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Förderprogramme

KUNST.TRANSFER – EUROPA

Neues internationales Förderprogramm startet!

Bewerbungen zur Förderung von Projekten im Kalenderjahr 2026 sind bis zum 19. April 2026 möglich.

Zur Antragstellung.

Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren werden SIe automatisch über aktuelle Fristen und Neuerungen informiert.

Das internationale Förderprogramm des Kulturbüros der Stadt Dortmund legt den Fokus auf die künstlerische Arbeit im europäischen Ausland sowie in den Partnerstädten Dortmunds.

Künstlerische Perspektiven im europäischen Kontext

Netzwerk um den Globus als grafische Visualisierung
Bild: Mario Verduzco_unsplash
Bild: Mario Verduzco_unsplash

Das Programm ermöglicht Künstler*innen, sich mit zeitgenössischen Fragestellungen auseinanderzusetzen, die für die Gesellschaft und Völkerverständigung von Bedeutung sind. Durch die Unterstützung von Künstler*innen, die bereits in verschiedenen europäischen Ländern tätig sind und Netzwerke pflegen, treibt die Stadt Dortmund den kulturellen und künstlerischen Austausch innerhalb Europas voran. In einer Zeit, in der viele gesellschaftliche Herausforderungen grenzüberschreitend sind, stärkt das Programm den europäischen Zusammenhalt und demokratische Werte, um gesellschaftlicher Spaltung entgegenzuwirken.

Der europäische Kontext bietet dabei interessante Perspektiven und führt zu neuen Impulsen für die Freie Szene in Dortmund – insbesondere in der Auseinandersetzung mit kultureller Vielfalt, demografischem Wandel sowie der Rolle der Kunst in demokratischen Prozessen.

Die Ausweitung des internationalen Förderprogramms auf das europäische Ausland fördert so die Inspiration und Professionalität von Dortmunder Künstler*innen.

Person im Vordergrund schaut in die Ferne auf eine Stadt
Bild: Sergey Omelchenko_unsplash
Bild: Sergey Omelchenko_unsplash

Ziel des Kulturbüros ist es, durch das Förderprogramm künstlerischen Impulsen aus Dortmund mehr Sichtbarkeit in Europa zu verschaffen, Potenziale für die kulturelle Landschaft Dortmunds nutzbar und für die Stadtgesellschaft greifbar zu machen.

Künstler*innen aus Dortmund sind zum Teil bereits gut vernetzt, so kommt das Kulturbüro im Auftrag der Stadt Dortmund diesem entgegen und weitet sein internationales Austauschprogramm auf Europa (EU-Mitgliedstaaten/Staaten, die die Schengen-Regelung voll anwenden/umsetzen) aus.

Die Förderung erstreckt sich auf inhaltlich und zeitlich begrenzte Projekte sowohl in Dortmund (mit Partner*innen aus Europa) als auch im europäischen Ausland (entsendete Künstler*innen aus Dortmund). Darüber hinaus fördert das Kulturbüro Vorhaben in Europa, die die Qualifizierung und Professionalisierung individueller Fähigkeiten zum Ziel haben oder um die notwendigen Schritte für neue und zukünftige Projekte zu gehen

Die Jury

2026 bis 2027

Die unabhängige und gleichmäßig besetzte Fachjury setzt sich aus neun Persönlichkeiten, die einen fachkundigen Querschnitt der Dortmunder Kunst- und Kulturszene (spartenübergreifend), lokalen Politik und Verwaltung bilden, zusammen.

Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

  • Ein Mitglied des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund (stimmberechtigt)
  • Drei Vertreter*innen kommunaler Einrichtungen/Fachbereiche der Stadt Dortmund mit internationalen, interkulturellen sowie künstlerischen Schwerpunkten (stimmberechtigt)
  • Ein*e Vertreter*in des Kulturbüros (stimmberechtigt)
  • Mindestens vier Vertreter*innen der Freien Szene Dortmund mit fachlicher Expertise in einem der folgenden Bereiche: Internationalität, künstlerische Residenzprojekte, Kunst- bzw. Kulturvermittlung.

Die Jury wird für die Dauer von zwei Jahren besetzt.

Die Jury entscheidet nach inhaltlichen sowie fachlichen Kriterien, die den Antragsteller*innen im Rahmen des Bewerbungsprozesses öffentlich zur Verfügung gestellt wurden. Darüber hinaus wird die Förderfähigkeit nach Qualität, Professionalität und Realisierbarkeit der eingereichten Projektvorhaben bewertet.

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Stadt Dortmund

Torsten Heymann (Ratsmitglied/SPD-Ratsfraktion)
Vertretung bei Abwesenheit: Dr. Annette Littmann (Ratsmitglied/CDU-Ratsfraktion)

Dezernat 1, Richtlinien der Stadtpolitik (stimmberechtigt)

Bettina Sauerwald (Team Internationale Beziehungen)
Vertretung bei Abwesenheit: Carrie-Ann Lawrence (Team Internationale Beziehungen, Europareferentin)

Stabsstelle Kreativquartiere Dortmund | DORTMUND KREATIV (stimmberechtigt)

Christian Weyers (Leitung)
Vertretung bei Abwesenheit: Reinhild Kuhn (Projektleiterin Designwirtschaft)

Theater Dortmund (stimmberechtigt)

Carla Meller (Internationale Projektsteuerung und Kooperationen; Akademie für Theater und Digitalität)
Vertretung bei Abwesenheit: Veronika Ortmayr (Referentin des Direktors)

Kulturbüro Dortmund (stimmberechtigt)

Jurymitglied: Annika Schmermbeck (Referentin)
Vertretung bei Abwesenheit: Hendrikje Spengler (Leitung)

Vier Vertreter*innen der Freien Szene Dortmund (stimmberechtigt)

Sascha Hoffmann (Geschäftsführer und Inhaber DIE 4MA)
Dr. Sarah Hübscher (Kunst- und Kulturwissenschaftlerin, Kuratorin)
Aldina Okerić (Kunstvermittlerin und Kuratorin)
Vesela Stanoeva (Digitale Künstlerin, Szenografin, Kuratorin)

Antragstellung und Verfahren

Wann ist eine Antragstellung möglich?

Bewerbungen zur Förderung von Projekten im Kalenderjahr 2026 sind bis zum 19. April 2026 möglich.

Die Bewerbung gilt als eingegangen, wenn die erforderlichen Unterlagen dem Kulturbüro vollständig vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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Was wird gefördert? Künstlerischer Austausch im EU-Ausland*/Dortmund

Fördergegenstand:

Austausch mit Künstler*innen/Kulturschaffenden im EU-Ausland* und in Dortmund:

  • Bis zu zwei Künstler*innen aus Dortmund gehen mit zwei Kooperationspartner*innen aus einer selbstgewählten Stadt im EU-Ausland eine künstlerische Zusammenarbeit ein, entwickeln ein Vorhaben und/oder führen es gemeinsam durch.

  • Der Arbeitsort ist entweder Dortmund, um gemeinsam mit Künstler*innen aus Europa zu arbeiten oder eine selbstgewählte Stadt im EU-Ausland als entsendete*r Künstler*in aus Dortmund.

  • Der Aufenthalt ist für eine Dauer von bis zu zehn Tagen möglich.

  • Ergebnisoffenes und innovatives Arbeiten, aber auch Recherchen oder prozesshafte Kooperationen können als förderwürdiges Projekt betrachtet werden.

  • Filmkulturelle Projekte: Hier gilt die Regelung des Förderprogramms „Filmkultur“ zur Produktionskostenpauschale und Antragsberechtigung.

  • Möglich sind nur zeitlich begrenzte Projekte.


*Definition EU-Ausland:

· EU-Mitgliedstaaten/Staaten, die die Schengen-Regelung voll anwenden/voll umsetzen: Auswärtiges Amt, Schengener Übereinkommen

Bundesministerium des Innern, Schengen-Raum-Karte


Förderfähige Ausgaben

Reise- und Übernachtungskosten EU-Aufenthalt:

  • Die Anerkennung der Reisekosten erfolgt nach dem aktuell gültigen Landesreisekostengesetz NRW.

  • Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten richten sich nach den Angaben in der aktuell gültigen Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes über Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder. Nur tatsächlich entstandene Übernachtungskosten bis zu der dort genannten Maximalpauschale werden anerkannt.

  • Die Abrechnung von Übernachtungs- und Reisekosten erfolgt über eingereichte Belege.

Reise- und Übernachtungskosten in Dortmund (betrifft Gastkünstler*innen aus dem EU-Ausland):

  • Für Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen gilt das aktuell gültige Landesreisekostengesetz NRW.

Weitere Informationen & Merkblatt: siehe unten.

Honorare:

  • Honorare in Höhe von 300 Euro pro Person/Tag für den*die Einzelkünstler*in aus Dortmund und den*die Künstler*in aus der europäischen Stadt.

  • Bei max. zwei Personen aus Dortmund und zwei Personen aus der europäischen Stadt erhalten die Beteiligten ein Honorar in Höhe von 300 Euro pro Person/Tag. Die Aufenthaltsdauer verkürzt sich daher auf fünf Tage.

  • Die Auszahlung eines Honorars an den*die Kooperationspartner*in erfolgt nachweislich durch den*die Antragsteller*in.

Sach- und Materialkosten:

  • Sach- und Materialkosten für das gemeinsame Vorhaben.

  • Zusätzliche Honorarkosten, wenn es sich um „produzierende/unterstützende Arbeiten“ handelt, z.B. Techniker, Bühnenbau, Modelle, Auf-/Abbauhelfer*innen, Regieassistent*innen, Grafiker*innen, Fotograf*innen, sind möglich.

  • Reise- und Übernachtungskosten für zusätzlich reisende Personen, die „produzierende/unterstützende Arbeiten“ leisten, werden nicht anerkannt.

Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, das Einwerben von weiteren Drittmitteln wird begrüßt.


Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER EU, 158 KB, PDF

Was wird gefördert? Professionalisierungsvorhaben im EU-Ausland*

Professionalisierungsvorhaben für Einzelkünstler*innen/Kulturschaffende aus Dortmund, nur im EU-Ausland* realisierbar:

  • Vorhaben, die zur Professionalisierung des eigenen Profils/der künstlerischen und kulturellen Arbeit oder im Zusammenhang mit künftigen künstlerischen oder kulturellen Projektvorhaben stehen:

  • Besuche von Seminaren, Fachmessen, Konferenzen, Coaching-Programmen und Festivals oder Besuche inspirierender Werke anderer Künstler*innen wie Ausstellungen, Aufführungen und Konzerte.

  • Teilnahme an Kunstmessen (ohne Galerievertretung).

  • Bei antragstellenden Vereinen können bis zu zwei Mitglieder an einem Professionalisierungsvorhaben teilnehmen.


*Definition EU-Ausland:

EU-Mitgliedstaaten/Staaten, die die Schengen-Regelung voll anwenden/voll umsetzen: Auswärtiges Amt, Schengener Übereinkommen

Bundesministerium des Innern, Schengen-Raum-Karte


Förderfähige Ausgaben

Sach- und Materialkosten:

  • Angemessene Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder und ähnliche Kosten, die im Zusammenhang mit Professionalisierungsvorhaben der Dortmunder Künstler*innen/Kulturschaffenden stehen.

Reise- und Übernachtungskosten EU-Aufenthalt:

  • Die Anerkennung der Reisekosten erfolgt angelehnt an das aktuell gültige Landesreisekostengesetz NRW.

  • Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten richten sich nach den Angaben in der aktuell gültigen Fassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundes über Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder. Nur tatsächlich entstandene Übernachtungskosten bis zu der dort genannten Maximalpauschale werden anerkannt.

  • Die Abrechnung von Übernachtungs- und Reisekosten erfolgt über eingereichte Belege.

Weitere Informationen & Merkblatt: siehe unten.

  • Die Länge des Aufenthalts richtet sich nach der Dauer des Professionalisierungsvorhaben.

  • Teilnahmenachweise, Zertifikate etc. sind verpflichtend beim Verwendungsnachweis einzureichen.

Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich, das Einwerben von weiteren Drittmitteln wird begrüßt.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER EU, 158 KB, PDF

Inhaltliche Kriterien

Inhaltliche Kriterien für Projektvorhaben:

Motivation

Die Motivation soll darlegen, warum das Vorhaben die eigene künstlerische Position vorantreibt oder eine neue künstlerische Entwicklung unterstützt, Impulse nach Dortmund oder ins EU-Ausland trägt sowie relevante Diskurse dadurch angestoßen werden.

Qualität & Professionalität

Begründung inwiefern das Vorhaben zur Professionalisierung des eigenen Profils/der künstlerischen und kulturellen Arbeit beiträgt oder im Zusammenhang mit einem künftigen Projektvorhaben steht. Kooperationen sollen innovativ und von hoher künstlerischer Qualität bzw. Originalität sein.

Internationalität & demokratische Werte

Darlegung des europäischen Kontexts und das mögliche Erschließen neuer Perspektiven, Netzwerke und künstlerischer Impulse, besonders in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Themen und Diskursen.

Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER EU, 158 KB, PDF

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähige Vorhaben, und damit von der Förderung ausgeschlossen, sind u.a.

  • Aufenthalte innerhalb Deutschlands,

  • Reisen und Aufenthalte mit mehr als zwei Personen aus Dortmund und dem EU-Ausland,

  • Personen, die bereits von einem Residenzhaus oder Veranstalter parallel zum beantragten Vorhaben eingeladen sind,

  • Chor- und Orchesterreisen,

  • Album-Produktionen, Besuch/Durchführung kommerzieller Konzerte/Projekte,

  • reine Gastspielreisen/Tourneen,

  • Reisen mit touristischem Charakter oder Familienbesuche,

  • folkloristische Veranstaltungen, Vorhaben mit parteipolitischen, religiösen oder ideologischen Inhalten, Feiern aus Anlass staatlicher Feiertage und Vereinsjubiläen,

  • reine Laienprojekte.

Die Reise kann nicht aus privaten Gründen verlängert werden oder die Rückreise aus einer anderen Stadt erfolgen. Reisekosten sind nur von Dortmund in die jeweilige europäische Stadt (gemäß Antrag) und zurück nach Dortmund förderfähig.

    Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER EU, 158 KB, PDF

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind:

    • Einzelkünstler*innen, Nachwuchskünstler*innen, Kulturschaffende, Vereine, die ihren Arbeits- und Lebensmittelpunkt in Dortmund haben und erkennbar professionell künstlerisch/kulturell tätig sind.

    • Künstler*innen aller Sparten und interdisziplinär arbeitende Künstler*innen.

    Gemeinschaftsbewerbungen von Vereinen/mehrerer Akteur*innen (max. 2) müssen von einer antragstellenden Person federführend verantwortet werden.

    Bei Künstler*innen und Kulturschaffenden aus Nicht-EU-Staaten: Kopie des Aufenthaltstitels* oder der Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

    *Informationen zum Reisen mit Aufenthaltstitel: Auswärtiges Amt, Fragenkatalog-Visadrittstaaten


    Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER EU, 158 KB, PDF

    Wie wird gefördert?

    Einzureichen ist das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, 362 KB, PDF mit folgenden Anlagen:

    • Ausführliche Projektbeschreibung, inklusive zeitlichem Ablaufplan,
    • ausgeglichener Ausgaben- und Finanzierungsplan,
    • Angaben/Viten zu den Projektbeteiligten: Informationen zur Ausbildung und/oder kulturellen/künstlerischen Berufsausübung (Ausstellungen, Werkschauen und/oder Residenzen, Stipendien oder ein aussagekräftiges Portfolio weisen den bisherigen künstlerischen Werdegang nach) aller Beteiligten,
    • bei antragstellenden Vereinen: Inhaltliche Darstellung mit erkennbarem professionell künstlerischem/kulturellem Schwerpunkt des eingetragenen Vereins,
    • Absichtserklärungen von den kooperierenden Künstler*innen/Institutionen aus dem EU-Ausland,
    • bei Professionalisierungsvorhaben: Schriftliches Angebot, online-Screenshots oder Links über die zu erwartenden Teilnahmegebühren.

    Jede*r Antragsteller*in kann nur einen Antrag mit einem Vorhaben einreichen.


    Es sind die vom Kulturbüro zur Verfügung gestellten Formulare und Vorlagen für die Antragstellung zu verwenden.

    Auf Anfrage berät das Kulturbüro sowohl inhaltlich als auch formal bei der Antragstellung.

    Eine nachträgliche Förderung für ein bereits begonnenes Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dazu zählen auch bereits in der Vergangenheit liegende Anmeldungen für Seminare, Kurse etc.

    Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine überjährige Förderung ist nicht möglich.


    Weitere Informationen siehe hier: Förderrichtlinie KUNST.TRANSFER EU, 158 KB, PDF

    Wie werden Bewerbungen eingereicht?

    Für einen vollständigen Antrag ist das Antragsformular , 362 KB, PDF auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus sind dem Antrag die oben genannten Anlagen beizufügen.

    Bitte verwenden Sie die zur Verfügung stehenden Formulare. Die Vorlagen können digital am PC ausgefüllt werden.

    Per Mail an: aschmermbeck@stadtdo.de

    Bei postalischer Einreichung an:

    Kulturbüro Dortmund
    Annika Schmermbeck
    Kampstr. 6
    44137 Dortmund

    Zum Thema

    Weitere Informationen

    Betreuungspauschalen/Notwendige Zusatzkosten für Künstler*innen mit Behinderungen

    Betreuungspauschalen: Mitnahme betreuungspflichtiger/im Haushalt lebender Kinder oder Einsatz einer Betreuungsperson sind förderfähig.

    Notwendige Zusatzkosten für Künstler*innen mit Behinderungen, die im Rahmen von Reise/Transport im EU-Ausland oder bei Sachkosten auftreten, sind förderfähig.

    Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte vor Ihrer Antragstellung auf diese Themen an!

    Anwendung von Pauschalen und Abrechnung von Reise-/Übernachtungskosten

    Auszahlung des Honorars an ausländische Künstler*innen

    Beachten Sie bitte, dass die per Zuwendungsbescheid bewilligte Fördersumme, wie beantragt, zweckgebunden an eine Kooperation mit dem*der von Ihnen genannten ausländischen Künstler*in ist. Die Auszahlung eines Honorars soll nachweislich an den*die Kooperationspartner*in erfolgen. Der Zahlungsbeleg ist für den Verwendungsnachweis erforderlich.

    Für eine schriftliche Koproduktionsvereinbarung können Sie das von uns zur Verfügung gestellte Muster verwenden.

    Bitte beachten Sie, dass es sich lediglich um ein Muster handelt, das ggf. der Anpassung bedarf, um alle Vertragsinhalte zu erfassen, die die Vertragsparteien regeln möchten. Die Anpassung und Gestaltung des Vereinbarungsmusters liegt in der alleinigen Verantwortung der jeweiligen Vertragsparteien. Aus einer ggf. fehlerhaften oder nicht erfolgten Verwendung des Musters durch die Vertragsparteien erwachsen keine Ansprüche gegen die Stadt Dortmund.

    Koproduktionsvereinbarung, 112 KB, PDF

    Reisehinweise

    • Informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung zu den geltenden Einreisebestimmungen und und aktuellen politischen Situation des jeweiligen Ziellandes. Auswärtiges Amt

    • Hilfreiche Informationen zu künstlerischen Tätigkeiten im Ausland und kostenlose Beratungsgespräche: Touring Artists

    • Eine Auslandskrankenversicherung wird empfohlen. Darüber hinaus sollten Sie im Besitz einer europäischen Krankenversicherungskarte sein. Teilnehmer*innen an dem Förderprogramm sind eigenverantwortlich für die persönliche Absicherung bei Krankheiten, Unfällen, verursachten Schäden etc. vor Ort.

    • Der Zahlungsverkehr im und ins Ausland kann Gebühren nach sich ziehen – diese sollen, wenn möglich, vermieden werden. Falls das nicht möglich ist, können die Gebühren als förderfähige Ausgaben (Sachkosten) anerkannt werden.

    • Equipment: Technik, Instrumente o.ä. lassen sich in vielen Fällen vor Ort leihen oder mit anderen Künstler*innen teilen. Dadurch können Sie mit leichtem Gepäck reisen und die Bahn/ÖPNV nutzen sowie im außereuropäischen Ausland Zollgebühren vermeiden.

    Honoraruntergrenzen

    Betrifft: Austausch mit Künstler*innen/Kulturschaffenden im EU-Ausland:

    Die Honoraruntergrenze ist anzuwenden, sofern neben jener des Kulturbüros auch eine NRW-Landesförderung Bestandteil des Ausgaben- und Finanzierungsplans ist und es sich bei den Vorhaben um Präsentationsformate oder Durchlaufproben handelt. Dann gilt es die Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen für Honoraruntergrenzen für den Kulturbereich entsprechend einzuhalten.

    Der vom Dortmunder Kulturbüro entwickelte Honorarrechner hilft dabei, Mindesthonorare für Künstler*innen und Kulturschaffende nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zu berechnen.

    Logo des Kulturbüros

    Stadt Dortmund - Kulturbüro

    Anschrift und Erreichbarkeit
    Anschrift:
    Kampstr. 6
    44137 Dortmund
    Personen
    Annika Schmermbeck Referentin: Internationale und interdisziplinäre Projekte

    Kontakt

    Förderbereiche

    Bildende Künste

    Förderbereiche der Bildenden Künste

    Ausstellung, Lichtinstallation
    Bild: Eduardo Cano photo / unsplash
    Darstellende Künste

    Förderbereich der Darstellenden Künste

    Theater, Performance, Tanz
    Bild: Oskar Neubauer
    Filmkultur

    Förderbereich der Filmkultur

    Filmset mit Kameramann
    Bild: Kal Visuals / unsplash
    Kulturarbeit Stadtbezirke

    Förderbereich der Kulturarbeit in den Stadtbezirken

    Straßenfest mit Menschen
    Bild: Kate Trysh / unsplash
    Kulturelle Bildung

    Förderbereich der Kulturellen Bildung

    nachtfrequenz16 - Roboter
    Bild: Hannes Woidich
    KUNST.DIVERS

    Förderbereich für mehr Vielfalt in Kunst und Kultur

    Urban Art Hand an einer Wand
    Bild: Tim Mossholder / unsplash
    KUNST.POTENZIAL

    Förderung von Professionalsierungsmaßnahmen für Künstler*innen und Kulturschaffende.

    Person in einem Ausstellungsraum mit schwebenden Objekt.
    Bild: Corentin Laigneau / unsplash
    Literatur

    Förderbereich der Literatur

    Bücherregale in Bibliothek
    Bild: Christian Wiediger / unsplash
    Musik

    Förderbereich der Musik

    Verstärker, Musik, Förderprogramm
    Bild: Erik McLean / unsplash

    Zum Thema

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    Evaluation, Antragstellung und Förderung

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    Honorarrechner für Künstler*innen

    Das vom Dortmunder Kulturbüro neu entwickelte Tool hilft dabei, Mindesthonorare nach der ab 2026 geltenden Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen mit wenigen Klicks zu berechnen.

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    für strukturelle (Mehr-)Bedarfe in der Freien Kultur

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    Informationen zu KUNST.TRANSFER für den künstlerischen Austausch mit außereuropäischen Partnerstädten der Stadt Dortmund

    KUNST.TRANSFER – EUROPA

    Informationen zum internationalen Förderprogramm KUNST.TRANSFER - Europa des Kulturbüros in Dortmund.