |
| I-Ke | |
| M-N | |
| R | |
| O, S | |
| Kf-L | |
| U-Z |
Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Kontaktformular – Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Im Team der Bürgerdienste International werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die bereits langjährig in Dortmund aufhältig sind.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Im Team der Städtischen Asylstelle werden alle Ausländer*innen bearbeitet, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden oder geduldet sind.
Informationen zum Austausch zu Aufenthalts- und Bleibeperspektiven für den Personenkreis der Geduldeten
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Allgemeine Informationen zur Verpflichtungserklärung nach § 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen