Ausbildungs- und Arbeitsmigration (38/2)
In der Abteilung für Ausbildungs- und Arbeitsmigration des Amtes für Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die zum Zwecke der Ausbildung, des Studiums, der Erwerbstätigkeit oder im Rahmen von Freizügigkeit in Dortmund aufhältig sind. Des Weiteren ist die Abteilung zentral für die Bearbeitung von Visaverfahren in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen verantwortlich.
Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:
Services
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Beschäftigung (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.
Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.
Themen
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")
Kontakt
Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Kontaktformular – Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)
Telefon:
Ausbildung & Studium (38/2-2)
Kontaktformular – Ausbildung & Studium (38/2-2)
Telefon:
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)
Online-Service - Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)
| Nachname | Telefon |
|---|---|
| A-An | |
| Ao-Be | |
| Bf-D | |
| E-Fa | |
| Fb-Hr | |
| Hs-K | |
| L-Mi | |
| Mj-Pn | |
| Po-S | |
| T-Z |
Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.
Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.
Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).
Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.
Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.
Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.
Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.
Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.
Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.
Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).
Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.
Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen
Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.