Stadt Dortmund Wappen
  • Ein Mann lächelt in die Kamera

    Ausländische Studierende und Fachkräfte

    Wenn Sie im Besitz eines Aufenthaltstitels (Visum oder Aufenthaltserlaubnis) sind & nach Dortmund ziehen, melden Sie Ihren Wohnsitz rechtzeitig an.

    Mehr Informationen

    Bild: Stadt Dortmund / Klaus Körmann

Ausbildungs- und Arbeitsmigration (38/2)

In der Abteilung für Ausbildungs- und Arbeitsmigration des Amtes für Migration werden alle aufenthaltsrechtlichen Anliegen von ausländischen Staatsangehörigen bearbeitet, die zum Zwecke der Ausbildung, des Studiums, der Erwerbstätigkeit oder im Rahmen von Freizügigkeit in Dortmund aufhältig sind. Des Weiteren ist die Abteilung zentral für die Bearbeitung von Visaverfahren in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen verantwortlich.

Zu der Abteilung zählen die folgenden Teams:

Services

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Einreise & Beschäftigung (38/2-1)“. Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

Online-Service
Ausbildung & Studium (38/2-2)

Erhalten Sie eine Übersicht zu den Aufgaben des Teams "Ausbildung & Studium (38/2-2)" Kontaktformulare & Infoblätter – hier.

Online-Service
Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Wir informieren Sie zum Thema Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe des Freizügigkeitsgesetzes/EU (FreizügG/EU). Mehr Details – hier.

Online-Service

Themen

Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Informationen zum Studium und Sprachkursen für ausländische Studierende.

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Brexit

Informationen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union ("Brexit")

Kontakt

Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)

Kontaktformular – Einreise & Erwerbstätigkeit (38/2-1)

Telefon: +49 231 50-25875

Ausbildung & Studium (38/2-2)

Kontaktformular – Ausbildung & Studium (38/2-2)

Telefon: +49 231 50-25875

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Online-Service - Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Nachname bei EU-/EWR-Staatsangehörigen, Staatsangehörigen der Schweiz, „Alt-Britischen-Staatsangehörigen“; Nachname der Bezugsperson bei Drittstaatsangehörigen
Nachname Telefon
A-An +49 231 50-29865
Ao-Be +49 231 50-16358
Bf-D +49 231 50-28649
E-Fa +49 231 50-27686
Fb-Hr +49 231 50-22356
Hs-K +49 231 50-28658
L-Mi +49 231 50-28683
Mj-Pn +49 231 50-27174
Po-S +49 231 50-28648
T-Z +49 231 50-27671

Mehr zum Thema

Staatsangehörigkeitsausweis

Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Einbürgerung (38/4-2)

Informationen zur Einbürgerung und Staatsangehörigkeit (32/4-2) der Stadt Dortmund.

Erklärung über den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit

Sie können auf Ihre Staatsangehörigkeit/Rechtsstellung ohne deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn Sie mehrere Staatsangehörigkeiten besitzen.

Information Einbürgerung (38/4-3)

Informationen zur Einbürgerung (38/4-3).

Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels

Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).

Aufenthaltsbeendigung Drittstaaten (38/5-1)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung im Zusammenhang mit der Versagung von Aufenthaltstiteln, der Ausweisung oder nach dem illegalen Einreisen.

Humanitäre Aufnahmen (38/3-1)

Informationen zur Humanitären Aufnahme (38/3-1) für alle Ausländer*innen mit einer Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 22, 23, 24 AufenthG.

Freizügigkeitsangelegenheiten (38/2-3)

Unionsbürger*innen und ihre jeweiligen Familienangehörigen mit Drittstaatsangehörigkeit haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt in die EU-Staaten.

Allgemeine Informationen zur Einbürgerung

Die Einbürgerung ist ein wichtiger Schritt zur Integration der hier lebenden Migrant*innen und der letzte Schritt zu ihrer rechtlichen Eingliederung.

Visa-Angelegenheiten

Das Team ist zuständig für die Bearbeitung der Einreiseverfahren sowie für die Anmeldung im Bundesgebiet und die Erteilung erster Aufenthaltstitel.

Aufenthalte nach Asylverfahren (38/3-3)

Informationen für Ausländer*innen die im Besitz eines Aufenthaltes aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind.

Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2)

Informationen zur Aufenthaltsbeendigung EU & Außendienst (38/5-2).

Erwerbstätigkeit

Informationen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums für ausländische Studierende.

Einreise & Beschäftigung (38/2-1)

Informationen für die Anmeldung und aufenthaltsrechtliche Begleitung aller Ausländer*innen die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

Beibehalt der deutschen Staatsangehörigkeit

Seit 01.01.2000 verliert ein deutscher Staatsangehöriger seine Staatsangehörigkeit immer, wenn er freiwillig eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.