Temporärer Entlastungsstandort für den Drogenkonsumraum in der Rheinischen Str. 111
Antworten und Einschätzungen von Stadtverwaltung, Polizei und der potenziellen Betreiberin
Standortwahl
Welche Kriterien waren für die Standortwahl ausschlaggebend?
Citynahe Lage: Aus vorherrschender fachlicher Sicht sollten Drogenkonsumräume in zentralen Lagen eingerichtet werden, damit sie gut erreichbar sind und von Nutzer*innen angenommen werden. Der Standort Rheinische Straße 111 ist citynah und gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden.
Räumlichkeiten: Die Räumlichkeiten der ehemaligen Gastronomie im Erdgeschoss sind in einem guten baulichen Zustand. Die Aufteilung eignet sich für die geplante Nutzung.
Verfügbarkeit: Das Erdgeschoss befindet sich im Eigentum der Stadt Dortmund und steht aktuell leer.
Außenfläche: Die gegenüberliegende Grünfläche kann als Warte-/Aufenthaltsbereich hergerichtet werden.
Warum wird der Drogenkonsumraum nicht außerhalb von Wohngebieten, z. B. im Industriegebiet oder im Hafen auf einem Schiff, eingerichtet, z. B. mit einem Shuttleverkehr?
Damit ein Drogenkonsumraum-Standort angenommen und genutzt wird, muss er gut erreichbar sein. Ein abgelegener Standort in einem Industriegebiet würde daher nicht angenommen werden.
Ein Shuttleverkehr ist technisch möglich. Erfahrungen, wie beispielsweise aus Köln, zeigen, dass ein solcher Service nicht angenommen wird.
Warum wird kein mobiler Drogenkonsumraum eingerichtet?
Ein mobiler Drogenkonsumraum kann aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nie die Kapazität erreichen, die nötig ist, um den Standort Grafenhof wirksam zu entlasten.
Gibt es bestimmte Abstände, die zu Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, beispielsweise zum Jugendkulturcafé, eingehalten werden müssen?
Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtlichen Vorschriften für einen einzuhaltenden Mindestabstand zwischen einem Drogenkonsumraum und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche. Bei der Standortwahl wurde darauf geachtet, dass keine Einrichtungen für Kinder und Jugendliche (KiTas, Schulen, Spielplätze) in einer Entfernung von 100 Metern fußläufig um den geplanten Standort liegen.
Warum hat es an der Küpferstraße nicht geklappt?
Das Gebäude in der Küpferstraße 3 stünde aufgrund organisatorischer und baulicher Herausforderungen frühestens in zwei Jahren zur Verfügung. Die Immobilie ist weiterhin in der Prüfung für eine Nutzung als einer der Hauptstandorte eines Drogenkonsumraums.
Betrieb des Drogenkonsumraums
Wann wird der Drogenkonsumraum an der Rheinischen Straße 111 eröffnet?
Die Einrichtung wird frühestens im Oktober 2025 eröffnen.
Was passiert außerhalb der Öffnungszeiten?
Außerhalb der Öffnungszeiten gibt es am aktuellen Standort Grafenhof keine Ansammlung von drogenkonsumierenden Menschen. Die Szene verteilt sich auf die Stadt und viele Nutzer*innen kehren in Ihre Wohnungen zurück.
Wie viele Nutzer*innen werden die Einrichtung aufsuchen?
Die aktuellen Erfahrungen am Standort Grafenhof sprechen dafür, dass der Entlastungsstandort für einen Personenkreis von ca. 30–40 Personen interessant sein könnte. Dies würde eine spürbare Entlastung für den Standort Grafenhof, insbesondere unter sozialarbeiterischen Gesichtspunkten, bedeuten.
Welche Substanzen dürfen im Drogenkonsumraum konsumiert werden?
Im Drogenkonsumraum an der Rheinischen Str. 111 wird es die Möglichkeit für intravenösen und inhalativen Konsum geben. Die am Grafenhof aktuell am häufigsten konsumierten Substanzen sind Heroin und Kokain – auch aufgekocht mit Natron oder Ammoniak als Crack bzw. Free Base. Drogen die auch, aber selten konsumiert werden, sind Opiate (z. B. Fentanyl), Benzodiazepine oder Amphetamine.
Warum darf kein Alkohol im Drogenkonsumraum konsumiert werden?
Im Café Kick am Grafenhof darf aus Sicherheitsgründen (Glasflaschen) kein Alkohol getrunken werden. Bei Mischintoxikation ist außerdem die Gefahr einer Überdosierung höher. Auch ist die "Trinker-Szene" eine andere als die der Konsument*innen im Drogenkonsumraum. Für diese Szene gibt es andere Anlaufstellen.
Was passiert auf der Grünfläche gegenüber?
Auf der Grünfläche wird ein Warte- und Aufenthaltsbereich eingerichtet. Die Fläche wird von einem Zaun (mit Sichtschutz) mit Tor umgeben sein. Es werden ein Wetterschutz und einfache Sitzmöglichkeiten aufgestellt. Die Bäume auf der Freifläche sollen erhalten bleiben.
Der Sicherheitsdienst und das Umfeldmanagement werden die Fläche betreuen. Die Fläche wird nur zu den Betriebszeiten des Drogenkonsumraums geöffnet sein, außerhalb der Öffnungszeiten ist sie nicht zugänglich.
Wie wird mit Menschen umgegangen, die nicht in der Einrichtung bleiben?
Das Umfeldmanagement und der Sicherheitsdienst wirken darauf hin, dass sich die Konsument*innen in der Einrichtung aufhalten und nur dort konsumieren.
Wie wird ein barrierefreier Zugang zum Drogenkonsumraum sichergestellt? (Es gibt eine Treppe von der Rheinischen Straße zur Immobilie.)
Ein barrierefreier Zugang zur Immobilie ist von der Rheinischen Straße über die Neue Radstraße möglich. Die Immobilie selbst wird im Eingangsbereich barrierefrei gestaltet.
Warum gibt es Drogenkonsumräume? Was ist das Ziel der Arbeit dort?
Drogenkonsumräume sind Einrichtungen zur Überlebenshilfe und Risikominimierung. Sie dienen dazu, dass Menschen illegale Drogen in einer kontrollierten und sicheren Umgebung konsumieren können. Sie ermöglichen Zugang zu sozialarbeiterischer, medizinischer und psychologischer Hilfe. Ziel der Arbeit ist, Todesfälle und Überdosierungen zu vermeiden und durch Hilfsangebote ein Mindestmaß an Menschenwürde für schwer suchtkranke Menschen zu erhalten.
Warum dürfen Menschen den Drogenkonsumraum aufsuchen, die nicht in Dortmund gemeldet sind?
Im Rahmen der probeweisen Aufhebung der Wohnsitzauflage dürfen Personen ohne Wohnsitz in Dortmund seit 2022 den Drogenkonsumraum zum Konsum aufsuchen. Ziel dieses Vorgehens ist, den Konsum im öffentlichen Raum zu minimieren.
Warum bringt man Drogenkonsument*innen nicht in Kliniken?
Solange keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, dürfen suchtkranke Menschen in Deutschland nicht gegen ihren Willen behandelt oder untergebracht werden.
Warum gibt man Drogenkonsument*innen keine Wohnungen?
Nur ein Teil der Nutzer*innen des Dortmunder Drogenkonsumraums ist obdachlos.
Zur Unterbringung obdachloser Menschen hat die Stadt Dortmund in ausreichender Anzahl Wohnungen angemietet, die sie diesen in einem festgelegten Rahmen zur Verfügung stellen kann. Diese werden über das sogenannte Wohnraumvorhalteprogramm im Sozialamt angeboten. Von hier aus gelingt einigen Menschen auch der Sprung (zurück) auf den regulären Mietwohnungsmarkt. Am regulären Wohnungsmarkt fehlen aber insbesondere kleine Wohnungen für Einzelpersonen und große Wohnungen für Familien mit mehreren Kindern.
Seit dem letzten Jahr wird in Dortmund auch das Konzept "Housing first" umgesetzt. Bei diesem Konzept wird Menschen, die vorher obdachlos waren, zuerst eigener Wohnraum mit eigenem Mietvertrag zur Verfügung gestellt. In der Folge werden durch Sozialarbeiter*innen Angebote zur Begleitung und Unterstützung gemacht, damit das Mietverhältnis stabil und dauerhaft funktioniert. Früher mussten Menschen aus Obdachlosigkeit erst bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ihre Wohnfähigkeit nachzuweisen, bevor sie eine eigene Wohnung bekamen. Dieses Prinzip wird mit "Housing first" quasi "auf den Kopf gestellt". Das Konzept hat sich bereits in anderen Ländern und anderen Städten in Deutschland bewährt und hat hohe Erfolgsaussichten. Der Träger GrünBau gGmbH setzt das Konzept im Auftrag der Stadt Dortmund um. Auch hier zeigt sich aber die Schwierigkeit, dass es in der Stadt zu wenige bezahlbare kleine Wohnungen gibt.
Ziel ist es immer, dass Menschen aus Wohnungs- und Obdachlosigkeit (wieder) eigenen Wohnraum erhalten. Dazu arbeiten viele Stellen, wie das Amt für Wohnen, das Sozialamt und die Träger der Wohnungslosenhilfe zusammen.
Leider gibt es aber auch eine Reihe von Personen, die keine Hilfen annehmen und auch angebotenen Wohnraum nicht in Anspruch nehmen.
Sicherheit im Umfeld und im Drogenkonsumraum
Wie wird das Sicherheitskonzept ausgestaltet? Wie funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Streetwork, Sicherheitsdienst, Kommunalem Ordnungsdienst und Polizei?
Das Sicherheitskonzept befindet sich in der Ausarbeitung. Anregungen und Wünsche der Anwohnenden aus den Nachbarschaftsdialogen sind ausdrücklich erwünscht und sollen dabei berücksichtigt werden. Aus diesem Grund bietet die Stadt den moderierten Nachbarschaftsdialog an. Auch während des Betriebs wird ein aktiver Austausch zwischen Nachbarschaft und den Betreibenden des Drogenkonsumraums angestrebt, um daraus dynamisch Verbesserungen des Sicherheitskonzeptes erreichen zu können.
Die Zusammenarbeit zwischen Umfeldmanagement, Sicherheitsdienst, Kommunalem Ordnungsdienst und Polizei ist aus den Erfahrungen zum Betrieb des Drogenkonsumraums am Grafenhof eingespielt und vertrauensvoll.
Wird es Videoüberwachung im öffentlichen Raum geben?
Die Möglichkeiten der Videobeobachtung im öffentlichen Raum sind an hohe rechtliche Hürden gebunden und sind im Polizeigesetz NRW geregelt. Diese rechtlichen Voraussetzungen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor, so dass eine Videobeobachtung im genannten Raum derzeit nicht in Frage kommt.
Wie wird die Sicherheit in öffentlichen Nahverkehrsmitteln auf der Strecke zwischen Innenstadt und Rheinischer Straße 111 gewährleistet?
Drogenkonsumierende Menschen nutzen bereits jetzt öffentliche Nahverkehrsmittel. In Nahverkehrsmitteln wird regelmäßig durch das Personal der DSW21 kontrolliert.
Haben Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei ausreichend Kapazitäten, um regelmäßig zu kontrollieren?
Kommunaler Ordnungsdienst und Polizei werden eine verstärkte und angemessene Präsenz im Umfeld des Drogenkonsumraums sicherstellen.
Gibt es einen präventiven Ansatz oder nur Reaktion?
Die Stadt Dortmund hat im Jahr 2024, aufgrund der dynamischen Ausbreitung neuer Suchtmittel und veränderter Konsummuster, ein gesamtstädtisches Suchtpräventionskonzept auf den Weg gebracht.
Welches Konfliktpotential gibt es mit Menschen aus der rechten Szene?
Aus polizeilicher Sicht wird kein Schwerpunkt des Konfliktpotentials zwischen Dortmunder Rechtsextremist*innen und Besuchenden des Drogenkonsumraums erwartet.
Was tut die Polizei, um Einbrüche im Umfeld zu verhindern?
Die Polizei wird das Lagebild der Wohnungseinbrüche beobachten und auch im Umfeld der Rheinischen Str. 111 regelmäßig mit zivilen und uniformierten Kräften unterwegs sein. Zusätzlich verfügt die Polizei Dortmund über Einsatzkräfte in der Präsenzkonzeption Fokus. Diese Kräfte wurden gebündelt, um das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen zu erhöhen und eine Reduzierung von Fallzahlen zu erzielen. Weitere Schwerpunkteinsätze, auch unter Beteiligung von Netzwerkpartnern, sind ebenfalls denkbar.
Bürger*innen haben über das wöchentlich erscheinende Wohnungseinbruchsradar die Möglichkeit, Entwicklungen im eigenen Umfeld zu beobachten. Selbstverständlich sind aus Datenschutzgründen keine genauen Straßen und Hausnummern der Tatorte erkennbar.
Werden sich vermehrt Dealer*innen im Umfeld aufhalten?
Ob sich im Umfeld der Einrichtung vermehrt Dealer*innen aufhalten werden, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich prognostizieren. Sollte sich im Betrieb der Einrichtung zeigen, dass es zu einer Zunahme von Drogenhandel in der Umgebung kommt, wird die Polizei, unterstützt vom Kommunalen Ordnungsdienst, konsequent einschreiten. Die Situation wird fortlaufend beobachtet. Bei Bedarf werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit im Umfeld zu gewährleisten.
Gibt es Statistiken und Monitoring der Sicherheitslage im Viertel?
Die zuständige Polizeiinspektion 2 wird die Sicherheitslage für das Viertel erheben und es anschließend auch weiter beobachten und auswerten. Bislang konnten keine Auffälligkeiten im Quartier festgestellt werden.
Es ist Aufgabe der Polizei, Entwicklungen in den Quartieren zu beobachten und rechtzeitig mit entsprechenden Maßnahmen gegenzusteuern. Es ist auch im Sinne der Polizei und der Stadt Dortmund, dass sich die Menschen in ihrem Quartier sicher fühlen.
Welche Verschlechterungen und Verbesserungen gab es im Umfeld des Standorts am Grafenhof durch die Einrichtung eines Drogenkonsumraums?
Insbesondere durch die Überlastung der Kapazitäten des Drogenkonsumraums am Grafenhof kam es im dortigen Umfeld zu Drogenkonsum und Verschmutzungen im öffentlichen Raum. Durch die Eröffnung einer Aufenthaltsfläche, die dem Konsumraum gegenüberliegt, konnten Störungen reduziert werden. Dazu tragen auch die verstärkte Präsenz von Kommunalem Ordnungsdienst und Polizei und ein engmaschigeres Reinigungsintervall der EDG bei.
Dürfen Anwohner*innen Vorschläge zur Sicherheit machen?
Die Anwohner*innen sind eingeladen, ihre Anregungen und Wünsche zur Sicherheit im Viertel mitzuteilen.
An wen können sich Anwohner*innen wenden, wenn es Probleme gibt? Soll jeder Vorfall der Polizei oder dem Kommunalen Ordnungsdienst gemeldet werden?
Geht es um generelle Probleme mit Kund*innen des Entlastungsstandortes, können sich die Anwohner*innen an das zukünftige Umfeldmanagement der aidshilfe dortmund e. V. wenden. Im Vorfeld des Betriebs besteht durch die Nachbarschaftsdialoge die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken mitzuteilen. Auch nach Durchführung der Nachbarschaftsdialoge werden Ansprechpersonen zur Aufnahme von Anregungen und Bedenken für die Anwohner erreichbar sein. Kontaktdaten werden den Anwohner*innen im Zuge der Eröffnung des Drogenkonsumraums mitgeteilt.
Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat (z. B. Drogenhandel, Raub, Körperverletzung) werden, können Sie sich an die Notrufnummer der Polizei unter 110 wenden.
Sollten Sie Zeuge einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Drogenkonsum im öffentlichen Raum, illegales Campieren) werden, können Sie sich an den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) unter 0231/50-28 8 88 wenden. Außerhalb der Dienstzeiten des KOD können Sie sich natürlich an die Polizei wenden.
Generell gilt: Lieber ein Anruf zu viel als einer zu wenig. Stadt und Polizei sind für einen sicheren Betrieb auch auf Ihre Mithilfe angewiesen. Nur gemeldete Vorfälle und Delikte gehen in das offizielle Lagebild, das die Grundlage für die Beurteilung der Sicherheitssituation bildet, ein.
Sauberkeit
Wer trägt die Kosten für zusätzliche Reinigungen des Umfelds durch die EDG?
Die Kosten für die zusätzliche Reinigung des Umfelds des Entlastungsstandortes werden durch die Stadt Dortmund getragen. Es erfolgt keine Umlage auf die Anwohner*innen oder die Eigentümer*innen.
Langfristige Perspektive
Wie lange bleibt der Drogenkonsumraum an diesem Standort?
Der Entlastungsstandort wird, nach aktueller Planung, bis zur Inbetriebnahme eines neuen Standortes, der über gleiche oder bessere Kapazitäten wie der Standort am Grafenhof verfügt, in Betrieb bleiben.
Was passiert, wenn sich die Lage im Umfeld verschlechtert? Gibt es eine Reißleine oder einen klaren Abbruchmechanismus?
Sollte es zu einer massiven Verschlechterung der Sicherheitslage im Umfeld des Entlastungsstandortes kommen, wird eine Neubewertung erfolgen.
Wie wird evaluiert? Wer entscheidet über Erfolg oder Misserfolg?
Es wird regelmäßige Evaluationen der Lage vor Ort unter Einbeziehung der Anwohner*innen geben.
Die Entscheidung, ob der Betrieb des Entlastungsstandortes bei einer signifikanten Veränderung der Lage weitergeführt wird, trifft der Rat der Stadt Dortmund.
Werden die Immobilien in der Umgebung an Wert verlieren?
Der Wert einer Immobilie unterliegt grundsätzlich Schwankungen und wird durch zahlreiche Faktoren beeinflusst. Das sind z. B. Lage, Wohngebäudetyp, Größe der Immobilie und des Grundstücks, Alter und Zustand des Gebäudes, Sanierungszustand, umliegende Infrastruktur, nachbarschaftliche Einflüsse und/oder baunutzungsrechtliche Einstufungen. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Soll das ehemalige Hotel „Rheinischer Hof“ (Rheinische Straße 236) als weiterer Standort für einen Drogenkonsumraum zeitgleich betrieben werden?
Es wird keinen zeitgleichen Betrieb der Standorte an der Rheinischen Straße 111 und an der Rheinischen Straße 236 geben.
Information und Beteiligung
Wie wird die Nachbarschaft zukünftig informiert und eingebunden?
Es wird auch zukünftig Termine für Anwohner*innen vor Ort geben. Dieses Verfahren hat sich am Standort des Drogenkonsumraums am Grafenhof bewährt.
Warum wurden Eigentümer*innen nicht gezielt informiert und zum Nachbarschaftsdialog eingeladen?
Die Anwohner*innen aus der Nachbarschaft der Rheinischen Straße 111 wurden per Flyer durch Einwurf in die Briefkästen oder Ablage im Hausflur informiert.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen konnten Eigentümer*innen nicht gezielt informiert werden.
Ansprechpersonen
Für Fragen, Sorgen oder Anregungen bezüglich der Einrichtung des Drogenkonsumraums an der Rheinischen Str. 111:
Kontakt
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